213. Zpráva císaøi podaná o odpovìdi, jakou byli na jenerálním snìmu v Praze shromáždìní stavové království Èeského a ostatních pøivtìlených zemí prostøednictvím pána z Rožmberka podali na proposici královskou v pøíèinì svolení pomoci proti Turku a veøejné hotovosti.

1579, v bøeznu. - Opis souè. v arch. èesk. místod.

Der Herren Stand der Kron Beheimb und vollmächtigen Abgesandten der incorporierten Lande Antwort auf Ihr Mt. Proposition des Generallandtags zu Prag anno 79 im Martio gehalten.

Allergnädigister Kaiser und Herr etc.

Die Herren Stände der Kron Behamb und Abgesandten der andern incorporirten Lande haben sich in ihrer gestrigen Tages Euer Mt. gegebnen Antwort in den Landtagssachen dahin unterthänigist durch Sein Gnaden den Herrn von Rosenberg erklärt und fürbringen lassen:

Und sich anfangs unterthänigist entschuldigt, dass sie E. Mt. auf derselben Proposition und Begehren eher nit beantwortet hätten, dann dessen kein ander Ursach sei, dann dass etliche der Stände und incorporirten Mitglieder mit ihrer Reis hieher nit haben fortkummen, auch sich in den so grossen und hochwichtigen Sachen so schleunig nicht vergleichen oder entschliessen künnen. Es hätten aber die Stände der Kron Behamb sambt den Abgesandten der incorporirten Lande E. Kais. Mt. Aller gnädigstes Fürbringen aus der Proposition und den Nebenschriften unterthänigist vernummen und bei sich mit allem Fleiss erwogen, wie gar gefährlich es umb das hungrisch Gränitzwesen stehe und dass derwegen E. Kais. Mt. an sie die Stände und vollmächtigen Abgesandten der incorporirten Lande aller: gnädigist begehren, auf die Mittel und Wege zu gedenken, auch ihre getreue Hilfen zu leisten, damit solch gefährlichs und bedrängtes Gränitzwesen weiter versehen und unterhalten werden möcht. Und hätten demnach E. Mt. an die Stände der Krön Behamb ein benennte Summa Gelds als hundert und fünfzig Tausend Thaler, an die andern Land aber die vorigen Hilfen, wie sie es ein Zeit hero geleistet, weiter zu reichen allergnädigist begehrt, oder dass sie die gedachten Lande selbst, wo und wie sie es vor guet ansehen wurden, ein Gränitzenort, gegen Märhern und Schlesien gelegen, mit ihren Hilfen versehen und unterhalten wollten. Und wüssten darauf zum Theil unterthänigist wohl, wurden des auch in mehr Wege berichtet, wie ihre benachbarten und auch diese Lande in sorglicher grosser Gefahr stünden, darumb sie dann selbst wohl verstünden und bei ihnen ermessen künnten, dass ein guete Fürsehung sonders und hoch von nöthen; wann sie aber entgegen bedächten die grossen dieser Lande Mängel, Abnehmen und Unvermügen, so künnten sie es E. Kais. Mt. zu erzählen nit unterlassen und neben anderm fürnemlich dieses: obwohl des nächstverschienen Jahr ziemliche fruchtbare Zeit gewesen, dass man doch des Zuwachs schlechte Anwerdung gehabt, zu dem dass etzliche, wie es ihr viel aus den Ständen der Kron Behamb, fürnehmlich auch die andern Gesandten der mcorporirten Mitglieder fürbracht, durch Brand, sonderlichen aber durch die schwere grosse Wasserfluss merklichen Schaden genummen und dass sie so viel Jahr nach einander dermassen grosse Hilfen gethan, Steuer gereicht und dann durch Verkaufung der Gueter ansehenliche Summen Gelds aus dem Land kummen wären, dass sich derwegen grosse Mängel nit allein bei den Ständen dieser Kron Behamb und derselben incorporirten Lande, sonder auch ihren Unterthanen dermassen dieser Zeit befinden, dergleichen Abgang und Mangel hievor bei Menschengedenken niemals gewesen noch befunden worden wären. Es künnte auch dieses alles E. Mt. mit mehrer Ausführung und viel weitläuftiger erklärt und ausgeführt werden.

Aber ungeacht dessen allen und in Erwägung der fürstehenden und von E. Mt. fürgetragnen grossen Noth und damit E. Kais. Mt. im Werk spüren mügen, dass sie die Stand der Kron Behamb und die incorporirten Mitglieder unterthänigist E. Kais. Mt. nit weniger als derselben geliebten Vorfahren, Künigen zu Behamb, in Unterthänigkeit aus ihrem freien Willen zu dienen und zu willfahren ganz geneigt wären, so hätten sie sich hintangesetzt aller oberzählten und ander Übergängen Beschwerungen und Armuets einer unterthänigisten ungrischen Gränitz- oder Türkenhilf verglichen, wie E. Kais. Mt. folgends unterthänigist in Gehorsamb fürbracht werden wurde.

Und erstlich, nachdem E. Kais. Mt. die benenntlichen einmalhundert und fünfzig Tausend Thaler von den Ständen der Kron Behamb, von den incorporirten Landen aber ihre Turkenhilfen, wie gedacht, gleichfalls, wie sie es etzliche Jahr hero hievor geleistet, allergnädigist begehrten, so künnten sie die Stände der Kron Behamb diesmal solche Hilf der Türkensteuer anderer Gestalt nit bewilligen, dann auf die Häuser oder Kauchfang, wie es die verschiene Jahr her bewilligt und gereicht worden war. Dass aber diesfalls, wie in E. Mt. Proposition vermeldet wurde, seithero grosse Ungleichheit gehalten worden wäre, muessten sie die Stände der Kron Behamb die Unordnung und Ungleichheit, die hiebei fürgelaufen, selbst bekennen und wären der Meinung gewesen, auch aus eigner Bewegnus und vor sich selbst sich einer bessern Gleichheit und gueter Ordnung zu unterreden; sie hätten aber die Beisorg tragen, dass durch solche Beratschlagung etwa der Landtag umb was desto mehr verhindert und länger aufgezogen worden sein möcht, derowegen sie es dann zu diesem Mal Übergängen und es einzustellen verursacht worden wären. Es sollte aber nit weniger zu ander und gelegner Zeit mit besser Bequemigkeit davon geredt, gehandelt und dieser Artikel so viel müglich zu einer richtigen Ordnung gebracht werden.

Dass nun E. Mt. von den Ständen der Kron Behamb die benenntliche und gewisse Summa der einhundert und fünfzig Tausend Thaler Turkenhilf begehrten, als die hievor etzliche Jahr hero bewilligt worden wären, künnten sie die Stand der Kron Behamb E. Kais. Mt. unterthänigist nit verhalten, es möchten es auch E. Kais. Mt. ihnen in Wahrheit glauben, dass man ein etzliche Jahr hero nit hab finden künnen, dass der Anschlag auf die Häuser jemals ein so hohes als die bemelte Summa der einhundert und fünfzig Tausend Thaler ertragen hätt, sondern dass nach Ausweisung der ordenlichen Kegister viel ein wenigers einkummen und dasselb von Jahren zu Jahren sich je länger je mehr geringert und abgenummen habe, und dass es letzlich aufs meiste mehr nit als ungefährlich neunzig Tausend Thaler getragen, und sie künnten derwegen jetzo kein ander benenntliche Summa bewilligen, dann soviel die Anlag auf die Häuser bringen wurde, hätten sich auch darauf verglichen, dass dasselbe von den Häusern, wie gedacht, gereicht und ordenlich mit sonderm Fleiss eingebracht werden und die Städte ihre fünfundzwanzig Tausend Thaler, wie hievor, zu solcher Summa geben und einbringen sollten, doch auch mit dieser ausdruecklichen Condition. dass von solchen Hilfgelden ein Anzahl Volk sollt aufgenummen und damit ein gewisse Gränz in Hungern gegen dieser Kron Behamb und den incorporirten Landen gelegen, wo es am nöthigsten sein wirdet, besetzt, nit aber der Meinung, dass solches Volk in Hungern gleich auf der märherischen und schlesischen Gränitzen liegen, sondern, wie gemeldet, an denen Orten und Gränitzen in Hungern, wo es am nothwendigisten wäre und da man etwas fruchtbarlichs ausrichten künnte, auch da sich diese Kron Behamb und die incorporirten Lande der grössten Gefahr zu besorgen, geordnet und gehalten werden sollten. Und es bewege oder verursache die Stände der Kron Behamb und die Abgesandten der incorporirten Lande hierzu dieses insonderheit und fürnehmlich, dass die Gränitzen, wie die Mitglieder der Kron Behamb berichten, gegen diesen Landen so ganz bloss, offen und übel versehen sein, dass der Feind, da er die Gelegenheit eigentlich wüsste und es sehen sollt, nit allein den incorporirten und dem Feind am nächsten gelegnen Landen, sondern auch dieser Krön Behamb und dem ganzen Römischen Reich selbst, da er sich darumb annehme, grossen und verderblichen Schaden (den Gott gnädiglich abwenden und verhueten wolle) zufügen und stiften möchte. Es sei auch soviel Bericht verhanden, dass dem Feind die Wasserström und Päss dardurch sehr wohl bekannt wären, also dass man sich auf einigs Vortel diesfalls gar nit zu verlassen. Bei welchem auch dieses nit weniger, sondern fürnehmlich in Acht zu halten und zu bedenken, dass das Volk in diesen Landen des Feinds Gelegenheit und Kriegswesens nit erfahren, sintemal sie bei Menschengedenken in Rueh, Frieden und Sicherheit gewesen. Da nun der Feind dieses Land (welches Gott gnädiglich abwenden wollt) überfallen, verheeren, das Volk von einander trennen, sich dasselbe verlaufen, weggeführt werden und von einander kummen sollt, dass sie sich als die Hungern, die des Wesens fast gewohnt, nit so leicht wurden wieder erholen noch die Stadt und Markt wiederumben, wie sie die Hungern, versammlen, sich zusammen finden, auch im Mangel des Holzes und ander Gelegenheit die Verheerung derselben nit wurden aufbauen oder zu einiger Nahrung wieder kummen künnen.

Derowegen und weil E. Kais. Mt. selbst aus gnädigster Wohlmeinung den Ständen der Kron Behamb und den incorporirten Landen in der Proposition den Weg und Fürschlag zeigten, dass zu solcher fürstehender Gefahr ihre der Stände Befreunden vor andern zu dem Kriegswesen gebraucht, ihnen selbst zu Ehren und dem ganzen Land zu künftigem Nutz und Frummen geübt und sonst ander Unrath als Schwelgen, Balgen, Muessiggang und dergleichen verhuetet werden möchten, vor welche gnädigste und treue Sorge und Zuneigung, welche E. Kais. Mt. hierinnen gegen den Ständen und den ihrigen tragen, sie insonderheit unterthänigisten Dank sagen und ihnen ganz angenehmb ist; so wollen sie auf solche Leute und Kriegsvolk insonderheit wohl bedacht sein und hätten sich darauf mit einander einhelliglich entschlossen, dass die Stände dieser Kron Behamb dritthalb Hundert gerüster deutscher Pferd, acht Hundert Hussaren und ein Hundert Archibusern auf die obbemelte Granitz abfertigen und sie unterhalten, dieselben zu jeder Quatemberszeit durch ihre verordnete Kriegszahlmeister ordenlich mustern, bezahlen, auch die Einbringung der bewilligten Steuer durch die ernste Execution unverschont jemands dermassen ordenlich und ohne Abgang einbringen wollen, dass E. Kais. Mt. hierinnen mit ihnen allergnädigst und wohl zufrieden sein wurden.

Die Abgesandten aus Märhern hätten sich dessen verglichen und bewilliget, auch wie das vergangne Jahr ein Rauchsteuer auf sich zu legen und aus demselben, weil es fast soviel oder ehe mehr austragen wurde, zwei Hundert gerüster Pferd, zwei Hundert Hussaren, ein Hundert Archibusier und zwei Hundert Fuessvolk abzufertigen und zu halten; die Schlesier zwei Hundert deutscher gerüster Pferd, zwei Hundert Hussaren und ein Hundert Archibusier; beide Markgrafthumb Lausitz ein Hundert gerüster Pferd und, wie gemeldet, zu Besetzung der Gränzen, wo es gegen diesen Landen die grösste Noth erheischen wurde. Es bitten auch die Stände der Kron Behamb und dieser incorporirten Landen E. Mt. unterthänigist, E. Mt. wollen ihnen dieselben Ortsflecken, wo solches Volk am nutzlichisten gegen diesen Landen sein kunnte, namhaft machen und diesfalls ihr gnädigstes Gemuet und Meinung ihnen eröffnen.

Doch haben sie die Stände sich auch dessen mit einander verglichen, dass sie selbst ein oder mehr Obristen und Befehlshaber uber solch Kriegsvolk, des sie sich vereinigen wurden, die ihnen auch mit Eidespflichten verbunden und zugethan sein sollten, halten wollten und dass dasselbe Volk von denen Gränitzorten, darein sie gesetzt, auf anderweite gelegene Gränitzen, sonderlich uber die Donau ohne ihr der Stände Vorwissen nit sollt abgeführt oder weggezogen werden. Dann auch mit diesem Vorbehalt, da in diesem Land etwa ein unversehner Überfall, darvor Gott der Allmächtige sein wolle, beschäch, dass sie die Stand und incorporirten Lande solch ihr Volk zu ihrem eignen Schutz, Defension und Schirm unverhindert abfordern möchten, wiewohl es verhoffentlich nicht darzue kummen wurde, sie die Stände auch von dergleichen Gefahr gar durchaus nichts wüssten; doch da sich gleichwohl wes dergleichen unversehens zutrüge, dass sie sich des jetzo vermeldten Vorbehalts gebrauchen möchten. Sunsten aber und ausser hoher sonder Nothdurft wollten sie das Volk nit abfordern, sondern auf den Termin, den sie E. Mt. jetzo hernach melden wollen, allda auf der bestimbten Gränitz verbleiben lassen.

Was aber den Rest der Bezahlung, den man etwa dem Kriegsvolk auf den hungrischen Gränzen noch ausständig ist, belangt, bitten sie die Stände der Kron und der incorporirten Lande unterthänigist, E. Mt. wollten diesfalls auf sie gnädigst nit dringen, dann aus den von E. Mt. ubergebnen Schriften zu befinden, dass desselben Rests nit wenig und da sie denselben jetzo bewilligen oder damit belegt werden sollten, künnten sie nit sehen noch befinden, wie es in dieses Landes und der incorporirten Länder Vermügen wäre, uber die jetzige Bewilligung auch in dasselbe einzugehen, sondern sie wurden von deswegen, dass sie hievor etzliche Jahr nach einander dermassen grosse Hilfen geleistet, nit folgen künnen, sondern nur eins das ander hindern, und weil nit allein E. Mt. jetzo, sonder auch derselben Vorfahren hievor jederzeit sich gnädigst erboten, dass sie von wegen des Abgangs an Unterhaltung des hungrischen Gränzwesens auf ander Mittel bedacht sein wollten, dass derwegen E. Kais. Mt. auch darauf gnädigst zu sinnen geruehen und ihr der Stand mit denselben Ausständen gnädigst verschonen wollten. Und sintemal es dann darzu kummen und das obbemelte und specificirte Kriegsvolk auf die Gränzen geschickt werden sollt, so soll es nit dahin gemeint, verstanden und gedeutet werden, darumben dann sie die Stände insonderheit bitten, dass gleich diese obbemelte Lande die Beschützung derselben Gränz ganz auf sich laden und tragen sollten, dann solches ihnen unmuglich war, hätten auch ihre Entschuldigung derowegen auf vorigen Landtagen zur Gnuege erzählet und ausgeführt, sondern dass sie allein bei der Absendung der obbemelten gewissen und benennten Anzahl Volks und Unterhaltung desselben gelassen werden und verbleiben mügen, dieweil alles das, was jetzo beschicht und bewilligt wurde, allein auf E. Mt. allergnädigstes Begehren und aus ihrer der Stände dieser Lande unterthänigisten Lieb und guetem freien Willen beschäch.

Sie die Stände bitten auch daneben insonderheit, E. Kais. Mt. wolle allergnädigst darob sein und verfügen, dass das Volk auf den Gränzen in Hungern, wie sie jetzo besetzt sein, von deswegen davon nit abgezogen, sondern nit weniger darbei gelassen werde, dann soviel Bericht verhanden sei, dass etzliche Gränzhäuser allein aus den zu denselben Häusern gehörenden Einkummen und die andern aus den vacirenden Bisthumen und gleichfalls derselben stattlichen Renten gar wohl erhalten werden künnten.

Und weil sich aus den ubergebnen Schriften, auch aus dem Augenschein soviel befinde, dass die Reichs- und dieser Land Hilfen zu dem ganzen hungrischen Gränzwesen bei weitem nicht reichen noch klecken, so wären sie die Stände des Künigreichs und der incorporirten Lande der gehorsamsten Zuversicht und zweifelten nit, es werden E. Mt. derselben hohen Verstand nach die gnädigste Fürsehung thuen, dass das Übrige sunst in ander Weg ersetzt und erhandelt werden müge; dann weil sie die Stand der Kron Behamb und der incorporirten Lande dem Künigreich Hungern ihrem Bedacht nach gar nit verbunden sein, sondern alles dies, was sie hievor gethan und jetzo noch unterthänigst thuen, nit aus Pflicht, wie oft gemeldet, sondern E. Kais. Mt. als ihrem allergnädigsten Herrn aus treuherziger Lieb und christlicher Erbarmung wegen des gefahrlichen Stands der Christenheit und aus treuherziger Guetwilligkeit leisten, so erachten sie unterthänigist, das Römische Reich und die andern christlichen Potentaten sollten zu dergleichen stattlichen Hilfen nit weniger billich auch geneigt und willig sein, und dass derowegen E. Kais. Mt. diesen Mitteln und Wegen wurden nachzugedenken und die zu befördern wissen, damit auch durch ihre Hilf und Beisteuer das hungrische Gränzwesen desto stattlicher versehen und erhalten werden müge.

Neben diesem hätten auch die Abgesandten aus Schlesien ihrer Nothdurft nach E. Kais. Mt. des unterthänigist zu erinnern gebeten, dass sie allbereit vor ihrem jetzigen Verreisen hieher E. Mt. einen halbjährigen Steuertermin als fünfunddreissig Tausend Thaler, die sie auf jetzig künftig Georgi erlegen sollen, unterthänigst auf E. Mt. gnädigstes Begehren bewilligt, bäten derwegen, dass es E. Kais. Mt. dahin gnädigst richten wollten, dass die mit derselben auch ihr Volk, welches sie, wie gemeldt auf die hungrischen Gränz abfertigen sollten, bezahlen möchten, dann sunst wurden sie gar nit folgen künnen.

Auch hätten sie die schlesischen Gesandten die Stände der Kron Behamb umb Fürbitt ersuecht von wegen der Lignitzischen, Glogischen und andern der Ort in Schlesien Schuldhandlungen halben, in deren sie zum Theil und ihre Mitverwandten hoch verteuft wären, damit dieselben zum fürderlichisten erledigt werden möchten, dann sie sunsten nit sehen künnten noch wüssten, wie sie die Hilfen thuen, viel weniger dieselben einbringen sollten.

Desgleichen hätten sie die Gesandten aus Schlesien erinnert und fürbracht, was sich wider Herr Georg Braunen von etzlichen Polaken zugetragen hat, und dass er noch in der Bestrickung sei, sollt sich auch jetzo bald nach Ostern wiederumb dahin in Polen gesteilen. Und solches kumb ihnen den Ständen nit allein mit Befrembdung und Verwunderung, sondern auch kläglich und bekummerlich für, dann dass zwischen der Kron Polen und diesen Landen etwa ein solch Unvernehmen oder offner Krieg sein sollt, dass man sich Leibsund Lebensgefahr besorgen muesste, darvon hätten sie die Stände keine Wissenschaft. So hätten sie auch verstanden, wie unversehens und unerwarteter Weis er der Herr Braun überfallen, das Frauenzimmer und Diener übel geschlagen, auch ein Jungfrau von Kotwitz erschossen worden, und dass solches in E. Mt. Landen besehenen sei, da man sich dergleichen gar nit versehen, das bedunket sie die Stände ein grosses sein. So sei auch der gedachten entleibten Jungfrau Brueder allhie, welcher den Fall sonderlich gegen einem Weibsbild gar hoch zu Gemueth zeucht und halte kläglich umb Einsehen an. Sollt man sich nun des haben merken lassen und es lautbar gemacht, wurde man sich nit allein selbst zu versichern, sondern auch dem Feind zue begegnen gar wohl gewisst haben. Die Compactata vermöchten gar viel ein anders, und ob sie wohl noch nicht verneuert wären, so erstreckten sich doch dieselben auf sechs Jahr auch nach des Künigs Tod, welche Zeit noch bishero nicht ausgangen. Und bitten derwegen die Stände unterthänigist, E. Mt. wollten gnädigst darauf bedacht sein, dass der Herr Braun der Obligation und Bestrickung erledigt wurde und künftig sich Niemands dergleichen zue besorgen habe, auch dass ihme wegen des erlittnen und genummenen Schadens Abtrag beschehe und er des wieder erstattet werde, weil auch die Zeit, zu der er sich verobligirt, sehr kurz und nit viel uber vier Wochen, so muesste er sich als ein ehrlich Mann, da er nit derselben gelöst und befreiet wurde, gestellen und künnte alsdann nit leisten noch dem nachkummen, was er bewilligt hat, wie er dann solches alles selbst mit mehrer Ausführung fürbracht habe.

Was auch die Execution zu Einbringung der Steuern belangt, sei es allweg der Brauch gewesen, dass die Stände selbst Macht und Gewalt gehabt, wider die Saumigen zu exequiren, und hätten auch darinnen decretirt, derwegen bitten die Stände der Kron Behamb mit den Abgesandten der incorporirten Lande unterthänigist, dass es nochmals darbei verbleiben, und obgleich Jemand davon appelliren wollte, ihme dasselbe nit verstattet werden möchte, weil auch in den andern Landen dergleichen Brauch gehalten wurde.

Die Abgesandten der beiden Markgrafthumer Ober- und Niederlausitz bitten und begehren gleichfalls unterthänigist, dass sie ihre Bewilligung der Turkenhilf gleichfalls auf ihr obvermeltes Kriegsvolk wie die Stände aus Schlesien wenden möchten.

Neben diesem allem hätten auch die Gesandten aus Schlesien weiter fürbracht und gebeten, dass E. Kais. Mt. diese Weg erdenken wollten, dass die strittigen und noch unerledigten polnischen Gränitzen richtig gemacht und allerlei Zank, Hader und ander Widerwärtigkeit dardurch verhuetet werden möcht.

Was dann weiter E. Mt. Begehren wegen Erbauung und Befestigung der Gränitzhäuser in Hungern belangt, erkenneten es die Stände selbst vor ein sondere Nothdurft, sie befinden aber ihr grosses Unvermügen dermassen beschaffen, dass sie solches auf diesmal nit bewilligen noch erschwinden künnen. Zu dem so wäre soviel Berichts verhanden, obwohl etliche ansehnliche Reichshilfen zu solcher Gränitzerbauung geordnet wären und solches von etzlichen Jahren her, dass sie doch nit noch hätten bericht werden künnen, dass was zu Befestigung der Gränitzen in Hungern gegen diesen Landen wärts auf und angewendet worden war. Und bitten derwegen unterthänigist, E. Mt. wollten gnädigst darauf bedacht sein und befördern, dass dieselben Reichshilfen zum Theil auch zu Erbauung der Gränitzen gegen diesen Orten möchten angelegt werden, sintemal es nit allein dieser Lande, sonder auch des Reichs selbst hohe Nothdurft erfordert, dann ihme dem Reich aus diesen Landen so leicht ein grosse Gefahr und Beschwer begegnen möchte, als von anderswoher, wie diejenigen, so derselben Ort erfahren sein, berichten.

Zu der inländischen Bereitschaft bewilligen die Stand der Kron Behamb von acht Tausend Schock meissnisch ein gerüst Pferd und daneben den vierzigisten Mann; die Märhern aber berichten, dass sie zuvor unter ihnen vor etlichen Jahren die Ordnung und Bewilligung hätten, von sechs Tausend Schock ein gerüst Pferd zu halten und darneben den vierzigisten, dreissigisten, zwanzigisten und zehenden Mann auszurichten; dabei lassen sie es noch verbleiben.

Die Schlesier wollten es auf ihr Anheimbkunft auch dahin richten, dass gleichenfalls von acht Tausend Schocken ein gerüst Pferd und der vierzehende [sic] Mann sollt ausgerüstet werden; und weil man jetzo kein gewisse Anzahl dieser Pferd und Manne wissen kann, haben sich die Stände dergestalt auf diesmal verglichen, da ein Gefahr unversehens auf ein oder das ander dieser Land käme, dass die andern demselben, wie es vor Alters im Brauch und sie schuldig gewesen, mit äusserister Macht zu Hilf und Rettung kummen sollten, und welchs Land am ehisten bedürfen und ersuechen wurde, und ob man nicht auf alle Ort klecken künnte, welchem die grösste Noth zustünde, dasselbe retten helfen, und dieselben die andern Landen dergleichen wieder. Welchs alles diesfalls wegen der Bereitschaft und Zuzuegs allein bis auf die Gränitz dieser Lande und nit weiter verstanden werden solle, in welchem sich auch die Gesandten beider Markgrafthümer Lausitz gleichermassen verglichen haben.

Wann auch die Musterungen in den Landen angestellt sein und gehalten werden, künnen alsdann die darzu verordneten Personen die eigentliche Anzahl des Volks wissen und erforschen und ein Theil dem andern die Anzahl der Hilf vertraulich benennen und berichten, darbei aber die Schlesier insonderheit unterthänigist bitten, dass ihre Ritterdienst in die Bereitschaft und Zuzug soll verstanden und eingezogen werden.

Dann auch weil von dem Furstenthumb Crossen, der Herrschaft Zülch und andern Stucken kein Hilf noch Steuer geleistet noch andere Mitleidungen von denselben Orten, da sie doch in Schlesien gelegen, getragen werden, so bitten sie unterthänigist, weil es Gränitzort und Häuser, E. Mt. wolle es dahin richten und handeln, dass dieselben Ort von Schlesien nit trennen, sonder nit weniger das verrichten und leisten, was die andern Fürsten und Stand in Schlesien thuen.

Von wegen der Ritterdienst in beiden Markgrafthümern Lausitz bitten dieselben Abgesandten unterthänigist, E. Mt. wöllen sie auch, wie es die Schlesier begehrt, darbei gnädigst verbleiben lassen.

Dass aber auch die Stände der Kron Behamb und der andern incorporirten Lande ihre Ausschuss und Personen verordnen wollten von wegen des Vernehmens mit den Ständen der Kron Hungern, beider Ihrer Durchl. Erzherzog Ferdinanden und Carln und den Österreichischen Landen, bitten die Stand unterthänigist, weil sie sunst mit andern obbemelten Sachen gnueg zu thuen, E. Kais. Mt. wollten dieses auf diesmal gnädigst übergehen und einstellen.

Und diese Bewilligungen haben die Stände der Kron Behamb und Abgesandten der incorporirten Lande alle auf ein Jahr gestellt und bitten E. Mt. unterthänigist, dass E. Mt. vor Ausgang des Jahrs nur allein den Ständen dieses Künigreichs Behamb ein Landtag bewilligen und ausschreiben lassen wollten, damit sie bei demselben Landtag sehen mügen, ob etwa mehrer und besser Ordnung auch wes weiters vonnöthen sein wurde, und sich mit E. Mt. Ferrer darüber vergleichen künnten.

Das hätten sie die Stände nun bei dem ersten Artikel der Turkenhilf berathschlagt, erwogen und bewilligt und versehen sich unterthänigist, E. Mt. wurde solches zu Gnaden annehmen und ungnädigst gefallen lassen, sie wären auch des Fürhaben, die andern Artikel für die Hand zu nehmen und forderlich zu erledigen, und haben sich Euer Kais. Mt. zu kaiserlichen Gnaden befohlen.




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