265. Komora česká a dvorská předkládají císaři své dobré zdání v příčině sehnání potřebných peněz na vychování dvoru císařského až do příštího sněmu; i radí císaři, aby o tom s nejvyššími úředníky království Českého se uradil, a po příkladu v Bavořích důchody klášterní v zemích koruny České, biskupství Olomouckého a Vratislavského pro potřeby válečné a na vychování dvoru císařského k ruce své vzal.

1579, 24. června. - Orig. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergenädigister Kaiser! Auf E. Kais. Mt. genädigste Verordnung haben sich beide Kammer zusammen verfuegt und von Sachen, wie etwo zu Geld zu kommen, davon E. Mt. nothwendige Unterhaltung bis auf künftigen Landtag haben möchten, vertraulich conversirt, sich auch mit einander nachfolgenden Guetbedunkens verglichen.

Als nämblich wirdet für rathsamb angesehen, dass E. Mt. mit den verträulichisten Herren obristen Landofficierern daraus geredt und ihnen furgehalten, dass sich gleichwohl E. Mt. genädigist wussten zu erinnern, was derselben auf jungst gehaltenem Landtag von den Ständen bewilligt, wollten auch gern derselben Hilfen erwarten, es war aber umb E. Mt. jetzo also geschaffen, dass sie auch ihre selbsteigne Unterhaltung nicht haben könnten, darumben begehrten E. Mt. genädigist, sie wollten mit derselben unterthänigistes Mitleiden haben und auf solche Mittel und Weg selbst guetherzig bedacht sein, wie etwo E. Mt. geholfen und an derselben eignen Unterhaltung nicht Noth leiden durften, welches, do es geschäch und bei fremden Nationen ausbrechen sollt, nicht allein E. Mt. zue grosser Verkleinerung, sondern auch ihnen, als E. Mt. getreuen Unterthanen, die dann ihrem Herrn in dergleichen Nöthen billich zuspringen und ihne nicht verlassen sollen, zu Nachtl gereichen wurde: darumben wollten E. Mt. sich zu ihnen gänzlich versehen, sie werden das Obliegen der unvermeidlichen Nothdurft nach mitleidlich bewegen und beherzigen und die Sach dahin anstellen und ihrestheils befordern, damit E. Mt. eintweder von der allbereit beschehnen Landtagsbewilligung mittlerweil etwas erfolgen muge, oder do es von denselben Gefällen aus Ursach, dass sie noch nicht verhanden oder anderer Verhinderung halben nicht sein könnt, andere erspriessliche Weg als zu einem Interim, damit E. Mt. des künftigen Landtags und etwo mehrer Hilf, deren sie sich versehen, zu erwarten hätten, erdacht werden könnten, mit diesem genädigisten Erbieten, dass E. Mt. gänzlich dahin entschlossen, an derselben Hof und andern Orten mit Rath ihr, der Herren Landofficierer, das Wesen aufs genauist und dermassen einzuziehen, soweit sichs nur E. Mt. und der Land halben leiden und ziemen wölle.

Und zu solcher Berathschlagung möchten E. Mt. zwen aus der beheimischen Kammer, als die umb E. Mt. Obliegen und auch umb des Lands Gelegenheit wissen, umb allerlei Berichts Willen genädigist auch erfodern, verhofíentlich, dass es zu gegenwärtiger E. Mt. Noth als zu einem Interim nicht ohn Frucht abgehen, sonder auch dem künftigen Landtag etlichennassen guete Praeparation geben, sowohl ihnen den Herren obristen Landofficierern nicht unangenehmb sein möcht, die dann ungezweifelt umb soviel desto eiferiger das ihrig bei E. Mt. thuen werden, wann sie sehen und spüren, dass E. Mt. sich ihnen in denen Dingen also ganz und gar eröffnen und vertrauen.

Und was also allhie in Beheimb erlangt, das könnt alsdann mit Rath der Herren Officierer bei den andern incorporierten Landen auch aufrecht werden.

Daneben aber wirdet den Herren obristen Landofficierern auch dits furzuhalten sein, weil der Steuerund Bierrestanten nicht wenig, dass sie die Steuereinnehmber für sich erfordern und ihnen ernstlich einbilden, die Execution männiglichs unverschont ohn weiter Verlängerung für die Hand zu nehmben; item dass auch die Raitungen von den Steuerund Biergeldeinnehmbern ehe besser aufgenomben werden.

Nicht weniger will ein sondere Nothdurft sein, weil öffentlich und am Tag, dass in den Klöstern in Beheimb, Marhem, Schlesien, Oberund Niderlausitz übel gehaust und die Einkommen verschwendt und unordentlicher Weis durchgebracht werden, darumben dann noch bei Regierung weilend Kaiser Maximilians, hochlöblichister Gedächtnus, ein Visitation angestellt und doch aus allerlei furgefallenen Verhinderung in kein Vollziehung kommen, dass derwegen E. Mt. mit den Herren obristen Landofficierern die Sach gleichermassen in Berathschlagung genommen hätten, ob nicht allenthalben in Klostern ein solche Ordnung wie in Baiern anzustellen, also dass den Geistlichen ein gewisses Deputat verordnet, das übrig zu Kriegsoder andern E. Mt. Notlidurften angewendt werden möcht, darunter dann auch beide Bisthumb Olmütz und Breslau, welche nicht kleine Einkommen haben und etlicher-massen unnöthigen Kosten fuehren, auch zuvor ihre Freund davon reich worden, nicht zu umbgehen, sonder gleichermassen von ihnen ein gewisse Summa Gelds jahrlich zu E. Mt. Unterhaltung zu contribuiren begehrt werden möcht, welches sie sich dann nach Gestalt und Gelegenheit des jetzigen Wesens mit Billigkeit nicht zu verwidern, angesehen, dass sie Kammergueter halten und gemessen.

Und obwohl Graupen und Geiersperg jetzo verkauft werden sollen, auch sonst die Erbschaft an etlichen Trczkischen Güetern, deren doch nit viel übrig, gleichsfalls anzuwähren, so ist doch kein sondere Raitung darauf zu machen, weil allbereit zuvor darauf anticipirt und gleich wie vorgessen Brod zu raiten.

Ob und was auch aus der Dobrilukischen, Elbognischen und Kuttenpauerischen Handlung zu gewarten, davon kann dieser Zeit kein grundlicher Bericht beschehen, sonder muess der Commissari Relation und Ausrichtung erwartet werden. Und ist also furnehmblich an dem das meist gelegen, dass die Berathschlagung mit den Herren obristen Landofficierern abgehörtermassen furgenomben und die Sach allein dahin befurdert werde, worvon E. Mt. bis auf den nägsten Landtag zu leben haben, dann einmal seind dieser Zeit andere Mittel keine verhanden noch auch zu verhoffen. Jedoch alles zu E. Mt. genädigisten Willen und Wohlgefallen gestellt. Actum Prag den 24. Junii anno im 79ten.


[Na okraji připsáno: "Am Tage Johannes des Täufers Ihrer Mt. unterthänigist referiert. Die haben geschlossen, mit dem Herrn von Rosenberg, alsbald er kombt, deswegen zu reden." A na zadní straně poznamenáno: "Mit Fleiss aufzuheben. Ist Ihrer Kais. Mt. heut dato ein Abschrift durch den Herrn Hofkammerpräsidenten übergeben worden." 27. Junii anno 79ten.]




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