275. Komora dvorská podává císaři své dobré zdání o upomínání arciknížete Arnošta v příčině výplaty zbytků české berne na zaplacení vojska na Uherských hranicích.

Bez datum [1579]. - Vek. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Es haben die Furstl. Durchl. Erzherzog Ernst anjetzo abermaln vonwegen Verordnung Gelds zu Bezahlung der Gränitzen, fürnehmblich aber vor den Bergstädten, neben Anziehung der bevorstehenden Noth und Gefahr ein schriftliche Anmahnung gethan, wie E. Kais. Mt. aus Verlesung derselben allergnädigist vernehmben werden. Legatur.

Allergnädigister Kaiser und Herr! Was erstlich die Steuerrestanten vom 7. und 78. Jahr, welche Ihrer Furstl. Durchl. zum Granitzwesen eingeraumbt worden, anlangt, die treibt man und solliciert man mit sondenn Fleiss immerzue, wie dann E. Kais. Mt. jungstlich abermaln destwegen ein Memorial in Unterthänigkeit übergeben worden, ob man doch einsmals zu denselben kommen möcht.

Anreichend aber die jungst beschehene Bewilligung, da wissen E. Kais. Mt. gnädigist, dass dieselb sowohl in der Kron Beheimb als den incorporierten Landen nit mehr zu E. Kais. Mt. sonder der Stand selbs Händen erlegt wurden, dass auch sie die Stand inhalt der aller Orten ergangnen Landtagsbeschlüss von solchen Steuern 250 gerüste Pferd und dann 100 Archibusier zu halten Vorhabens, das übrig aber haben sie sich erboten auf die nächsten gegen Märhern und Slesien stossenden Gränitzen erfolgen zu lassen.

Nun hält die Hofkammer unterthänigist darfür, dass auf jetzt gehörte Anzahl gerüster und Archibusierpferd, do sie gleich von den Ständen angenomben und völlig gehalten werden, über 80 oder zum meisten 90.000 Thaler nit auflaufen, da doch die Steuern gegen den vorigen Jahren aller Orten das Jahr über bis in 200.000 Thaler austragen sollen, also dass die Übermass auf das Kriegswesen anzuwenden war. Dieweil dann nit allein in Uywar, sonder auch die andern bergstädterischen Gränitzhäuser ihnen den Ständen, fumehmblich den Märhern und Slesiern, am nächsten gelegen und eben die Ort seind, darauf sie diesen Vorbehalt gethan und die Übermass dahin zu verwenden sich erboten haben, auch die Noth, Armuet und Gefahr derselben Orten gross ist und zweifelsohne an den neuen Steuern was ansehlichs einkommen sein wirdet, so vermeint sie die Hofkammer unterthänigst, E. Kais. Mt. möchten die Herren obristen Landofficier dahin vermahnen, dass sie E. Mt. umb deren in hochernennter Furstl. Durchlt. Schreiben angezognen Ursachen willen aus denen allbereit verhandnen Steuern ein Summa Gelds zu dieser Bezahlung erfolgen lassen wollten, und damit sie ja sehen, dass solch Geld sonst an kein ander Ort kämb, noch verwendet wurde, so möchten sie jemanden ihnen selbs Gefälligen damit dahin ordnen; dann weil die Steuern in Beheimb und den incorporierten Landen nit mehr in E. Kais. Mt., sonder der Stand selbst Händen seind, so ist je nit müglich, dass "E. Kais. Mt. die Granitzen aller Orten von den Reichshilfen und der österreichischen Lande Steuern allein erhalten künnen. Sollte sich nun die Hilf aus Beheimb und den incorporierten Landen verweilen und unterdessen an den Gränitzen, das nun leichtlich beschehen möcht, (welches aber der allmächtig Gott genädiglich verhüten welle) einicher Schaden erfolgen, so wurd doch solches hernach, do sie gleich gern 10 oder 20 mal soviel oder ja noch mehr geben wollten, nit wiederbracht und ergänzt werden künnen, welches dann billich bei Zeiten wohl in Acht genomben und bedacht werden sollt.




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