280. Nejvyšší úøedníci zemští království Èeského pøedkládají císaøi své dobré zdání v pøíèinì pøíhodné doby, kdy by nejblíže pøíští snem držán býti mìl, a co by za tou pøíèinou projednáno býti mìlo.

1579, 29. srpna. - Opis souè. v c. k. øíšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergenädigister Kaiser! Auf E. Kais. Mt. genädigiste Verordnung und mündliches Furhalten haben wir die anbefohlenen Landtagsartikel alsbald für die Hand genomben und in nothwendige Berathschlagung alles getreuisten ileiss unterthänigist gezogen.

Und soviel den ersten belangt, als nämblichen, wann und auf welche Zeit der Landtag angesetzt werden mocht, ob wir wohl unsers Theils, als die in dem und andern E. Mt. Bestes unsers höchsten Vermügens treulich zu befurdera uns schuldig erkennen, gern dahin rathen wollten, damit derselb aufs ehist angestellt und E. Mt. hierinnen gewillfahrt und aus den obliegenden Beschwerungen ehe besser, soviel immer müglich, geholfen werden möcht, wie wir dann vermeint haben, dass es auf Trium Regum ohn Verhinderung des Landrechten, welches dann wohl in Acht zu haben, am fueglichisten hätt beschehen mügen; dieweil aber nach Erschung des Landtags soviel befunden, dass nicht allein das Biergeld, sonder auch die andern bewilligten Contributionen und Hilfen erst auf Georgi ausgehen und dass alsdann ausgesucht werden soll, was und wie viel solche bewilligte Hilfen in diesem Jahr austragen, und also dieser ganzer Artikel auf weitere Tractation und Berathschlagung auf künftigen Landtag remittirt und angestellt: so tragen wir Beisorg, do der Landtag vor Ausgang des Jahrs und Aussuchung solcher Contributionen publicirt werden soll, es möcht bei den Ständen allerlei Difficultirung und ditsfalls mehr Hinderung als Furderung geben und diesen Verstand und Deutung haben, gleich als wurde dardurch dem vorigen Landtagsbeschluss etlichermassen zuwider gehandelt. Derhalben so stehts bei E. Mt. genädigisten Erwägung, wie sie es ditsfalls genädigist anordnen wollen.

Als auch E. Mt. uns genädigist auferlegt in Berathschlagung zu nehmben, im Fall die bewilligten Hilfen zu Bezahlung der Schulden nicht gereichen wurden, auf andere erspriessliche Mittel und Weg bedacht zu sein und die E. Mt. neben unserm rathsamen Bedenken zu übergeben, darauf haben wir uns im Landtag gleichsfalls ersehen, und dieweil dann in demselben der Artikel des Schuldenlasts halben mit ausgedrücklichen Worten auf ein künftigen Landtag verschoben und dazumal allein zu etlichen Landsnothdurften ein gewisse Hilf bewilligt: so will uns, unangesehen, dass wir es so gern thäten, als E. Mt. dits immer sehen und wünschen mochten, uns auch als E. Mt. Räthen und obristen Landofficieren, zu denen sie ein sonders genädigstes Vertrauen haben, änderst nicht gebühren will, bedenklich furfallen, dem Landtagsbeschluss zu wider noch vor Ausgang desselben, alldo es erst ausgesucht werden soll, auf wieviel sich dieselben Contributionen verlaufen, etwas furzunehmben, sonder wirdet dies unsers Besorgens bis auf künftigen Landtag verlegt und aufgeschoben werden müssen, alsdann, wann es nun dahin kombt, soll, soviel nur müglich und uns verantwortlich auch sich leiden und thuen wirdet lassen, an uns nichts erwinden noch mangeln.

Nicht weniger haben wir in Unterthänigkeit vernomben, dass E. Mt. die zwen Biergroschen zu derselben Unterhaltung beiweiten nicht gereichen mügen und darumben E. Mt. genädigist bedacht wären, ein mehrere Hilf vom Bier zu begehren. Dasselb wirdet nun zu E. Mt. genädigisten Willen und Wohlgefallen gestellt, worauf und auf wieviel Groschen sie derselben Begehren künftig richten und in die Proposition einleiben lassen wollen. Was dann die Bezahlung der Interesse von den drei Biergroschen antrifft, und dass wir es dahin befördern sollen, damit solche Hilfen, die aus den dreien Biergroschen erfolgen, der Kammer wiederumben, wie zuvor, eingeraumbt werden sollen, in Bedenkung, dass diese Biersgefäll dergestalt umb soviel desto richtiger und schleuniger einzubringen sein werden, ist es bisher damit also gehalten worden, welche Glaubiger, doch allein auf die Inwohner der Krön Beheim zu verstehen, laut des Landtagsbeschluss umb ihr Interesse angehalten haben, denen ist einem jeden insonderheit ein schriftlicher Befehlch unter E. Mt. Namen und Titel unter der behemischen Kammerexpedition an die Steuereinnehmber gefertigt worden, die auch ohn alle Widerred solche Interesse, soviel nur von den einkombenden Biersgefällen beschehen mugen, zu Händen des Eentmeisterambtsverwalters entricht, sowohl auch die zwen Biergroschen E. Mt. Hofzahlmeister ausgezählt haben. Derwegen dieser Artikel unsers gehorsamisten Erachtens dem Landtag gemäss gehalten und vollzogen wirdet.

Und nachdem E. Mt. unter andern der Reiter halben, so auf jüngsten Landtag angeordnet, genädigiste Erwähnung gethan, mit Furwendung, als sollt dardurch dem Kriegswesen wenig gedient und viel nutzer sein, dass in ander Weg Kriegsvolk bestellt und unterhalten wurde, ist dieser Artikel mit den incorporirten Ländern aus sondern erheblichen und bedenklichen Ursachen nothwendig bedacht; es wirdet aber gleichsfalls zu E. Mt. genädigisten Erwägung gestellt, ob sie wegen diesen Punkts deji Ständen der Kron Beheim bei künftigen Landtag derselben genädigistes Bedenken neben ausfuehrlicher Zugemüthführung der Sachen Umbstand und Ungelegenheit genädigist furbringen lassen wollen, ob vielleicht die Sach E. Mt. genädigisten Willen und Gefallen nach auf andere Weg gerichtet werden müge.

Schliesslich haben wir unterthänigist vemomben, was an forderlicher Bezahlung des Kriegsvolks auf den Granitzen in Hungern, furnehmblich aber zu Karpen gelegen, und uns in dem gedruckten Landtag nach Nothdurft ersehen und befinden, dass dieser Artikel allein bei den sechs vom Land darzue verordneten obristen Herren Landofficierern steht, unser aber nur drei jetzo allhie, die andern aber abwesig sein. Und obwohl der Landtag hierinnen Mass und Ordnung gibt, wie es mit den Steuersgefällen, so einkomben, gehalten und worauf dieselben gewendet werden sollen, so ist doch für rathsamb befunden, das von uns dreien obristen Landsofficierern, so jetzo allhie sein, den andern abwesenden, do es änderst E. Mt. also genädigist gefällig sein wirdet, von Stund an die Gefahr, so aus Nichtbezahlung des Kriegsvolks erfolgen möcht, neben Zugemüthführung, was der Landtag in sich hält, ausführlich zuegeschrieben werden soll, damit dasselb Kriegsvolk vermüg des Landtags durch die angeordneten Muesterherren und Zahlmeister zum furderlichisten gemustert und bezahlt werden mochte, ungezweifelt, die drei abwesenden Herren obristen Landofficierer werden sich mit uns auch vermüg des Landtags wissen zu vergleichen, damit also diese Sachen ohn weitem Verzueg befurdert werden könnt. Welches E. Mt. wir zu gehorsamisten Bericht gueter treuherziger unterthänigister Wohl meinung nicht verhalten sollen, doch alles zu E. Mt. genädigisten Willen und Wohlgefallen gestellt. Actum den 29. Augusti anno im 79.




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