281. Arcikníže Arnošt předkládá císaři své dobrozdání o usnesení posledního jenerálního sněmu českého v příčině svolené pomoci proti Turku, a zvyupomínání dlužných herní na opatření ohrožených hranic Uherských.

VE VÍDNI. 1579, 1. září. - Orig. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Genädigister geliebter Herr und Brueder! Euer Kais. Mt. mir vom 26. Mai genädiges gethanes Schreiben, belangend den jungst in Beheimb gehaltnen Landtag und was die Stand auch der incorporirten Landen daselbst verwilligt, habe ich sambt einem Auszug beruehrts Landtagsbeschluss empfangen und der Längs nach gehorsamb bruederlich vernommen.

Wiewohl ich nun in dieser Sachen wenig weiter weiss zu rathen aus Ursachen, dass beruehrter Landtag bereit beschlossen und sich darinnen auf diesmal nichts mehr ändern lasst, fuer eins, und dann, soviel ich abnehmben kann, dass diese Bewilligung in E. Mt. Kriegszahlambt aliine nit kummen und also meiner Administration nit untergeben wirdet, so hab ich doch für ein Nothdurft gehalten, folgender Artikel halben bei E. Kais. Mt. gehorsame Anregung zu thuen.

Erstlichen so vernimb ich aus ihrer der Stand Bewilligung, dass dieselb anderstwohin nit, dann zu Bezahlung des Kriegsvolks auf denen dem Land Marhern und Schlesien nächst gelegnen Granitzorten angewendt, nichts minder aber auch die ungrischen Continuihilfen, sowohl was aus dem Erzbisthumb Gran darzue gereicht wird, gleichsfalls was der Chruschicz und andere derselben Orten zu unterhalten schuldig, wie zuvor gegeben werden, und da über solche Bezahlung des Kriegsvolks auch Abrichtung des auf Uywar bewilligten Baugelds noch was verbleiben wuerde, von demselben alsdann die Nasadisten zu Komorn und andere angelegne Granitzort bezahlt, do aber solche Steuer auf obberuehrte Granitzort nit erklecken wuerde, der Abgang von E. Kais. Mt. erstatt werden. Da wäre erstlich meines gehorsamen bruederlichen Erachtens ein Nothdurft, ein eigentlichs Wissen zu haben, wieviel diese der Stand Bewilligung auf das Jahr ertragen werde und von wemb und zu was Zeiten man des Uberschuss, so zu andern Granitzen verwendt soll werden, gewärtig sein werde, damit von solchem Uberschuss E. Kais. Mt. und des Granitzwesen Nothdurft ferrer bedacht werden mocht. Ich trag aber dies Orts die gehorsame Fuersorg, es werde schwerlich damit zuegehen und etwo die Behamben darfur halten, wann sie nuer die benennte zunägst an Marhem und Schlesien gelegne Granitzen bezahlen werden, dass man darmit ein Genuegen haben soll; dardurch wurde aber E. Kais. Mt., wie ich bericht, an den vergangenen Bewilligungen nuer, wie sie auf das geringest die vorige Jahr gewesen, mehr dann hundert Tausend Gulden abgehen. So kumbt mir auch etwas frembd für, dass sie die Stand darunter des Continui und des Erzbisthumbs Gran und Chruschiczen Meldung thuen, dieweil doch, wie E. Kais. Mt. bewüsst, das Continuum mit diesen Kriegszahlungen nichts gemein hat, das Erzbisthumb ohne Zweifel in kurzen wiederumb ersetzt wird müessen werden und der Cruschicz gar nichts aus seinem Säckel zu halten schuldig, sondern was er hält, ihme wieder bezahlt werden muess. Und nachdem E. Kais. Mt., wie obvermelt, den Abgang zu erstatten schuldig sein sollen, so kann ich nit verstehen, worzue es dieser Vorbehalt beduerfe, sonder muess darfur halten, dass die, so diese Sache also gericht, etwo des Wesens nit genuegsamen Bericht gehabt möchten haben.

Was die Restanten belangt, davon in dem Landtagsbeschluss Meldung geschiecht, da kann ich daraus nit genuegsamen Bericht haben, bis auf welche Zeit die alten Restanten in Beheimb gerait werden, und wann sich die neuen angefangen, und obwohl der schlesischen Restanten halben vermeldt wird, dass E. Kais. Mt. die Stand daselbst bei den Decreten und Executionen gegen denen, so die bewilligten Hilfen nit erlegt, genädigist verbleiben lassen, und dass sie hinfuro die Fuersehung thuen wollen, dass nit mehr also, wie bishero beschehen, restiert werde, so ist doch daraus nit genugsamb zu verstehen, wie es deren halben, die ein Zeit hero von wegen, dass etliche Stand mit ihrer Schätzung gefallen, diesputierlich und unrichtig gewesen, welche sich dannocht in die sechs und dreissig Tausend Thaler erlaufen, geschaffen, ob solche Unrichtigkeiten durch E. Kais. Mt. (an dem es hievor, wie mich die schlesisch Kammer berichtet, allein erwunden) decidiert und nunmehr einzubringen sein werden oder nit. Dieweil man aber solcher Restanten, sonderlich des letzten Jahrs in Beheimb, darunter auch der Termin Weihnachten in Marhern begriffen, zu dem hochbedrangten Granitzwesen zum höchsten bedürftig, und aber auf vielfältig beschehenes Vermahnen in Schlesien und Beheimb wenig und aus Marhern, soviel mir bewusst, nichts unangesehen aller Executionen, so derwegen hievor und jungstlich verordnet, einkummen, so erfordert nochmaln die unvermeidenlich Nothdurft, dass E. Mt. nit allein die Mittel und Weg furnehmben, darmit man sowohl die Ubermass von der jetzigen neuen beheimbischen und der incorporierten Landen Bewilligung, als die Restanten voriger Terminen an einem und andern Ort ohne längern Verzug zu der Hand bringen muge, sondern dass auch E. Kais. Mt. auf einem künftigen Landtag genädigist dahin gedacht seien, wie diese der beheimischen Stand Bewilligung und Bezahlung auf andere Mittel und Weg gericht mugen werden. Dann da es nit beschehen sollte, so haben E. Kais. Mt. selbst genädigist zu ermessen, wie es muglich sein mag, dass die alten und neuen Kriegs-ausständ die gegenwiertigen Bezahlungen deren Granitzen, so E. Kais. Mt. noch bezahlen sollen, als der Teutschen zu Raab, des Kriegsvolks zu Komorn, deren bei den Kleinen Häuseln, zu Kanischa, im Windischland, in Oberhungern, das Profantund Zeugwesen, die Granitzgebäu, die türkisch Verehrung und andere tägliche furfallende Kriegsausgaben allein von denen mit Anticipationen beschwerten Reichshilfen, soviel an denselben E. Kais. Mt. über Abzug des fuer S. L. Erzherzog Carl gebuehrenden vierten Theils verbleiben, item von den geringen ungrischen Taxen und Anschnitten und dann von denen fünfzig Tausend Gulden oberennserischer Bewilligung künnen und mügen verricht werden; dann was bisher aus den Bergstädten und den oberhungrischen Herrschaften zu dem Kriegswesen dargegeben worden, das mag an ihme selbst wenig erklecken und E. Mt. beduerften es meines Erachtens zu ihrer selbst Nothdurft ganz unvermeidenlich.

Euer Kais. Mt. kann ich hiemit auch nit verhalten, dass derselben allhie wesende Hofkammerräth mir das, so oblaut, nit allein mit sonderer Beschwer furgebracht, sondern auch sich darneben ausdruckenlich dahin vernehmben lassen und erklärt, dass ihnen einmal weder menschlich noch muglich das Wesen bei diesem greiflichen wissentlichen Abgang nuer etlichermassen, wie etwo bishero beschehen, aufzuhalten, und dass sie sich getrösten wollen, es erscheine kunftiglich an einem oder anderm Ort Mangel und werde hierdurch eins oder das ander Granitzhaus in Gefahr gesetzt, wie da welle, dàss ihnen derwegen kein Schuld zuegemìssen werden solle. In dem nun E. Kais. Mt. deroselbst und des bedrängten Granitzwesen Nothdurft genädigist weiter zu bedenken werden wissen.

Es thuen auch E. Kais. Mt. in obberuehrtem ihrem mir gethanen Schreiben eines andern Schreibens, so von dero beheimbischen Expedition aus eben in dieser Sach mir zuegefertigt soll sein worden, Meldung, dieweil ich mich aber keines zu erindern auch bei derselben Hofkammer und Kriegskanzlei solches nit befunden, so habe E. Kais. Mt. ich dessen hiemit zu erindern auch für ein Nothdurft geachtet und thue E. Kais. Mt. mich daneben ganz gehorsamblich und bruederlich befehlchen. Geben in der Stadt Wien den 1. Tag Septembris anno 79.

Euer Röm. Kais. Mt. etc gehorsamer Brueder

 

Ernst (m. p.)





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