282. Komora dvorská podává své dobré zdání arciknížeti Arnoštovi, jakou by měl dáti císaři odpověď v příčině sněmem českým svolené pomoci na opatření hranic Uherských. Komora dvorská vyslovuje se rozhodně, že nebude moci veškeré potřeby na válečné opatření hranic Uherských uhraditi z pomocí říšských a důchodů Uherských a Rakouských.

1579, 26. září. - Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. re Vídni.

Euer Furstl. Durchlt. wissen sich gnädigist zu erindern, was derselben des jungst in Beham gehaltnen Landtags und deren darauf beschechnen Bewilligung halber in Unterthänigkeit fuergebracht worden und dass E. Furstl. Durchlt. gnädigist befohlenen, der Kais. Mt. derwegen folgendes Inhalts zu schreiben.

Erstlichen weil solche Hilfen allein zu Bezahlung der Bergstädt angewendet, und was erübrigt, darvon andere Granitzen bezahlt, der Abgang aber, da einicher erscheinen wuerde, von Ihrer Kais. Mt. erstatt werden soll, dass in allbeg ein Nothdurft zu wissen, wieviel diese Bewilligung austragen und von wem, zu was Zeit auch man des Uberschuss gewärtig sein soll. Der Restanten halben wäre gleichwohl in dem Landtagsbeschluss etwas vermeldet, E. Durchl. kunnte aber daraus nit verstehen, bis auf welche Zeit die alte Restanten in Behamb gerait werden und wann sich die neuen anfingen. So wäre auch der schlesischen Restanten halben, darauf noch allerlei Disputai beruhet, welche sich abermals auf die 36.000 Thaler erstrecken, nichts vermeldet, wie es dann geschaffen. Und dieweil man derselben so wohl des Uberschuss an der neuen Bewilligung zum Granitzwesen mit dem höchsten bedürftig, so wollte Ihr Kais. Mt. nit allein eins und des andern halber nothwendige Verordnung thuen, sondern auch auf einen künftigen Landtag dahin gedacht sein, damit die Sach auf andere Weg gericht werde; dann da es nicht besehenen sollte, wäre unmuglich, die alten und neuen Kriegsausständ, die gegenwiertigen Granitzbezahlungen, als deren zu Raab, Komom, Kleine Häusel, Kanischa, Windischland, Oberhungern das Proviantund Zeugswesen, die Grenzgebäu, türkische Verehrung und andere tägliche fuerfallende Ausgaben, allein von denen übrigen beschwerten Reichshilfen, Taxen und Anschnitten in Hungern und der oberenserischen Bewilligung zu verrichten.

Darauf antworten nun Ihr Kais. Mt. folgenderinassen. Legatur.

Gnädigister Fürst und Herr! Die Hofkammer befindet, dass in diesem Schreiben zweier fuer-nehmen Punkten halber kein richtige Antwort erfolgt, erstlichen, nachdem von behamischen Hilfen allein die Bergstädt sollen bezahlet werden, dass man noch nit vernimbt, wannenhero der Uberschuss, so zu andern Granitzen soll verwendet werden, zue nehmen sein wirdet. Fuers ander, obgleichwohl Ihr Mt. melden, dass an den schlesischen Restanten zum Theil Nachlass beschehen, die andern aber in der Execution stehen sollen, so wird doch dabei nit speeificiert, wie hoch sich der Nachlass erstreckt, wie es eigentlich mit der Execution geschaffen und wie dieselb geordnet. Solchem nach achtet die Hofkammer fuer ein sondere Nothdurft, dass Ihr Mt. eines und des andern erindert und von derselben mehrer Bescheid begehrt werde. Sonst ist die Hofkammer nochmaln gedrunglich verursacht, in Unterthänigkeit zu melden, dass ihnen unmuglichen von denen mit Anticipationen uberbeschwerten Reichshilfen, von den geringen ungrischen Taxen und Anschnitten und dann von der oberenserischen Bewilligung alle oberzählte Nothdurften als die alte Kriegsausständ, die Bezahlung Raab, Komorn, der Kleinen Häusel, Kanischa, Oberhungern, Windischland, die türkisch Verehrung, Proviand-, Zeug- und Arsionalwesen und andeie tägliche fuerfallende nothwendige Kriegsausgaben zu verachten, und würdet Ungelegenheit an einem oder andern Ort erfolgen, welches Gott gnädiglich verhueten woll, so versieht sie sich unterthänigist, es solle ihrer derwegen nichts zugemessen werden, dann unmugliche Ding kann sie ihrestheils nit muglich machen. Placet, der Kais. Mt. also zu schreiben. 26. Septembris 79.




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