349. Komora dvorská oznamuje císaři, že komora česká, kteréž uloženo bylo, aby s městy v Čechách o půjčku 100.000 tolarů vyjednávala, na zaplacení čehož jim ponechán býti měl dědičný groš posudní, v městech Pražských ničehož nepořídila; vedle kteréhož příkladu snad také zachovají se ostatní města. Značné sumy však zapůjčili by Hilmer z Gvernheimu, Jetřich z Švendy a město Žítava.

1580, 21. května. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Auf E. Mt. gnädigiste Verordnung ist der behmischen Kammer auferlegt worden, mit den Städten allhier in Behemben, bei denen der erblich Biergroschen gereicht wirdet, zu handeln und zu versuchen, ob bei denselben bis in 100.000 Thaler anlehensweis erlangt werden und sie sich mit der Verzinsung, soviel als 6 pro cento austrägt, auf denselben erblichen Groschen, als den sie selbst einzunehmben und pro rata ihres Anlehens in Händen zu behalten befugt sein sollten, verweisen lassen möchten.

Dorauf seind nun der behmischen Kammer Bericht nach etzliche Stadt erfordert und alles Fleiss mit ihnen gehandelt worden, damit diesem E. Mt. gnädigsten Begehren ein Benügen beschehen möcht, es berichtet aber die behmisch Kammer anjetzo, dass sich die Rathmanne aller dreier Präger Stadt schriftlich und mündlich zum höchsten entschuldigt, ob sie wohl auf alle Mittel und Weg, damit sie E. Mt. unterthänigist willfahren möchten, bedacht gewest wären, so konnten sie doch derselben keins finden. So wären sie auch hievor mit ihren und ihrer Gemeinden Schulden also beschwert, dass sie aus denselben keineswegs zu kumben wessten, sondern darinnen bestecken bleiben mussten.

Nun ist gleichwohl zu besorgen, weil sich die Präger als die furnehmbsten und vermögendsten eines abschlägigen Bescheid erklären, es werd sich bei den andern gemeinen Städten nit weniger zu befahren, auch nach Gelegenheit derselben Vermögens, wann sie schon deren bewilligten, wie es dann noch ungewiss, besorglich einer schlechten Summa zu versehen sein. Damit aber E. Mt. gnädigisten Intent ein Gnugen beschehen mog, so hat die Hofkammer andern Mitteln nachgedacht und werden sich E. Mt. sonder Zweifels allergnädigist erindern, dass sich Hilmer von Gwernheimb noch hievor umb den Einbognischen Pfandschilling angenumben, wie er dann auch erst unlängst derwegen bei der behmischen Kammer wiederumben angehalten und zu verstehen geben, dass er ein ansehenliche Summa Gelds im Vorrath liegen hätt und auf endlichen verlässlichen Bescheid warten thät. Nun kann man gleichwohl noch zur Zeit, weil die angestellte Einbognische Commission und Erkundigung noch nit allerdings verbracht, nit eigentlich wissen, ob man dem Rath daselbst füglich beikumben und den Pfandschilling von ihnen nehmben oder was E. Mt. Nothdurft nach sonst dabei furzunehmben sein möcht. Und hätt demnach die Hofkammer unterthänigist vermeint, weil er von Gwernheimb das Geld bar liegen hat, E. Mt. mochten ihne allher erfordern und versuchen lassen, ob er vielleicht dahin zu behandeln und zu bewegen sein möcht, dass er dasselb oder soviel bei ihme zu erhalten, gegen 6 per cento auf den erblichen Biergroschen darleihen wollt, dass dann umb soviel wenigers Bedenken geben wurd, weil er allhier im Land allbereit angenumben worden ist.

Vors ander hat die Hofkammer auch soviel Nachrichtung, dass E. Mt. obrister Jagermeister, Dietrich von Schwendi, die 20.000 Thaler, die er sich noch hievor gegen Verpfändung eines Stuck Guets darzuleihen erboten, noch beisamben halten soll, mit dem dann auf angezeigten Weg gleichfalls Handlung versucht werden möcht. So ist auch die Stadt Sittau an Ihrem noch bei weiland Kaiser Maximiliano, hochloblichster seliger Gedächtnus, erlangtem Oybinischen Kauf noch 23.000 Thaler zu erlegen schuldig, die sie so lang in Händen zu behalten befugt, bis sie der 1400 Thaler, so sie den Jesuiten allhier der Fundation nach jährlich erlegen müssen, befreit werden. Wann nun die Jesuiter, wie wohl zu verhoffen, dahin zu behandeln, dass sie sich mit derselben jährlichen Pension der 1400 Thaler auf die erblichen Biergefäll allhier verweisen Hessen, wie sie dann durch die Stadt derwegen nothdurftig versichert werden konnten und also keinen Verlustleiden dorften, so mochten E. Mt. dieselben bei der Stadt Sittau noch ausständigen 23.000 Thaler, wo nit gleich itzo, alsbald und untereinist (wie sie dann besorglich mit dem Geld schwerlich gefasst sein werden), doch etwo den halben Theil daran erheben und zu ihren bevorstehenden Nothdurften brauchen lassen. Do es nun E. Kais. Mt. allergnädigist also gefällig, so kann ein und die ander Partei erfordert und auf angezeigte Weg Handlung versucht werden.

Imperator dicit, man solle noch mit den Städten ferrer handien. Mit dem Gwernheimb mag mans versuchen. Ad Schwendianos 20.000 fl. nihil dictum est, allein man werd ihme müssen Gnaden darzu geben und also schwer zuegehen. Der Jesuiter halben soll man zuvor die Bulla ansehen. Hofkammer soll auch sonst auf andere Mittel mehr bedacht sein. 21. Mai 80.




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