365. Z komory dvorské dáno nařízení císařské komoře české v příčině zvyupomíndní zadržalých herní a sepsání přehledného seznamu všech nedoplatků.

1580, 9. července. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Von etc. der Kammer in Behemben auf ihren vom 5. dits gethanen Bericht und die daneben überschickte Steuerauszug zu vermeiden, dass gleichwohl ganz beschwerlich sei, dass Ihrer Mt. angelegene Sachen, sonderlich die bei der bisher gewährten Noth und Beschwer gute hilfliche Mittel abgeben können, so gar langsamb befurdert und der Steuercommissari Relation seit dem 76. Jahr erst itzo furgenumben wirdet, und ist kein Zweifel, wann die Sachen in gebuehrender Zeit befurdert und die Nothdurft, sonderlich aber die durch die Commissari gerathen Befehlich gefertigt, auch von den Einnehmbern die noch ausständige Verantwortung ihrer Mängel erfordert und also gebuehrender Ernst und Fleiss in einem und andern dabei angewendet worden war, dass diese so ansehenliche Ausstand sonder Zweifels längst erlangt hätten werden mögen.

Nun werd gleichwohl das nagst und ein unvermeidliche Nothdurft sein, dass die Richtigmachung und Einforderung dieser Ausstand nochmals forderlich beschehe, wie dann auch Ihrer Mt. gnädigister Willen sei, dass die behmische Kammer dieselb Relation, so sie sambt den Auszügen hiebei wieder zu empfahen, in Ihrer Mt. Namen mit einem Decret und fleissigen Anmahnung den Herren obristen Officierern alsbald zu ihrer Herkunft übergeben und daneben täglich und embsiglich anhalten, damit sie ihre Decision in itzigen ihrem Hiesein darüber endlich thuen. Dieweil aber die ausständige Verantwortung der Mängel, sowohl auch, dass seither ohne Zweifel wes doran einkumben sein wird, der Sachen allerlei Verzug und Unrichtigkeit verursachen mocht, so solle erstlich die Kammer mit embsigen Fleis doran sein, damit zwischen hier und der Officierer Ankunft die abgehende Verantwortung gewisslich erlangt, daneben auch bei der Buchhalterei alsbald ein sonderer Auszug gemacht und darinnen unterschiedlich gesetzt werd, was seither an solchen Resten einkumben und noch endlich ausstehe, bei wem auch dieselben Ausstand zu ersuchen seien, domit man also ordentlich und richtig mit der Sachen furkumben und nit etwo jemand zur Ungebuehr gemahnet, auch gedachten Herren Officierern alle Difficultates abgschnitten und also in der Sachen zu procediren umb soviel mehr Ursach gegeben werden möge.

Also wird auch zu berathschlagen und ihnen den Herren Officierern gleich Wegweis zu geben sein, weil die Einnehmber die Restanten zu erfordern nit schuldig zu sein vermeinen, durch wen und was andere forderliche Mittel es sonst beschehen möge.

So ist auch noch nit gnugsamber Bericht verhanden, ob die nachgehenden Raitungen von Eingang des 73. bis zu Beschluss des 78. Jahrs aller aufgenumben und wie es derselben halben beschaffen, mit was Compendio auch dieselben jüngsten ergangnem Decret nach an die Herren Officierer zu bringen sein werden.

Beschliesslich ist auch ein Nothdurft nachzusehen, weil in den Auszügen befunden wirdet, dass auf der Kammer gefertigte Certificationes und des Rentmeisters Quittungen durch die Steuereinnehmber sondere Ausgaben beschehen seind, ob auch dieselben Posten aller in sein des Rentmeisters Raitungen für Empfang gesetzt und einbracht worden. Und wie nun sie die Kammer die Sachen in einem und andern befinden, erwägen und verrichten wirdet, des soll sie Ihre Mt. zu Händen dero Hofkammer noch für der Officierer Ankunft weiter gehorsamblich verständigen und ihr die Sach in allbeg zu schleuniger Befurderung angelegen sein lassen. Das sei also hochsternennter Kais. Mt. endlicher gefälliger Willen und Meinung. Actum den 9. Juli anno 80.




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