368. Nařízením císařským uloženo nejvyšším úředníkům zemským království Českého, aby zúčtování starých nedoplatků herních od stavův a co kdo zase požadovati má (což soud zemský vedle usnesení sněmovního vykonati měl, však přes častá napomínání neučinil) provedli a o složení účtů berničních od r. 1574 se postarali.

V PRAZE. 1580, 11. července. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Die Rom. Kais. Mt., unser allergnädigister Herr, lassen die obristen Offiicierer der Kron Beheimben in Gnaden erindern, was Ihre Kais. Mt. von wegen förderlichen Liquidation der alten behemischen Restanten, derer eins Theils bei den Einnehmbern, zum Theil aber bei andern Landleuten, die sich bisher mit ihrer vermeinten Gegenforderung beholfen, stehen, unlängst an sie die Herren obristen Officier und Landrechtsitzer, als die darinnen erkennen sollen, gelangen haben lassen; dass aber dessenungeacht nichts dabei verrichtet worden, das gereiche Ihrer Mt. bei dero so grossen Obliegen, furnehmblich aber den benöthigten ungrischen Gränitzen zu sonderai Nachtel. Nun wessten sich gleichwohl Ihre Mt. gnädigist zu erindern, dass in den vorigen Landtagen fürgesehen, dass die Justification der Einnehmberraitungen, sowohl die Erkanntnus der Gegenforderungen durchs Landrecht geschehen sollt; dieweil aber die Sach nun so viel Jahr lang von einer Zeit zur andern verschoben worden, auch bei nächst vergangenem Landrechten, wie gemelt, ungeachtet Ihrer Mt. gnädigisten Ermahnens gleichsfalls unexpedierter verblieben: so sei Ihrer Mt. gnädigistes Begehren, sie die Herren obristen Officierer wollten in ihrer itzigen Anwesenheit oberwähnte Liquidation und Erkanntnus für sich selbst thuen und zu noch mehrerm Ihrer Mt. Nachtel länger gar nicht anstellen, noch vor Richtigmachung derselben von hinnen verrücken, in sonderer Erwägung, dass das ungarische Kriegswesen, wie gemelt, in höchster Gefahr stehet, auch Ihrer Mt. Bürgen bisher und noch täglich in grosser Anzahl gesteckt und mit Schimpf und Schaden ungeledigt gelassen werden. Und nachdem sich auch fürs ander befinde, dass seit dem 74. Jahr her noch gar keine Steuerraitung aufgenumben worden, dann sonder Zweifels, sowohl als in den vorgehenden Jahren beschehen, sowohl bei den Einnehmbern, als den Landleuten selbst starke Rest und andere Unrichtigkeiten vorhanden sein werden, die dann Ihre Mt. nit allein so lange Zeit entrathen, mit Ungelegenheit und auf beschwerlichs Interesse in ander Weg darauf anticipirén und etwo mehr Interesse, als etwo die Rest an sich selbst ertragen, davon bezahlen, sondern auch durch dergleichen nachtheiligen Verzug letzlich umb derer dabei gewartenden Veränderung der Leut Absterben und Verderben willen derselben wohl gar verlustig sein müssen: so sei demnach Ihr Mt. gleichmässigs gnädigs Begehren, sie die Herren Officierer wollen auch dieses Artikels halben die. endliche nothwendige Fursehung thuen, damit die Ubernehmbung solcher Raitung auch alsbalt und ohne ferrerern Verzug beschehen und weder denen darzu deputirten Personen, noch auch den Einnehmbern einiche weitere Ausflucht oder Verzug gestattet werde. Das sei also hochsternennter Kais. Mt. gnädiger auch endlicher Willen und Meinung. Prag den 11. Juli anno 80.




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