395. Rudolf II. žádá osoby, kteréž na sněmu k spravování berně zvoleny byly, aby mu při svatém Havle splatnou část ze tří od stavův vymíněných grošů posudného zúplna vydaly, a s zaplacením 20.000 tolarů, kteréž mu v měsíci červenci k chystanému odjezdu zapůjčeny byly, až na budoucí dva terminy poshověly.

V PRAZE. 1580, 28. října. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir haben gleichwohl in Gnaden verstanden, was uns die obriste Landofficierer unserer Kron Beheimb auf unser gnädigistes Begehren, dass sie uns mit denen im verschienen Monat Julio zu Nothdurft des dazumal vorgestandenen Aufbruchs dargeliehenen 20.000 Thalern bis auf die andern zween hintersteilige Termin gedulden und uns die jetzigen Terminsgefäll der dreier vorbehaltner Biergroschen völlig erfolgen lassen wollten, für schriftliche Antwort und Entschuldigung übergeben lassen. Und ob wir wohl genädigist selbst nicht für unbillich, sonder auch ein Nothdurft halten, dass die auf jetzt Galli verfallne Zins abgericht und die Parteien dardurch bei guetem Willen erhalten, auch Andern Ursach gegeben werde, uns zu fürfallender Noth mit Anlehen zuezespringen, so versehen wir uns doch hinwiederumben, es solle uber dies noch wohl soviel Gelds bei euch verhandeil sein, davon berührte Gallizins abzurichten sein und uns also ditz Orts ohne sondere Bedenken willfahrt werden mügen. Dieweil uns dann an Einnehmbung dieser auf Galli gewartenden Terminsgefäll merklich viel gelegen, also do uns dieselben entgehen und den Ständen zu ihrer Wiederbezahlung in Händen gelassen werden sollten, dass es uns ein merkliche Ungelegenheit verursachen wurde: so ist nochmaln unser genädiges Begehren an euch, ihr wellet uns diese jetzige Terminsgefáll der dreier Biergroschen umb angezeigter Ursachen willen ohne weiters dificultieren folgen lassen und euch mit Bezahlung ob-beruhrter 20.000 Thaler bis auf die andern zwen hintersteilige Termin gehorsamblich gedulden.

Und nachdem wir auch an gedachte Landofficierer gnädigist zu wissen begehrt, wie hoch sich der verflossnen Haussteuer Bewilligung erstreckt, was davon auf die Gränzen verwendet und noch verhanden oder ausständig sei, sie aber die Sachen vermüg beiliegundes Artikels auf euch remittiert, und dann nit allein an ihme selbst billich, sondern auch aus den nächstgehaltnen zweien Landtagsbeschlüssen soviel erscheint, dass der Stand Willen und Meinung nit anders sei, dann dass solche Steuern, soviel deren im Land gefallen, vollkomblich und ohne Abgang auf die hungrischen Gränitzen gewendet werden sollen: so begehren wir ferner genädiglich, dass ihr uns mit dem allerfürderlichisten einen summarischen Extract des Empfangs und Ausgebens, dessen wir dann zu gegenwärtigen hungrischen Bezahlung unvermeidlich bedürftig sein, und alsdann auch die ordenliche Raitung mit ehistem zu Händen unserer behmischen Kammer einstellet. Daran beschiecht unser genädiger gefälliger Willen und Meinung. Geben Prag den 28. Tag Octobris anno 80.




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