396. Komora dvorská radí císaři, aby na žádost arciknížete Arnošta od nařízených osob k spravování berně vyžádal si výkaz odvedené pomoci v Čechách, kteráž sněmem na opatření hranic Uherských svolena byla.

1580, v říjnu. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Die Fürstl. Durchlt. Erzherzog Ernest in Oesterreich erindern E. Mt. in bruderlichem Gehorsamb, weil ein Nothdurft sei, ein eigentliches Wissen zu haben, wie hoch die Steuerbewilligungen in Beheimben und den incorporirten Landen vom verschienen Jahr [sich] erstrecken, was davon auf die Gränitz verwendet und was noch doran verhanden oder ausständig, dass demnach E. Mt. von einem und dem andern Land die Steuerraitung allergnädigist abfordern, mittlerweil aber dem von Thurn als zu itziger Zahlung verordentem Commissari ein ordentliche Verzeichnus uber-schicken lassen wollten, wieviel eigentlich ermelte behmische Bewilligung sei, damit er mit mehrerm Grund der Sachen an der Granitz nachforschen und ferrer die Nothdurft dabei zu befurdern haben möcht.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Es vermag der 79. jahrige gehaltene Generalsowohl auch der nächste behmische Landtagsbeschluss ausdrucklich, dass die Steuern in Behmen und den incorporirten Landen nindert anderswohin, als auf die Gränitzen diesseit der Donau gegen Mährern und Slesi wärts verwendet und was zu Bezahlung derselben noch am Geld überbleibt zu Bezahlung der Nassadisten bei Komom und hernach der andern nächst angelegenen Gränitzen gebraucht werden sollt. Und weil dann aus diesem Beschlus soviel erscheint, dass der Stand Willen und Meinung nit anders sei, dann dass solche Steuern, soviel deren im Land gehalten, vollkumblich und ohne Abgang auf die ungrischen Gränitzen gewendet werden sollen, so wird ihnen der Hofkammer unterthänigisten Erachtens auch nit zuwider sein, dass sie Raitung und Bericht geben, ob und wie solcher ihrer Bewilligung ein Gnugen beschehen sei oder nit. Und weil dann, wie obgemelt, bei gegenwärtiger Bezahlung dergleichen Nachrichtung zu haben vonnöthen, so stellt die Hofkammer zu Ě. Mt. gnädigisten Willen, ob sie solches an die deputirten Personen, weil sie itzo allhier sein werden, gelangen und begehren lassen wollen, dass sie itzo alsbald die Verzeichnus und hernach auch die Raitung herausgeben wollten. Wann es nun bei ihnen erlangt, so kanns alsdann auch bei den incorporirten Landen umb soviel ehe erlangt werden.




Přihlásit/registrovat se do ISP