1. Rudolf II. nařizuje komoře české, aby potřebnou dala instrukcí komisařům, kteříž vysláni býti mají do Chebska a Loketska k vyjednávání se stavy v příčině dlužných berní a posudného.

V PRAZE. 1580, 14. prosince. - Opis souč. v říšsk. arch. min. fin. ve Vídni.

Wir wissen uns gleichwohl genädiglich zu erindern, was wir euch noch vom dreiundzwainzigisten jüngst verschienes Monats Novembris mit der Landschaft und Stadt Einbogen wegen eines Anlehens in Abschlag ihrer ausständigen Steuer und Biergefäll zu handien genädiglich auferlegt. Dieweil aber von euch noch bisher nichts derauf erfolgt, so haben wir uns seither mit den Ständen unserer Kron Behem eines andern und dahin genädiglich verglichen, dass wegen richtiger Abhandlung und Vergleichung ermelter Steuer und Biergefäll, daran uns dann dasjenig, was vor der neunundsiebenzigjährigen Bewilligung, als da die Stand dieselb selbst einzunehmen angefangen, verfallen, immediate allein, dass nachgehend aber laut des Landtagsbeschluss ihnen den Ständen einzunehmen gebühren wirdet, in das Elbognische und Egerische ein sondere Commission, darzue wir Sebastian Zedwitz und Friedrich Kreckwitz deputiert und fürgenommen, abgefertigt, der Anfang bei Eger gemacht und folgendes mit Elbogen continuiert werden solle. Und befehlchen euch demnach genädiglich, ihr wollet auf jetzo gedachte Commissari neben Übergebung einer ordenlichen Verzeichnus, von was Zeit dieselben Gefäll ausstehen, was auch ein und der ander Kreis die vorgehenden Jahr für die Steuer und Biergeld gereicht und nach Gelegenheit derer bisher beschehnen Bewilligungen von ihnen gefordert werden möcht, in unserm Namen mit nothdurftiger Information ordenliche Instructiones und Befehlch fertigen und sie förderlich darzue anziehen lassen, daneben aber die Sachen dahin anstellen, damit die Erlegung auf förderliche Termin und alle Sachen allein auf unsere gnädigist Ratifikation gerichtet, uns auch alsdann ihr Relation neben eurem räthlichen Gutachten, was uns nach Gelegenheit ferreil dabei zu thuen sein mög, gehorsamlich überschickt werd, wie ihr dann in einem und anderrn zu thuen und unser Nothdurft zu bedenken wisst. - Geben Prag den vierzehenden Tag Decembris anno etc. im achtzigisten.




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