11. Komora dvorská radí císaři, aby nejvyšší úřadníky zemské království Českého požádal za dobré zdání, kterak by značná část berní, kteráž přes usnesení sněmovní a jiná upomínání odvedena nebyla, na jisto sehnána býti mohla.
1581, 11. února. - Konc. v arch. min. fin. ve Vídni.
Allergnädigister Kaiser und Herr! Es ist Ihrer Kais. Mt. nun zu mehrmalen unterthänigist furbracht worden, dass bei den Landleuten der Kron Beheimben sowohl als in den incorporierten Landen an den Landsbewüligungen nun von vielen Jahren her noch ansehenliche Restanten ausstehen. Wiewohl nun in denen bisher gehaltenen Landtagsbeschlüssen Mass und Ordnung zu finden, wie gegen den Saumbigen procedieret werden solle; dieweil sich aber derselben Execution noch bisher aus bedenklichen Ursachen niemals braucht, sondern allein auf den Landtagen und sonst derwegen Ermahnungen than und entzwischen der Abgang durch aufgebrachte Anlehen auf beschwerlichs Interesse ersetzt worden, des sich aber hinfuro aus Mangel Versicherung nit mehr thuen lassen will, und aber dergestalt ausser Furwendung gebührenden Ernsts zu den Ausständen nit zu kumben ist, die dann auch bei gegenwärtigen Mängel mit sonderer Ihrer Mt. und des Kammerwesens Ungelegenheit entrathen werden, so hätt die Hofkammer unterthänigist vermeint, Ihre Mt. mochten die Sach an die Herren obristen Officierer zu ihrer jetzigen Herkunft gelangen und begehren lassen, weil sich Ihre Kais. Mt. der Execution bisher den Ständen zu sondern Gnaden, inmassen sie es dem Landtagsbeschluss nach wohl befugt gewest wären, gar nit, sondern allein durch Ermahnungen jederzeit des mildern Wegs braucht hätten, derselb aber an den Restirenden nit verfahen, sondern solche Ihrer Mt. Gutigkeit zu derselben Nachtel missbraucht werden wollt, Ihrer Mt. auch nach Gelegenheit des Kammerwesens beschwerlichen Stands, Unvermögens und geschmälerten Gefäll die Ersetzung dieses Abgangs, wie bisher viel Jahr lang beschehen, ferrer nit thuen noch der Ausstand länger entrathen könnten, so begehrten Ihre Mt. genädigist, sie die Herren Officierer wollten nach nothdurftiger Erwägung der Sachen Ihre Mt. mit Rath und Gutbedunken forderlich berichten, wie und durch was forderliche Mittel und Weg Ihre Mt. dieselben hinterstelligen Restanten erlangen und was dabei für ein erspriesslicher Modus zu brauchen sein möcht. Und wird nun bei Euer Mt. genädigen weitern Erwägen und Bedenken stehen, was diesfalls zu thuen sein möge. - Placet. 11. Februar 81.