33. Komora dvorská komoře české, že císař 6000 zlatých, které kraj Chebský na místě nezaplacené berně a posudního od 1574 do 1579 podává, přijal; s krajem Loketským aby o stejnou, nebo možno-li o vyšší, sumu skrze zvláštní komisaře také jednáno bylo.

V PRAZE. 1581, 23. března. - Opis souč. v arch. min. fin. ve Vídni.

Von der Röm. Kais. Mt. etc. unsers allergnädigisten Herrn wegen dero Kammer in Behem auf ihren vom zehenden dits gethanen gehorsamen Bericht in Sachen die mit den Egerischen und Elbognischen Kreisen wegen der ausständigen Steuer und Biergefäll gepflogene Handlung betreffend zu Bescheid anzuzeigen: Ihr Kais. Mt. lassen es, soviel den Egerischen Kreis anreicht, für die fünf Jahr, als nämlich von vierundsiebenzig bis auf das neunundsiebenzigiste Jahr, so lang Ihr Mt. die Gefall einzunehmen befugt, bei den bewilligten sechs Tausend Gulden, jedoch mit der Condition verbleiben, dass sie die Erlegung derselben alsbald und untereinst thuen, oder sich gegen denen, do ein solch Geld aufzubringen, selbschuldig verschreiben und das Interesse davon reichen, angesehen, dass Ihr Mt. dieser Gefäll ohne das lang entrathen haben müssen.

Mit den Elbognischen aber solle nit allein auf ein mehrere Summa, die sich, wo nit auf ein höhers erlaufe, doch zum wenigisten der Proportion nach der Egerischen Bewilligung gleich sei, sondern auch dass sie dieselb gleichsfalls bar erlegen und wegen ihres Anlehens nichts abziehen, desgleichen auch mit den Pfandsunterthanen daselbst ihr der Kammer gehorsamen Gutachten nach gehandelt und neben dem von Zebitz der Joachimsthalisch Hauptmann als Commissari darzu gebraucht werden.

Darauf wirdet nun sie die Kammer Ihrer Mt. Nothdurft ferrer gebührlich zu befürdern, insonderheit aber zu erkundigen wissen, weil die Stand der Kron Behem ohne das gemeines Landes Gebührnus halben ihre sondere Gesandten dahin ins Egerisch abfertigen werden, auf was Zeit dasselb besehenen wirdet, darauf dann auch diese Sach untereinst befürdert und also die Ausschreibung einer sonderbaren Zusammenkunft verhüt werden möge. Das sei also höchsternannten Kais. Mt. gnädiger gefälliger Willen und Meinung. Geben Prag den dreiundzwainzigisten Martii anno etc. im einundachtzigisten.




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