42. Úèetní úøadník císaøský Josef Stytzl podává arciknížeti Arnoštovi zprávu o výplatì vojsku na Uherských hranicích, kteráž se byla stala od "colmistrùv" èeských a moravských stavùv.
V ŠÁVNICI. 1581, 19. èervna. - Orig. v arch. min. fin. ve Vídni.
Durchleuchtigister hochgebomer Fürst, gnädigister Herr! Euer Fürstl. Durchlt. sein mein unterthänigiste Dienste in Gehorsamb bereit. Ich habe Euer Fürstl. Durchlt. gnädigist Schreiben vom 15. dits, mir bei diesem eignen Currier überschickt, mit gebührlicher Reverenz sambt einem Schreiben an die beheimbische und märherische Gesandte lautend empfangen und ihnen dasselbe stracks behändigt. Solle darauf Euer Fürstl. Durchlt. zum gnädigisten Wissen nit bergen, dass die märherischen Abgesandten ihr Bezahlung auf die Kreishauptmannschaft ordinali und extraordinari zu Schuran, Comiathi und Lewa liegend, sowohl auf die 50 teutschen Knecht zu Buckäncz und die 20 ungerischen Fussknechte zu Klein- Tapaltschan diese Tag allbereit verricht, aber Euer Fürst!. Durchlt. mehrers nit als den einen Monat Nachlass an diesen jetzbemelten Orten, der in Summa 2937 fl. 45 kr. bringt, nit zu meinem, sondern des kriegszahlmeisterischen Dieners, Bernharden Streibergers Händen erlegt haben. Bleiben also sie die Märher Ihrer Kais. Mt. wegen des hungerischen Kriegsvolk zu Buckanz, Schembnicz, Antal in der Au und auf Gymesch jetzo abermals per Rest hintersteilig benenntlichen 20.058 fl. Dass sie mit ihrer Zahlung weiter nit gefolgen und bemelten Rest auf die gefertigten Abraitungen, die benennter hofkriegszahlmeisterische Diener bei Händen hat, Ihrer Mt. anjetzo nit erlegen mügen, erfolgt ihrem Anzeigen nach aus dem, dass ervon wegen der hievorigen allhie gewesten märherischen Zahlmeister Ihrer Mt. den hinterbliebnen Rest auf sechs Monat so, wie Herr von Herberstein Euer Fürstl. Durchlt. hievor angedeutet, nach Abraitung der Tuch 6529 fl. 25 kr. gebracht, dann auch das Kriegsvolk zu Schuran und Comiathi, die ihr Gebührnus damals nit völlig empfangen gehabt, anjetzo auf die sechs Monat contentieren müssen.
Ob ich nun wohl gewisst, dass sie keinen Uberschuss an Geld mehr gehabt, weil sie zu Erstattung des einen Monatsold Nachlass von den Beheimben etwas Geld entnehmben müssen, hab ich doch mit allem Fleiss ferrer mit ihnen gehandelt und sie aufs treulichist ermahnt, da sie noch etwas übrigs Geld hätten, dass sie es zu vorstehunden Ihrer Mt. wichtigen Nothdurften gutwillig darlegen und davon nichts vorhalten wollten. Darauf sie sich bei ihren Ehren erklärt, dass sie durchaus nichts mehr und kaumb die Zehrung anheimbs haben werden. Darüber ich sie weiter nit dringen kunnden, sondern habe zum Beschluss von ihnen zu wissen begehrt, wann und wie sie die Erstattung thun wellen, und was Ihr Mt. für Gewissheit dabei haben mügen. Was sie mir darauf zu Bescheid geben, das werden Euer Fürstl. Durchlt. hieneben auch aus ihrem Schreiben gnädigist vernehmben. Sie für ihre Personen wellen klein Vergewissung von sich geben, sondern sein des Erbietens, sobald sie anheimb kumben, die Sachen bei ihren Landständen dahin zu befürdern, wo müglich, dass Ihr Mt. sollicher Rest der 20058 fl. möchte eheist zusammengebracht und erlegt werden. So dann wohl zu gedenken, wann sie heimb kumben, dass sie die Sachen etwo nit schleunig befürdern wurden, wäre meines gehorsambisten Erachtens rathsamb, dass Euer Fürstl. Durchlt. dem Verwalter der Landshauptmannschaft in Märhern, Herrn Zachariasen von Neuhaus, derwegen alsbald gnädigist schreiben und umb Erstattung des Ausstands sowohl der hievor aussenblieben 11.000 Thaler halber, darumben niemand Wissen haben will, ermahnen liessen.
Wie und wasgestalt die Beheimb, Märhern und Schlesinger die Granitzen Anfangs unter ihnen unordenlich genug ausgetheilt, dessen haben Euer Fürstl. Durchlt. hieneben ein Signatur mit A gnädigist zu empfahen. Die Granitzen, so Beheimb und Märhern über sich genomben, werden auf diesmal wohl contentiert, weil aber der schlesingisch Zahlmeister mit dem Geld, so er hieher bringen sollen, in anderweg verwiesen worden, bleiben die armen nacketen hungerigen Knecht auf Sythna, Altensol, Wiglosch und Muran, weliche wahrlich für andern in äusseristem Elend und verlassen seind, unbezahlt. Was es für unlustigs Dienen, Schwierigkeiten und Ungeduld bei ihnen geben würdet, haben Euer Fürstl. Durchlt. gnädigist zu erwägen und sie in ander Weg mit einer Bezahlung ohne gehorsambiste meine Massgebung mit ehistem zu bedenken.
Was Euer Fürstl. Durchlt. sonst hievor obgedachten Herrn von Herberstein wegen des Kriegsvolks, so bisher zu Quatemberszeiten von der Kammer Krembnitz aus völlig bezahlt worden (damit nämblich dieselben hiefür mit halben Theil ihrer Zahlung von der Kammer zufrieden sein und den andern halben Theil von dem Beheimben erwarten wollten) mit ihnen den Beheimben zu handien auferlegt, ist mir soviel bewisst, dass dergleichen durch ihne an sie wohl gebracht und derwegen bei ihnen stark angehalten worden; sie haben aber ausser Vorwissen ihrer Landofficier damals wie auch jetzt auf mein Begehren sich gar in niente einlassen noch willigen wellen, sondern sich wohl erboten, dass sie es zu ihrer Heimbkunft bei den Ständen mit bester Fürderung anbringen, und was ihnen künftig derwegen befohlchen würdet, dasselbig gehorsamblich und willig vollziehen wollen. Es hat Herr von Herberstein auch von ihnen begehrt, da ihnen was an der Zahlung überbliebe, es war viel oder wenig, dasselbe bei der Kammer Krembnitz niederzulegen, damit in ihrem Abwesen dem Kriegsvolk derselben Orten umb soviel besser kunnte fürgeliehen werden. Das hat aber nit Statt gehabt und kann noch nit erhalten werden, dann es besorgen sich die Abgesandten aus Beheimb auch, dass ihnen vielleicht an ihrer Zahlung etwas manglen mochte, weil sie so lang auf beschwerlichen Unkosten vergebens still liegen und zehren müssen, sie sein aber des gehorsamben Erbietens, dass sie allenthalben den ein Monat Nachlass und was Ihrer Mt. sonst für dargebne Lehen und Proviant aufzuheben gebühren würdet, jedes Orts alsbald zu des Kriegszahlmeister Diener Händen erlegen und nicht restieren wollen. Darob ich dann müglichistes Fleiss auch sein und hernach Euer Fürstl. Durchlt. gehorsambist berichten will, was in allem für den Monat-Nachlass auch Lehen und Proviant bar aufgehebt würdet, das auf Dato noch nit eigentlich beschechen kann, aber ungefährlich würdet der ein Monat-Nachlass, den die Beheimb, an den Orten sie bezahlen, erlegen werden, uber 5400 fl. nit bringen. Die Summa für Proviant und Lehen kann ich noch nit wissen.
Wegen Bezahlung der teutschen Raber und der 100 neuangenombenen Knecht kunnten sich die Abgesandten aus Beheimb derzeit nit annehmben, wie soliches Herr von Herberstein Euer Fürstl. Durchlt. sonders Zweifels bericht haben würdet. Ich habe aber als ich unlängst zu Uywar gewest, mit dem Sellemiry gehandelt und geschlossen, dass er mittlerweil, bis sich Euer Fürstl. Durchlt. dieser Knecht Zahlung halber eines anderen gnädigist entschliessen, ihnen wochenlich zwei Fass Wein und 50 fl. rh. Fleischgeld reichen würdet. Ober nun wohl soliches mir und den Knechten zugesagt, besorg ich doch, wann es in die Länge gerathen solle, er sich etwa hieraus ziehen und mit derselben Bewilligung nachlassen möchte. Achte derwegen gehorsambist für ein Nothdurft, dass Euer Fürstl. Durchlt. ihme durch Befehlch auferlegen lassen, damit er solichem bis auf weitern Bescheid nachkumbe und beineben dem Wein und Fleischgeld den Knechten auch Brod, Mehl oder Weizen reichen welle.
Von dem allbereit eingebrachten Geld, sowohl dem, so noch einzubringen ist, will ich für mein Person nichts verwenden, wie ich dann auch dem kriegszahlmeisterischen Diener, der es in Händen hat und noch von den Beheimben einnehinben wirdet, soliches angemelt habe.
Der Einnehmber bei der Kammer Krembnitz zeigt mir an, dass Euer Fürstl. Durchlt. ihne durch gnädigist Schreiben, von der Hofkammer am dato 5. dies haltend, vertröst haben sollen, dass ihme die 3009 Seh. 52 d., die er laut beiliegender Verzeichnus mit B. etlichen Kriegsvolk fürleihen müssen, aus jetzigem aufgehebtem Geld wieder gnädigist erstatten lassen wollten, wie er mich dann umb solche Erstattung mehrmal ersucht und angesprochen; weil ich aber derwegen nit Befehlch habe, ist er durch mich an Euer Fürstl. Durchlt. gewiesen worden. Hat vor mein stark protestiert, da ihme soliche Summa jetzo nit wieder erlegt würdet, dass er sonderlich den Teutschen zu Buckänz, Altensol und Wiglosch ferrer nichts darleihen würdet künnen. Hierauf werden Euer Fürstl. Durchlt. mich und ihne gnädigist, wie es hierin gehalten werden solle, bescheiden lassen.
Heut und morgen hab ich die märherischen Abgesandten umb das, so sie von der Hand auszahlt, allhie mit Abraitungen abzufertigen. Die ziehen wieder anheimb, aber morgen, liebts Gott, verreise ich mit dem beheimbischen Mustemieister, Herrn Marquarten, der jetzo nur allein allhie ist, nach Karpen und nach verrichter Sachen daselbst, weil, wie obgemelt, auf die Teutschen zu Sythna, Altensol, Wiglosch und Muran kein Bezahlung verhanden, stracks nach Komorn, und wie ich vorher verstehe, werden die Nassadisten daselbst den Nachlass nit gern willigen, da Euer Fürstl. Durchlt. denselben vorher durch ihren Obristen, den Kielmann, bei ihnen gnädigist nit begehren lassen. Doch ist mir nit bewisst, ob Herr von Herberstein bei ihnen derwegen was erhalten oder etwo durch ihre Amissaten, die, weil ich zu Uywar gehandelt, bei ihme in Tierna gewest, Vertrösstung bekumben hat oder nit. Bitt derwegen gehorsambist mich, wessen ich mich diesfalls zu halten, allergnädigist zu bescheiden. Das alles sollte ich Euer Fürstl. Durchlt. zu gnädigistem Wissen nit verhalten, dero ich mich unterthänigist befehlchen thue. Datum Schembnitz den 19. Tag Junii Anno im einundachtzigisten. Euer Fürstl. Durchlt. unterthänigister gehorsamer Diener Joseph Stytzl.