43. Komora dvorská žádá jménem císařovým komoru českou za dobré zdání, zdaliž by k vyměření vinic ve vůkolí Pražském neměly některé osoby z rady měst Pražských nařízeny býti, a co by proti zištnému perkmistru předsevzato býti mělo.

V PRAZE. 1581, 20. června. - Konc. v arch. min. fin. ve Vídni.

Von etc. der behmischen Kammer zu vermelden, es kumbe Ihrer Mt. sonders bedenklich für, dass sie die bei ihrem so oftern Klagen und Beschwerungen, als sollten sie zu Verrichtung der Kammerausgaben mit den gegenwärtigen Gefällen nit gereichen können, die zuvor öfters anbefohlne Berathschlagung wegen Anrichtung neuer Einkumben nit ins Werk setzen, sondern die Gelegenheit sambt dem Nutz so vergebens hingehen lassen, wie dann unter anderm der ansehnliche Geniess, so Ihrer Mt. und dem Kammerwesen zum besten von dem Weinbergrecht allhier zu haben nun ein lange Zeit allein darumben anstehet, dass mit ordenlicher Ausmessung, Beschreibung der Gebirg und Aufrichtung eines Urbarbuchs nit verfahren wirdet. Und weil dann Ihre Mt. die Sach länger anzustellen nit bedacht, so sei derselben gnädiger und endlicher Befehlich, sie die Kammer wolle alsbald berathschlagen und Ihre Mt. zu Händen der Hofkammer mit Rath und Gutbedunken berichten, ob nit die Abmessung füglich allhier in dem Prägerischen Gezirk durch etliche des Rathsmittel aus den Prager Städten, als die insonderheit dazu geschworen, denen dann von Ihr Mt. wegen auch Jemand zugegeben werden könnt, angefangen und verrichtet, und im Fall sich bei denen vom Adel etwo einige Verweigerung erzeigen wollt, doch nichts weniger die Gelegenheit derselben Weingebirg soviel müglich verzeichnet, bei den andern aber einen Weg als den andern mit der Ausmessung verfahren werden möcht, nach welchen alsdann ferrei* Ihrer Mt. Nothdurft bedacht und befurdert werden könnt. Dem nun die Kammer gehorsamblichen und forderlich also nachzukumben, auch den Bericht, so der hieige Bergmeister, wie furkumbt, unlängst auf die Kammer geben haben soll, gleichsfalls zur Hofkammer zu uberschicken, insonderheit aber zu erwägen wissen wirdet, weil Ihrer Mt. glaubwürdig berichtet, dass gedachter Bergmeister dieses nutzlich Werk durch sein ungebührliches Difficultieren und sonst nit wenig verhindern, sich auch allerlei Eigennützigkeit in solchen seinem Ambt gebrauchen und dabei bereichern soll, was diesfalls gegen ihme furzunehmben sein möcht. An dem allen erfolgt hochsternennter Kais. Mt. gnädiger gefälliger Willen. Actum Prag den 20. Junii anno 81.




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