45. Komora česká podává císaři své dobré zdání v příčině rozměření vinic vůkol měst Pražských.

1581, 21. června. - Orig. v arch. min. fin. ve Vídni.

Allergenädigister Kaiser und Herr! Auf Euer Mt. genädigiste Verordnung haben wir die Sachen wegen Ausmessung der Weingebirg noch weiter in Berathschlagung genommen und zweifeln nit, E. Mt. werden aus unsern vorigen Berichten genädigist ingedenk sein, was für Verhinderungen bisher furgestanden, und dass diese Abmessung fumehmblich umb der Landleut Verweigerung willen zu keiner Richtigkeit gebracht werden mügen, von destwegen dann hievor und noch jungst vom zwölften verschienes Monats Januarii dahin rathsam gegangen worden, wie hievor auf gemeinem Landtag tractiert und diesfalls zwischen E. Mt. und den Grundherren gebührliche Vergleichung getroffen werden möchte. Nichts dest weniger aber ist hernach auf E. Mt. genädigisten Befehlch alsbald im Frühling die Ausmessung und Beschreibung der Weingebirg und Aufrichtung eines ordentlichen Urbari bei dem Weinbergmeister und Urban Pfefferkorn angeordnet, ihnen auch zu dest schleuniger Verrichtung die Ober- Granitzzollambtleut zugegeben worden, damit es aber bisher zum Theil aus Abreisen des Pfefferkorns und zu Theil des Bergmeisters Leibsschwachheit halben, dass er etlich Wochen des warmen Bads gebraucht hat, unverrichter verblieben, bis er auch folgends von dannen wieder hieher erfordert und zu endlicher Verrichtung dieser anbefohlenen Commission mehr als eins schriftlich und mündlich vermahnt worden ist. Und ob sich wohl einer und ander entschuldigt und furgewendet, wann nit ehe und zuvor mit der Geistlichen und Landleut befreiten Erbgüter ein Richtigkeit gemacht, dass alle Mühe und Arbeitvergebens angewendet sein wurde, und darumben für nothwendig geachtet, diese Sachen auf ein gemeinen Landtag abzuhandlen, so haben wir sie doch dabei nit bleiben lassen wollen, sondern ihnen fort auferlegt, mit solcher Ausmessung, so weit ihnen dieselbe verstattet, zu verfahren, diejenigen aber, so sich deren verweigern, neben ihren Einwenden zu verzeichnen.

Darauf nun gedachter Bergmeister zum andernmal seine Bedenken schriftlich übergeben, dass es nit allein umb die Landleut, sondern auch, do die Ausmessung der andern vor hundert mehr und weniger Jahren vermüg Kaiser Carls des Vierten Begnadung und Ordnung ausgesetzten Weingarten beschehen sollte, umb das Grundbuch zu thuen, welches dardurch verändert und ein grosse Beschwerung bei dem gemeinen Mann gebären, zu dem auch ein merklicher Unkosten auf den Landmesser, welchem von jedem Strich zu sechs weiss Groschen gebührte, laufen würde, wie E. Mt. eins und anders aus dem Einschluss mit mehrerm genädigist zu vernehmben und dabei soviel zu befinden haben werden, dass an unserm fleissigem Antreiben nichts erwunden.

Wie wir aber die Sachen nochmals erwogen, obwohl dies Mittel, dass es auf ein gemeinen Landtag abgehandelt und hierinnen ein Richtigkeit unter eins erfolgen kunnte, das allerbeste war, so besorgen wir doch, dass sichs mit demselben lang verweilen und noch ungewiss, was allda bei denen vom Herrn- und Ritterstand, sonderlich weil starke Opponenten damit begriffen, dass die Ausmessung der Burger und Inwohner Gärten, unangesehen des Bergmeisters Einwenden, wohl beschehen, auch neben dem, wann dieselben angeordnet, die Geistlichen, die sich als E. Mt. Kammergut diessfalls billich nit zu weigern, in E. Mt. Namen durch Schreiben ersucht und also damit ein gute Präparation gemacht, mit dem andern aber vom Herrn- und Ritterstand, die solcher Anordnung nit statt thuen wurden, auf ein gemeinen Landtag zu handien angestellt und nichts weniger mittlerweil die Gelegenheit derselben Gebirg, soviel tauglich, was ein jeder hielte und zur Entschuldigung einwenden thäte, ordentlich verzeichnet werden kunnte. Zu solcher Abmessung möchten nun unsers gehorsambisten Erachtens aus den dreien Präger Städten E. Mt. Richter, die derselben ohne das geschworen, und neben denselben aus jeder Stadt einer des Rathsmittel, als Thomas Graf in der Alten Stadt, Daniel Schwig auf der Neustadt und der alte Primas auf der Kleinseiten verordnet und ihnen von E. Mt. wegen Jemand zugegeben werden. Und obwohl der Bergmeister allerlei Behelf und Ursachen dieser Ausmessung halben bisher für- und eingewendet, so bedunkt uns doch, weil diese Verrichtung furnehmlich seines Ambts, dass er nit auszuschliessen sei und neben ihme noch ein zwo oder drei Personen seiner Beisitzer dazu gebraucht und nochmals denselben allen bei ihren Eidspflichten eingebunden und auferlegt werden möchte, sich in dieser Verrichtung ehrbar und unverweislich zu verhalten. Hielten auch gehorsamist darfur, wann ihme dergestalt Personen zugeordnet, er wurde den Sachen desto richtiger unter Augen gehen müssen und weiter nicht zu difficultiren haben. Sunst ist uns gleichwohl von seiner Person und was etwo in dem Decret seiner Eigennützigkeit halben angemeldt wirdet, unsers Wissens bisher nichts furkumben, wollen aber demselben mit Fleiss nachfragen.

Was dann auch den geschwornen Messer betrifft, da wirdet gleichwohl des Bergmeisters Andeuten nach darauf zu gedenken ein Nothdurft sein, wie die Abmessung mit leichtigisten Kosten verricht und sich etwo auf ein benennte Summa im Pausch mit ihme verglichen werden möchte. Jedoch eins und anders zu E. Mt. fernem genädigisten Erwägen und Verordnug gestellt. Welches wir derselben zum Bericht und unser Entschuldigung gehorsamist nit sollen verhalten. Actum den 21. Tag Junii anno im einundachtzigisten. - Euer Röm. Kais. Mt. etc. unterthänigiste gehorsamiste Humprecht Czernin z Chudienicz. M. Nosticz. Paul von Lidlaw.




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