49. Komora dvorská podává arciknížeti Arnoštovi své dobré zdání o nedostatcích při placení vojsku na hranicích báňských měst a Horního Uherska a o slevení žoldu vojska.

1581, 16. července. - Orig. v arch. min. fin. ve Vídni.

Als jüngstlich die Kais. Mt. von der allhienigen Hofkammer bericht worden, was sich bei der nächsten bergstädterischen Bezahlung abermalen für Unordnung gehalten, was für Gränitzen bei derselben gar unbezahlt, item was die mährischen Stand allein und sonst Ihrer Mt. der Fürlehen wegen ausständig verbleiben, ist darauf von Ihrer Mt. diese Antwort erfolgt. (Legatur.)

Soviel erstlich den Nachlass vor den Bergstädten belangt, mit dem hat es seinen Weg und wissen Euer Durchlt. dass man ober einen Monat nit erhalten mügen; was aber den in Oberhungern belangt, da ist es nicht ohne, dass es Ihrer Mt. also, wie sie in dem Schreiben vermelden, zugeschrieben worden, es ist auch an ihme selbst also, dann Euer Durchlt. haben genädigist zu gedenken, weil die Schlesier so wenig Geld, als nämblich, wie fürkommen, uber 50.000 fl. nit bringen, mit welchen kaum zwen Monat in Oberhungern kunnen entricht werden, ob man mit so wenig Geld, da man es gleich alles auf Bezahlung des Kriegsvolks anwenden soll, von einigen Nachlass Handlung pflegen künne. Dass aber dem Kriegsvolk bei allen Gränitzen angezeigt werden soll, dass sie fürohin, wenn die Bezahlung in barem Geld besehenen, für 12 Monat nit mehr dann 10 zu empfahen werden haben, das wird vielleicht Ihrer Mt. vom Kriegsrath aus also gerathen und zugeschrieben sein worden. Von der Hofkammer ist es nicht besehenen, und will ihren der allhiesigen Hofkammer Erachtens wohl aufzusehen sein, dass auf solchen Weg nit etwo ein Granitz oder mehr unter einsten verlassen werde. Und hielt ihres Theils noch für den sichersten Weg, dass die Sach mit dem Kriegsvolk zuvor und ehe die Bezahlung auf die Gränz gebracht, durch gebührliche Mittel abgehandlet würde. Des Verfolgs der Handlung mit den Landen muss man also erwarten.

Es möchten aber Euer Durchlt. hierüber den Kriegsrath auch vernehmen und sich alsdann einer Antwort gegen Ihrer Mt. entschliessen.

(Bemerkung auf der Rückseite:) Auf der Fürstl. Durchlt. genädigisten Befehlich den Herren Kriegsräthen zu übergeben, die werden Ihrer Durchlt. diese Sach mit ihrem Gutachten auch furzubringen und die Hofkammer desselben unbeschwert zu erinnern haben.

Per archiducem, 16. Julii 81.




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