53. Císař Rudolf II. žádá arciknížete Maximiliana, aby mu podal dobré zdání o zamýšlené schůzi zástupcův stavovských z Čech, Moravy a Slezska, na kteréž by jednáno bylo o ponechání císaři úplné volnosti ve správě vojenství a v příčině urovnání nerovnosti při placení vojska v Uhřích mezi královstvím Českým a zeměmi připojenými.
NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1581, 24. července. - Orig. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.
Rudolf der Ander u. s. w. Durchleuchtiger, hochgeborner, freundlicher geliebter Bruder und Fürst! Wir haben E. L. brüderlichs Schreiben vom letzten Junii nächsthin in nachfolgenden Punkten empfangen und verstanden, und folgt darauf, soviel von nöthen, unser genädigiste Resolution und Antwort.
Und soviel erstlich den Nachlass der zweier Monatsold anreicht, weil derselb der beschehnen Vertröstung zuwider je nit erfolgen wollen, so haben wir uns noch vom ersten dies laufenden Monats vermög beiverwahrter Abschrift A. gegen dem auch durchleuchtigen hochgebornen unsern freundlichen geliebten Brüdern und Fürsten Ernsten, Erzherzogen zu Österreich, allbereit unsers genädigisten Willens, was derwegen den Gränitzern eines und des andern Orts angemeldet werden sollte, mit Gnaden erkläret, des nun E. L. im Fall es bisher nit allbereit besehenen, nochmals also zu verordnen wissen werden.
So haben E. L. aus ermeltem Einschluss auch gleichsfalls zu vernehmen, dass wir an die Stand der Kron Behem und der andern incorporierten Land mit Gnaden gelangen und begehren lassen, dass sie uns die Disposition des ganzen Kriegswesens sowohl mit Anschaffung der Bewilligungen als sonst immediate freilassen, zu Contentierung derer Ortflecken, so in jüngster bergstädterischen Bezahlung aus Mangel des schlesischen Gelds Übergängen worden, desgleichen zu Wiedererstattung der beschehenen Fürlehen von den hinterstelligen Bewilligungen eines und des andern Orts ein erspriessliche Summa hergeben und zu Verrichtung künftiger gleichmässiger Fürlehung und Versehung der Kriegsleut zwischen den ordinari Bezahlungen die Nothdurft hinab verordnen wollten. Dieweil aber die märherischen Stand vermög beiliegendes ihres Landtagsbeschluss unter litera B. diese Punkt alle zu weiterer Berathschlagung auf ihr nächstkünftig Landrecht verschoben und von den andern Ständen noch bisher kein Antwort erfolgt, so wollen wir derselben nochmals erwarten, auch E. L. alsdann weitere Nachrichtung zu kommen lassen.
So haben E. L. der ungerischen Herrschaften halben und warumben die daraus gewartend Nutzung dem oberhungerischen Wesen zu Gutem nit gelassen werden möge, aus einem andern unsern Schreiben nothdurftigen Bescheid.
Neben dem werden sich E. L. sonder Zweifels brüderlich erindern, dass die Stand der Kron Behem umb derer in jüngstem ihrem Landtagsbeschluss eingeführten Ursachen willen zu Erläuterung und Vergleichung etlicher Punkt mit der andern Land Gesandten ein Zusammenkunft begehrt, darein dann auch die Stand unsere Markgrafthumbs Märhern allbereit bewilligt und, wie aus demselben ihrem Beschluss zu vernehmen, sondere Personen darzu deputiert, versehen uns auch genädiglich, es werden die Fürsten und Stand in Schlesien, mit denen man jetzo in tractatione stehet, an ihnen gleicher Gestalt nichts erwinden lassen.
Nun wollen wir aber genädigist dafür halten, es werd diese der Land Deputierten Zusammenkunft nit allein umb der Vergleichung willen, so sie unter sich selbst zu treffen haben möchten, sondern auch und vielmehr darumben angesehen sein, damit diejenigen Punkt, so in den Landtagsbeschlüssen entweder nit vollkombenlich decidiert oder sonst dunkel gesetzt worden, zu Erläuterung und gebührlichem Effect gebracht werden mügen.
Damit nun unsere und gemeinen Wesens Nothdurft umb soviel besser dabei bedacht, so erachten wir in allweg ein Nothdurft sein, dass von uns aussem Kammer- und Kriegsrath auch sondere qualificierte Personen alldohin in ihr Mittel verordnet werden, welche den Gesandten die Mängel und Inconuenientia, so sich bisher und noch der Bezahlung und anders halben bei den erfolgten Bewilligungen erhalten, mit nothdurftiger Demonstration andeuten und also zu künftiger besserer Ordnung und Richtigkeit Ursach geben und Beförderung thun möchten.
Damit nun demselben wirklich also nachgesetzt und unsers Theils nichts darbei verabsaumbt werden möcht, so haben wir obiter und soviel allhier Nachrichtung verhanden gewest, etliche Artikel, so von unserntwegen dabei einzubringen und zu verrichten sein möchten, verfassen lassen, wie E. L. aus dem Einschluss C. nach längs brüderlich zu vernehmen.
Dieweil aber unsern hinterlassenen Hofkammer- und Kriegsräthen, als denen aus der Kriegscommissari und Zahlmeister erlangten Relationen die Mängel und Ungelegenheiten, so sich aus denen oft veränderten und conditionirten Landtagsbeschlüssen bei dem Kriegswesen bisher verursacht und noch erhalten thun, am besten bekannt sein, so gesinnen wir an E. L. brüderlich begehrend, sie wollten die Sachen mit gedachten unsem Räthen nothdurftig erwägen, darauf ein ordenliche Instruction stellen und uns dieselb folgends neben ihrem brüderlichem Gutachten und Benennung tauglicher Personen, so zu Commissarien zu gebrauchen sein möchten, zukommen lassen, die Sach aber so zeitlich befördern, damit wir zu solcher der Stand Zusammenkunft noch vor Bartholomei einen Tag zu ernennen haben und den Landen aus Mängel desselben nit etwo Ursach gegeben werden möcht, uns hernach den letzten Steuerstermin fürzuhalten. An dem allem erzeigen uns E. L. ein angenehmbs brüderlichs Gefallen. Und wir sein derselben mit kaiserlichen Gnaden und Freundschaft jeder Zeit vorder wohl gewogen. Geben auf unserm küniglichen Schloss Prag den vier und zwanzigisten Tag Julii anno im einundachtzigisten u. s. w. Euer Lieb gutwilliger Bruder Rudolf.