61. Rudolf II. žádá nejvyšší úřadníky zemské království Českého za dobré zdání, jakby od židů prováděný vývoz zlatého a stříbrného náčiní, šperků, mincí do cizozemska zastaven býti mohl.
NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1581, 2. září. - Orig. v arch. Třeb.
Rudolf der Ander etc. Hoch- und wohlgeborner, gestrenge, liebe Getreuen. Wir wollen euch gnädiger Meinung nicht bergen, dass uns bishero in mehr Weg mit sonder Beschwer fürkommen, dass sich die Juden in den hiesigen und andern unsern beheimischen Städten allerlei zerbrochen Gold- und Silbergeschmeid aufzukaufen und ausser Lands zu verführen oder sonst in ander Weg zu verpartieren unterstehen sollen, und das alles sowohl wider die zuvor derwegen ergangene Mandate als unsere Regel des Gold- und Silberkaufs zu sondern Nachtheil und Abbruch, wie wir dann dessen nun etzliche Jahr her an unsern Münzgefällen mit sondern Abgang empfunden. Darauf ist nun unser gnädiger Befehl an euch, ihr wellet uns nach nothdurftiger gehaltener Beratschlagung mit Rath und Gutachten berichten, was uns diesfalls zu thun gebühren welle und ob wir nit befugt sein, derwegen von neuem ernste Mandate mit dabei angehefter Pön fertigen und publicieren zu lassen, dergestalt, dass ein jeder nit allein dergleichen gulden und silbern Geschmeid nindert anderswo als in unsere Münz wiederumben, wie zuvor, zu verkaufen zu tragen, sonder auch die bei ihnen den Juden verstandne Pfand, so sonst gebrochen und geschmelzt werden müssten, gleichsfalls gegen der landgebräuchigen Tax, sowohl auch die gulden und silbern Münzen, die sie unter anderm gutem Geld zu verschwärzen im Gebrauch haben, der Valvation nach in ermelte unsere Münz abzugeben schuldig sein solle. Und damit sich derwegen niemand fuglicher Weis zu beschweren Ursach haben möge, so wollten wir diese Anordnung verfügen, dass einem jeden, der gerecht Ducatengold darbringen wurde, dasselb alsbald vermünzt und für jede prägerische Mark zwei und siebenzig ein halb Stück, alsviel auch sonst aus einer Mark gemünzt wird, gegeben, jedoch dass uns entgegen der gewöhnliche Münzkosten, als von jedem Stück ein weisser Groschen, bezahlt würde.
Darauf ihr nun einen Rathschlag umb soviel besser zu richten und solch euer gehorsamistes Gutachten ehistes zu befördern wissen werdet. Daran vollbringt ihr unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung. Geben etc.