70. Komora dvorská radí císaři k napomenutí nejvyšších úřadníkův zemských království Českého, aby o vyřízení berních účtů od r. 1570 až do 1578 se starali, a tudíž tak dlouho nedoplacené zbytky berní konečně odvedeny býti mohly.
V PRAZE. 1581, 28. října. - Konc. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.
Allergnädigister Kaiser und Herr! E. Mt. werden sich aus hievor oft furkumbenem Bericht sonder Zweifels gnädigist erindern, was sich wegen der behmischen Steuerraitungen noch von vielen Jahren her vor Unrichtigkeiten erhalten, dadurch E. Mt. zu sonderm ihrem Nachtel zu denen darunter steckenden Restanten zu kumben bisher verhindert worden; dann obwohl vor eins dieselben Steuer- und dreissigisten Pfennigs Raitung von 70. bis zu Ausgang des 73. Jahrs aufgenumben, auch zu Richtigmachung und endlicher Abhelfung derer dabei befundenen Mängel sowohl des Stritts, so sich zwischen dem gewesten Rentmeister Wolfen Schelhammer und dem Jan Gindra, gefangnen Bernschreiber, erhalten, neben E. Mt. Commissarien auch nachfolgende Personen, als nämblich ausm Herrenstand Herr obrister Landhofmeister, Landkammrer und Hoflehenrichter, vom Ritterstand der Unterkammrer und die zwen Burggrafen zum Karlstein und Grätzer Kreis, verordnet und ihnen vollkumbener Gwalt, in den Sachen zu sprechen, aufgetragen worden, so ist doch bisher nichts darauf erfolgt und der Mängel allein an der Zusambenkunft erwunden.
So seind auch die nachgehenden Raitungen vom 74. bis Ausgang des 78. Jahr bis zum Abhören und Richtigmachung der Mängel auch den mehrern Theil aufgenumben und ist die vollige Richtigmachung derhalben auch nur allein an dem gelegen, dass die vom Land hiezu Deputierten als Herr Joachimb von Kolobrat, Herr Georg Schmiczansky, Herr Adam von Sternberg, Bernhard Hodiowsky, Sigmund Schlofsky und die aus den Prager Städten furderlich zusamben kumben, dieselben Raitungen vollend ubernehmben und zu Ort beschliessen. Damit nun solches alles also beschehe und einsmals gebührliche Richtigkeit gemacht werd, so erfordert die Nothdurft, dass E. Mt. den Herren obristen Officierern, weil sie itzo allhier seind, derwegen gnädigist zusprechen und sie dahin vermahnen, endlich darob zu sein, damit die deputierte Personen, so zu Richtigmachung der ersten oder ältisten Raitungen deputiert, weil sie fast aller hie sein, dieselb itzo alsbald verrichten, zu der andern Sach aber forderliche Tagfahrt ernennt und denselben Personen auferlegt werd, von einander nit zu verreisen, es sei dann den Sachen zu vollkumbener Richtigkeit endlich abgeholfen. Jedoch zu E. Mt. gnädigisten Willen gestellt. Prag den 28. October a. 81.