72. Císař Rudolf žádá město Loket za přiměřenou půjčku na zadržalou berni a asi 15-20.000 tolarů na statky, kteréž drží v zástavě.

V PRAZE. 1581, 24. listopadu. - Konc. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir hätten uns gleichwohl gnädiglich versehen, ihr wurdet euch auf unser vom 22. Junü nägsthin ergangnes gnädigistes Schreiben und euern darauf genumbenen Bedacht mit Herausgebung der nägstbewilligten Elbognischen Steuer des Gehorsambs und unweigerlich erzeigt haben; dieweil uns aber wider unser gnädigistes Versehen noch bisher kein endliche Erklärung von euch erfolgt, und wir dann dieses Geldes und eines mehrern zu unserm bevorstehenden Aufbruch von hinnen unentbehrlich bedürfend sein, so ist hiemit nochmals unser gnädigistes Begehren, ihr wollet uns auf dieselb noch hinterstellige Steuer, sowohl auch was auf eure Pfandsunterthanen kumbt, ein gleichmässige Summa gehorsamblich darleihen und mit dem furderlichsten in unser Hofzahlmeisterambt allher auszählen lassen, dagegen euch dann derselb Hinterstand zu eurer Widerbezahlung vollkumblich angewiesen und in Händen gelassen werden soll, des gnädigisten unzweiflichen Versehens, weil es ein richtiges Gefäll und zu gutem Theil von euch selbst contribuiert wirdet, und uns dann umb oberwähnter ehehaften Ursachen willen an solchen Geld merklich gelegen, ihr werdet euch ohne ferrer Weigerung und Verzug diesfalls unterthänigist und willfährig gegen uns erzeigen.

Neben dem wollen wir euch auch gnädiger Meinung nit bergen, dass gleichwohl unserer jungst im Elbognischen gehabten Bereitungscommissari Relation bei uns einkumben, darinnen wir uns aber dieser Zeit darumben nit endlich entschliessen mögen, weil noch etzlicher Bericht in der Sachen vonnöthen, damit wir aber auch allbereit im Werk seind.

Dieweil wir aber obgemelt dieser Zeit zu Befurderung unsers Aufbruchs einer ansehenlichen Summa Gelds bedürftig, so ist ferrer unser gnädigs Begehren an euch, wollet uns auf künftige weitere Handlung eurer inhabenden Pfandsherrschaften ein Summa Gelds von 15 bis in 20000 Thaler gegen gewöhnlicher Verzinsung herleihen und wo möglich noch vor dem 8. nagst kumbenden Monats Decembris auszählen. Entgegen wollen wir euch auf diesen Fall vor allen andern Handlung gestatten und euch dieselben Pfandsherrschaften, es sei nun erboder pfandsweis, wie es die Gelegenheit leiden wurdet, jedoch dergestalt, do ihr dasjenige, was wir von andern haben werden mögen, auch leisten werdet, zukumben lassen und zu endlichem Beschluss der Handlung alsbald eure vollmächtige Abgesandten allher abfertigen. Darauf wir nun in einem und andern eurer forderlichen und endlichen Erklärung gewärtig sein. Ihr vollbringt auch daran unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung. Geben Prag dan 24. Novembris anno im 81.




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