80. Resolucí císaøská na odpovìï, kterouž dali v Praze shromáždìní zástupcové stavùv z království Èeského a pøivtìlených ke korunì zemí na proposici královskou v pøíèinì placení vojsku na hranicích báòských mìst v Uhøích.

V PRAZE. 1581, 7. prosince. - Opis souè. v øíšsk. arch. fin. ve Vídni.

Die Römische Kais. Mt., unser allergnädigister Herr, haben nach längs genädigist angehört, was auf derselben genädigistes Begehren und die in unterschiedlichen Artikeln übergebene Proposition der Kron Behem und incorporierterLand Deputierte und allher verordnete Abgesandten zur Antwort geben.

So viel nun erstlich die bei der hungerischen Kriegsbezahlung bisher fürgelaufne Irrung und Beschwer, darinnen die Herren Deputierten und Gesandten derer Land Zahlmeister entschuldigen thuen, anreicht, dabei lassen es Dir Kais. Mt. zu diesemmal mit Gnaden verbleiben und wollen sich gnädigist versehen, es werd dasselb hinfüro verhüt werden.

Und nachdem des gemeinen Wesens unvermeidliche Nothdurft erfordert, dass auf den hungerischen Granitzen förderlich wiederumb ein Zahlung than werd, so wollten die Herren Deputierten und Gesandten für sich selbst daran sein und bei ihren Principalen die Sach dahin richten, damit sich eines fürderlichen Tags darzu verglichen und der Kais. Mt. zur Nachrichtung und nothwendiger Fürsehung zeitlich angemeldet, damit Ihr Mt. auch den verhoffenden Nachlass bei den Kriegsleuten zu erhandlen Gelegenheit haben mögen, dabei dann die Stand fürzusehen wissen, damit den Kriegsleuten nit etwo, wie zuvor, auf vollige bare Bezahlung Vertröstung besehenen und Ihre Mt. hernach an dem Nachlass wieder verhindert werden möchten, dabei auch die Austheilnng than werden müsste, dass das Steuergeld vollkommlich hinabgebracht und voriger Verordnung nach der Kron Behem und Markgrafthumbs Märhern Bewilligungen auf die Granitzen diesseit der Donau, soweit es reicht, das übrig auf die Nassadisten zu Komorn und andere diesen Landen angelegne Ort gebraucht, die schlesund lausnitzischen Steuern aber bei Oberhungern gelassen, dass auch Ihrer Mt. umb desto gewisser Fürsehung und nothwendiger Verordnung willen continuiert werd, was der Lande Muster- und Zahlmeister von den Landen im Befehlich haben, und ihnen den Zahlmeistern in ihren Instructionen deutlich auferlegt werd, sich zu ihrer Ankunft bei Ihrer Mt. Commissarien mit dem Geld und wieviel desselben sei, alsbald angeben, die Kais. Mt. ihrer den Kriegsleuten gethanen Fürlehen vor allen Dingen contentieren und ihr der Commissari Anweisen gebührlich geleben.

Was die ausständigen Restanten anreicht, ob man wohl derselben keinen eigentlichen Bericht haben kann, so befindet sich doch aus Ihrer Mt. musterund zahlmeisterischen Auszügen soviel, dass seit dem 79. jährigen Landtagsbeschluss bis auf dato und also an zweien ganzen Jahrsbewilligungen aus Behem 145.282 fl. 45 kr., aus Märhern 77.639 fl. 15 kr. uber die 20.058 fl., so sie Ihrer Mt. an den Lehengeldem noch zu bezahlen schuldig sein, und dann aus Schlesien 122.700 fl., daran 60.000 auf die Bergstädt und das übrig auf die oberhungerischen Granitzen bracht worden, daher dannoch der Hinterstand eines und des andern Land bei einem gleichen auszurasen und wohl abzunehmen ist, was Ihrer Mt. und dem nothleidenden Granitzwesen aus Mängel dieser ansehenlichen Ausstand für Ungelegenheit entstehe, und sonderlich komme Ihrer Mt. ganz beschwerlich und bedenklich für, dass sie ihres eignen für die märherischen Stand ausgelegten Gelds, so sie auf hohe Interesse aufnehmen müssen, so lange Zeit entrathen und der Wiedererstattung halben kein Gewissheit haben sollen, wie sich dann dieselben Stand dieses Punkts halben bei nächstem Landtag mit des Wenczeligs Tod entschuldigt und die Sach auf das nachgehend Landrecht, dem sie derwegen vollen Gewalt geben hätten, zu endlicher Richtigkeit verschoben haben. Als aber Ihr Mt. auch daselbstbin ihre Commissari geschickt, haben sie sich domals mit der Zahlmeister und Einnehmer Abwesenheit entschuldigt und weiter auf das Landrecht Martini zeigt; jetzo, do das Landrecht Martini längst furüber und die Bezahlung schon besehenen hätt sollen, wird erst die Antwort wiederumben auf konftigen Landtag verschoben, des sich Ihr Mt. gleichwohl gar nit versehen hätten.

Und weil dann ausser des bei ihnen den märherischen Ständen auch sonst ein ansehenlicher Rest ausstehet, und aber, wie obgemelt, wiederumben ein fürderliche Bezahlung in Hungern zu thuen vonnöthen, so sei Ihr Mt. gnädigistes Begehren, die HeiTen märherischen vollmächtigen Abgesandten wollten sich jetzo allhier gegenwärtig erklären, wann und wie Ihrer Mt. die Bezahlung ihrer Lehengelder besehenen solle, desgleichen, ob sie mit dem Geld zu der neuen angehenden Bezahlung gefasst, oder wie bald sie ihnen damit aufzukommen getrauen, auf dass das Werk nit gehindert und etwo den Ständen der Kron Behem ihr verhanden Geld gleichfalls zu hinterhalten Ursach gegeben werden oder wie den Sachen sonst zu thuen sein möcht.

Soviel dann der schlesischen Gesandten Beschwer und erstlich das Lignitzisch und Glogisch Schuldenwesen anlangt, darinnen habe die Kais. Mt. noch vor diesem unterschiedliche Commissiones angestellt, seind auch des gnädigisten Erbietens, denselben Sachen, soviel immer müglich, zu forderlicher endlichen Richtigmachung abhelfen zu lassen. Es können sich auch die Kais. Mt. gnädigist nit erindern, dass wegen des Steuerabfalls, dessen sich etliche Fürsten und Stand in Schlesi gebraucht haben sollen, Ihrer Mt. Theils jemals was unterlassen, sondern ihre der Stand Decreta ratificiert worden, also dass allein an der Execution erwunden.

Und weil fürnehmlich Markgraf Georg Fridrich darunter verstanden wirdet und, wie fürkombt, auf der Fürsten und Stand Ersuchen kein Richtigkeit erfolgt, so seind Ihr Mt. gnädigist erbietig, do sie von den gehorsamben Fürsten und Ständen berichtet, was ferrer dabei zu thun sei, dass sie auch noch weiter an ihr nichts wollen erwinden lassen.

In des von Kurzbachs Weigerung ist die Sach hievor allbereit nothdürftig discutiert und verabschiedet worden, dabei es auch billich bleibt, und versehen sich Ihr Mt. es werd numehr dieser Stritt auch sein Endschaft haben, sollte es aber noch ferrer geregt werden, so ist die Erkanntnus, wie gemelt, allbereit ergangen und ist hernach der Sachen durch die Execution auch zu rathen.

So haben Ihr Mt. auch seit des Herrn Bischofs als Oberhauptmanns gethanes Anmelden nit unterlassen ihren Hauptleuten in den Erbfürstenthümbern mit Ernst und Bedrauung der Entsetzung aufzulegen, sich auf weiters Erfordern für ihne Herrn Bischof zu gesteilen, halten auch gnädigist darfür, do sie seither oder noch wiederumben erfordert, sie werden sich des Gehorsams verhalten und thuen sich Ihr Mt. im Fall der Noth auch noch zu weiterer ernstlichen Verordnung erbieten, allein dass wohlgedachter Herr Bischof an dem, was ihme Oberambts halben dabei zu thuen gebühret, auch nichts erwinden lass.

Des Stritts halben, so sich wegen Versteuerung der Opplischen Pfandgüter erhalten thuet, wollen sich ihr Mt. auf der Herren Fürsten und Stand bei jüngstem Landtag gethanen Deduction mit eheister Gelegenheit eines billichen Bescheidts entschliessen.

Wegen der Raitungen nehmen Ihr Kais. Mt. der Herren Deputierten Erbieten mit Gnaden an und lassen ihr gnädigist gefallen, dass der Lande Zahlmeister Raitungen oder derselben glaubwürdige Abschriften gen Hof geschickt und sie die Zahlmeister (obschon dieselben ihre Raitungen entzwischen von den Landen ubernummen wurden) doch ehe nit quittiert oder mit Raitbriefen versehen werden, es sei dann von Ihrer Mt. zuvor Bescheid erfolgt, auch die Mängel und Rest, so sich etwo dabei finden möchten, zuvor richtig gemacht.

Also seind Ihr Mt. mit der Herrn Deputierten und Gesandten gehorsamen Erbieten wegen des Zugangs an der Münz gleichsfalls mit Gnaden zufrieden.

Was dann den Fürschlag wegen einer konftigen beständigen Richtichkeit sowohl der Granitzen als der Bewilligung halber anreicht, darüber, sowohl auch, was hinfüro der Lehen halber zwischen den Zahlungen für ein Ordnung zu machen sein möcht, wollen Ihr Mt., soviel die bergstädterischen Granitzen anreicht, der Herren Deputierten unterthänigisten Anweisen nach förderlichen Rath halten lassen, auch die hungerischen Continuahilfen, soviel jetzo gen Ujbar braucht wirdet, sowohl die 271 husarische Pferde und 200 ungerische Fussknecht, so bisher aus des Erzbisthumbs Gran Einkommen unterhalten worden, so lang das Erzbisthumb nit ersetzt, dem bergstädterischen Wesen zu gutem kommen lassen und daneben daran sein, dass bei der Wiedersetzung dits Orts dasjenig, was die vorigen Erzbischof than, auch geleistet werden solle.

Was aber Oberhungern anreicht, derwegen können die Berathschlagung dieser Zeit füglich nit furgeben werden (sie), weil sich der Kosten darauf soweit erstreckt, dass die schlesischen 70.000 Thaler und der Lausitzer Hilfen bei weitem dahin nit erklecken, die Reichs- und andern Hilfen aber, davon in der Deputierten Antwort Meldung beschieht, nit verhanden, oder noch zur Zeit einiche Gewissheit darauf zu machen ist, Ihr Mt. Kammergefall auch dennassen verkümmert sein, dass nit allein die konftigen, sondern auch die auf dato allbereit verfallenen Kriegsbezahlungen davon zu verrichten schwer fallen wirdet.

Und obwohl Ihr Mt. nichts liebers war, dann dass sie der Herren Deputierten Begehren gnädigist stattthuen und sich jetzo alsbald dahin erklären möchten, woher die Fürsehung dieser Oberhungerischen Granitzen beschehen sollt; dieweil aber Ihrer Mt. Sachen jetzogemeltermassen beschaffen, so wollten sie sich genädigist versehen, sie werden durch ihrer getreuen Land und Unterthanen gutherzige Hilfen solcher ihrer Kammergüter halber die Richtigkeit haben können, damit sie dergleichen Specificationes hernach thun werden mögen. Es wollen aber Ihr Mt. nichts weniger entzwischen, inmassen bisher beschehen, an ihr auch diesfalls nichts eiwinden, sondern aller Möglichkeit nach diesorts nothdürftige Fürsehung thun lassen.

Des Kruschiczen vermeinten Hilfen halben befindet sich ein Irrthumb, darinnen Ihre Mt. Bericht einzuziehen und hernach die Stand auch diesfalls gebührlich zu bescheiden verordnet.

Was aber anlangt, dass sich die Kais. Mt. auf jetzo angestellten hungerischen Rakusch bei den Ständen in Hungern erkundigen sollten, wess sich diese Land zu ihnen den Ungern wegen der Festen Uybar zu versehen haben möchten, da begehren Ihr Mt. genädigist, die Herren Deputierten wollten sich gegen Ihrer Mt. unterthänigist in Vertrauen erklären, was sie für ein Erklärung von den Ungern gern haben wollten, damit sich Ihr Mt. um so viel eigentlicher zu entschliessen, wie die Sache an sie die Ungern zu bringen und in währendem Rakusch dieselben bei ihnen zu dirigieren wissen möchten.

Dass aber die ober- und niederlausnitznischen Stand zu gegenwärtiger Zusammenkunft nit abgefertigt, das ist wider Ihr Mt. Willen besehenen, sondern sie die Stand zum andern Mal von Ihr Mt. erfordert worden, aber noch bisher kein Antwort darauf erfolgt.

Was aber dieselben Landsteuern anreicht, die haben Ihr Mt. auf der lausnitzischen Stand selbst Begehren zu Bezahlung der Schulden alido im Land gelassen, sich aber daneben erboten, dieselben Steuern jederzeit in ander Weg auf die oberhungerischen Granitzen zu erstatten und der gemeinen Bezahlung diesfalls im wenigisten nichts entgehen zu lassen, darumben die gehorsamen Stand Ihrer Mt. auch unterthänigist wohl vertrauen mögen.

Welches alles höchsternennte Kais. Mt. mehrwohlgedachten Herren Deputierten und Abgesandten zu gnädigisten Bescheid nit bergen wollen, seind auch entgegen in dem, was ihnen den Ständen diesem Ihrer Mt. gnädigistem Begehren nach dabei zu thuen gebühret, nicht weniger gehorsamister Willfahrung gewärtig und ihnen den Deputierten und Abgesandten mit allen Gnaden gewogen. Actum Prag den 7. Decembris anno 81.




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