83. Resolucí císařská na druhou odpověď zástupcův stavovských z království Českého a přivtělených zemí v příčině placení vojsku na hranicích báňských měst v Uhřích.

V PRAZE. 1581, 10. prosince. - Konc. v říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Die Röm. Kais. Mt. unser allergnädigister Herr, haben der Kron Behemben und derselben incorporierten Land Deputierten und verordneten Abgesandten anderwärts übergebene Antwort, in Sachen das ungarische Kriegswesen betreffend, nach längs mit Gnaden angehört.

Und stellen Ihre Mt. gnädigist in keinen Zweifel, sie die Herren und Gesandten werden sich aus Ihrer Mt. ersten Fürbringen und sonst gehorsamblich erindern, dass die Herren Fürsten und Stand in Schlesien auf denen bergstädterischen Gränitzen, so sie zuvor, ehe sie sich mit ihrer Bewilligung auf Oberungern gewendet, in ihrer Bezahlung gehabt, erstlich der Kais. Mt. an ihren dahin gethanen Lehengeldern bis in 43.000 fl. und dann noch darüber dem Kriegsvolk auf denselben Gränitzen seither bis zu Ausgang des 80isten Jahrs an ihrem Vordienen auch bis in 26.811 fl. schuldig vorblieben, das dann, wie die Herren Deputierten gehorsam zu erachten, aus der Kron Beheimben und der incorporierten Land Bewilligungen in allweg zahlt werden muss. Und sich aber die Herren Deputierten und Gesandten in ihrer Antwort so weit nit erklären, ob dieselb Bezahlung beides, der Lehengelder und der Kriegsleut ausständigen Verdienens, durch die schlesischen Stand aus ihren 79 und 80jährigen Bewilligungen besehenen solle, oder aber ob die behmischen und märherischen Stand dasselb aus ihren Hilfen erstatten und daneben auch die Bezahlung, vom 81. Jahr an zu raiten, hinfüro Ihrer Mt. gnädigsten Begehren nach auf den bergstädterischen Granitzen durchaus, soweit die Gefall reichen thuen, lassen wollen, wie es dann zu Erhaltung, Gleichheit und Verhütung Missverstands zwischen den Kriegs leuten anders nit wohl sein kann, so sei Ihrer Mt. genädigistes Begehren, wohlgedachte Herren Deputierten und verordnete Abgesandten wollten sich dieses Punkts halben zuvor ausdrücklich gegen Ihrer Mt. erklären, alsdann wollen Ihre Mt. sie in den übrigen Artikeln auch genädigist bescheiden. Das sei also höchsternannter Kais. Mt. gnädiger gefälliger Willen und Meinung. Actum Prag den 10. Decembris anno 81.




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