84. Rozhodnutí císaøské na vyjádøení zástupcùv stavovských zemí koruny Èeské o placení vojsku na hranicích Horno-Uherských.

V PRAZE. 1581, 11. prosince. - Opis souè. v øíšsk. arch. fin. ve Vídni.

Die Röm. Kais. Mt., unser allergnädigister Herr, lassen der Kron Beheimben und derselben incorporierten Landen deputierten Abgesandten auf ihre anderwärts gegebne Antwort in nachfolgenden Artikeln zu gnädigistem Bescheid vermelden.

Es vermerketen Ihre Mt. zu sondern Gnaden, dass sich die Herren Deputierten mit dem ehisten wiederumben einer Bezahlung auf den hungerischen Granitzen gehorsamblich bewilligt und wollen sich Ihre Mt., soviel müglich und es die Handlung mit dem Kriegsvolk wegen des Nachlass leiden wird wollen, eines förderlichen Tag darzue entschliessen und denselben den Landen zeitlich zu wissen machen, sich auch gnädigist versehen, die Herren Fürsten und Stand in Schlesien werden sich diesfalls den andern Landen gleichmässig verhalten, angesehen, dass sie aber die 20.000 Thaler, so sie anjetzo in Oberhungern zu schicken bewilligt, an den vergangnen zweien Jahrsbewilligungen noch ein starken Rest hintersteilig verblieben, der Termin Bartholomei auch allbereit für längs verstrichen ist, sie also zu Aufbringung des Gelds noch geraume Zeit und Gelegenheit haben. Und begehren Ihre Mt. insonderheit gnädigist, die schlesischen Abgesandten wollten bei ihren Principalen die Sach dahin richten, im Fall die jüngst bewilligten 20.000 Thaler Ihrer Mt. Zuversicht zuwider je noch nit hinabgeschickt wären, dass dasselb nochmals unsaumblich bescheh; entzwischen aber die Ausstand durch Mittel der Execution nit weniger mit Ernst getrieben und erlangt werden, dabei dann Ihre Mt. vorigem ihrem Erbieten nach auf ihr Anhalten ihres Theils auch nichts wollen erwinden lassen.

So lassen Ihre Mt. ihr auch gnädigist gefallen, dass der Lande Muster- und Zahlmeister, nachdem sie sich zu ihrer Ankunft bei Ihrer Mt. angemeldet und des mitgebrachten Gelds halben Bericht gethan haben, die Zahlung dem Kriegsvolk voriger Ihrer Mt. gnädigistem Begehren nach an denen Orten, wie es die Landtag vermögen und so weit es reicht, aus ihren selbst Händen thuen.

Wiewohl sich auch die Kais. Mt. gnädigst versehen, es sollt Ihrer Mt. das Fürlehen der 43.000 von denen bergstädterischen Granitzen, so die schlesisch Stand Anfangs in ihrer Bezahlung gehabt, wie billich von der Lande hinterstelligen Steuergeld der jüngst verflossenen zweien Jahrsbewilligungen wiederumben alsbald zu erstatten bewilligt worden sein; dieweil es aber auf künftige Landtag zu ersuchen verschoben wirdet, so müssen es Ihre Kais. Mt. auch allergnädigist dabei verbleiben lassen.

Es wollen sich aber Ihre Mt. gnädigist versehen, es werd nichts weniger hinfurder von dem behemischen und märherischen Geld auf allen bergstädterischen Granitzen zugleich und ohne Unterscheid, so weit sichs erstreckt, den Landtagsbeschlüssen gemäss, wie es dann billich und in allbeg nothig ist, bezahlt und dabei kein Unterscheid braucht werden.

Was dann die märherischen Ausstand und erstlich die 20.058 fl. Lehen anreicht, derer können Ihre Mt. länger gar nit entrathen, versehen sich auch gnädigist, es werden die gehorsamben Stand in Betrachtung aller Umbständ Ihre Mt. zu dero sondern Ungelegenheit keinen längern Verzug zumuthen oder uber das, was bisher beschehen, noch weiter damit aufhalten, sondern forderliche Zahlung thuen lassen und sich der Raitung halben, wie billich, den andern Landen gemäss auch gehorsamblich verhalten.

In des Markgraf Georg Friedrichs Sachen wollen die Kais. Mt. der schlesischen Fürsten und Stand nothdurftigs Berichts gewärtig sein, sich auch auf der Gesandten Begehren der Opplischen Pfandschillingssteuer halben ehestes mit Gnaden entschliessen und den Ständen Bescheid zukummen lassen.

Der Raitungen wollen Ihre Mt. auf der Herren Deputierten und verordneten Abgesandten gehorsambists Erbieten ehestes gewärtig sein, sich auch nachmals gnädigist vorsehen, sie werden der Zahlmeister Quittung bis nach Ihrer Mt. erfolgtem Bescheid und gebührlicher Richtigkeit aufzuhalten kein Bedenken haben, damit nit etwo im Fall befundener Rest oder Mängel Ihre Mt. sowohl als die Stand derselben nach beschehener Quittung in Gefahr und Weitläufigkeit gesetzt werden dörften. Insonderheit aber wollten die märherischen Gesandten die Sach dieses Artikels halben bei ihren Herren Principalen dahin richten, damit es mit derselben Landszahlmeistern auch also gehalten und dieselben vor uberschickter Raitung und Ihrer Mt. erlangten Bescheid der Quittung halben gleichfalls zu Geduld vermahnt werden, dass auch der Uybarischen Bauraitungen halben den Zahlmeistern kein Raitbrief erfolge, ehe und zuvor Ihre Mt. solche Bauraitung ersehen haben werden.

Es wollen auch Ihre Mt. die gnädigste Verordnung thuen, dass die gehorsamben Stand eines und des andern Lands, sobald nur dieselben Raitungen aus allen Landen zusamben kumben, soviel müglich mit dem Bescheid nit lang aufgehalten werden sollen.

Wegen der fürgeschlagnen Hauptberathschlagung des bergstädterischen und oberhungerischen Kriegswesens halben lassens Ihre Mt. bei jüngstem Bescheid mit Gnaden verbleiben.

So wollen sie auch der Herren Deputierten und Gesandten gehorsambists Begehren wegen der Festung Uywar den Ständen in Ungern auf dem bevorstehenden Rakusch mit bester Befürderung fürzubringen nit unterlassen, und daneben daran sein, dass sich die Stand in Oberlausitz hinfüro dergleichen Zusambenkunft nit äussern, auch dieselben Steuern, sowohl die 1.500 Thaler Uybarischs Baugeld der Bewilligung gemäss an gehörige Ort gereicht werden sollen.

Welchs Ihre Mt. mehrwohlgedachten Herren Deputierten und verordneten Abgesandten zu schliesslichem Bescheid genädiger Meinung nit bergen wollen, und seind ihnen mit allen Gnaden wohlgewogen. Actum Prag den 11. Decembris anno 81.




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