136. Komora dvorská podává císaøi své dobré zdání o nastávající schùzi stavovských vyslancù z království Èeského a markrabství Moravského, na kteréž o placení vojsku v báòských mìstech Uherských jednáno býti má.

1582, 18. kvìtna. - Konc. v øíšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser! Euer Kais. Mt. wissen sich gnädigist zu erindern, was sich vor diesem bei der bergstädterischen Bezahlung für Ungelegenheiten in dem zugetragen, dass die Behamb, Schlesier und Marher dieselb Granitz unter sich ausgetheilt und jedes Land nur etliche ihme zuertheilte Ort zu bezahlen uber sich genummen, und dass hernach daraus erfolgt, weil die schlesische Hilf aus der Ursachen auf Oberhungem deputiert, die behamisch und märherisch Bewilligung völlig auf die Granitz geführt, dass man mit derselben auf das bergstädterisch Kriegsvolk wohl gefolgen kann, dass die übrigen Ort, so zuvor ihnen denen Schlesiern zuertheilt gewest, in jüngster unbezahlter verblieben.

Dieweil dann solches mit derselben Grenitzen grosser Beschwer besehenen und die höchste Nothdurft erfordert, die Sach bei den Landen in bessere Richtigkeit zu bringen, haben E. Kais. Mt. noch vor ihrem jüngsten von Prag Verreisen die Land durch ihre Abgesandten zusamfordern und unter andern auch diess mit ihnen handlen lassen, dass sie die Sach dahin richten, damit hinfüro die Bezahlung auf den benennten bergstädterischen Granitzen ingemein so weit, als sich die Bewilligung erstreckt, unweigerlich beschehe.

Darauf dann auch verabschiedet worden, dass die behemb- und marherische Muster- und Zahlmeister die Bezahlung fernerhin vor den Bergstädten von der Hand thuen, doch dass dieselb von der ersten Granitz an zu raiten, soweit die Bewilligungen reichen, beschehe und diesfalls dem Landtagsbeschluss wirklich gelebt werde. Man hat sich auch keins andern versehen, dann dass damit alle Difficultäten aufgehebt und eine richtigere Bezahlung an diesen Orten erfolgen wurde.

Dessen aber unangesehen ist in dem jüngsten behemund marherischen Landtag lauter darwider und nämblich dahin geschlossen worden, dass gleichwohl ihre Muster- und Zahlmeister die Bewilligung auf die Granitz abführen, die Bezahlung aber vermug voriges Entschluss auf denselben Granitzorten und wie der behemisch Landtag vermug, selb allermeisten wie hievor thuen sollen.

Solle es nun bei diesem verbleiben, so werden nit allein die Ort, so zuvor die Schlesier bezahlt, ajetzo wiederumb unbezahlt verbleiben, sondern auch besorglich die Handlung des Nachlass dardurch zerstossen werden, und bliebe auf diesen Weg denen Behamen und Marhern von einer Bewilligung zu der andern ansehenliche Summen Gelds in Händen, die künftig von ihnen nit mehr herauszubringen sein und bei dem Grenzwesen mit höchster Beschwer manglen werden.

Neben diesem so bringt anjetzo Herr David Ungnad, welcher in vorstehender Bezahlung von E. Mt. wegen verordnet, noch diese Difficultäten für.

Erstlichen will er darfür halten, der behamisch Landtag gehe dahin, dass man für das Jahr 12 Monat ohne allen Nachlass bezahlen soll.

Zum andern so begehrt er Bescheid, wann die Behamb und Marher bei dem Landtagsbeschluss in einem und dem andern verharren, mit der Bezahlung wider sein Vermahnen fortfahren und E. Mt. ferrere Eesolution nit erwarten wollten, wie und wasgestalt er sich gegen ihnen verhalten, ob er auch weiter dieser Musterung und Zahlung abwarten oder darwider protestieren und heraufziehen solle.

Zum dritten begehrt er auch Bescheid, wann die Behem und Märher die teutschen Knecht in Ujvar und die übrigen Ort abermalen nit bezahlen wollten, woher dieselben bezahlt müssten werden. Welches seines Erachtens aus diesem fueglichisten beschehen kunnte, dass E. Kais. Mt. die Kremnitzerische Furlehen, so bei jetziger Bezahlung wieder aufgehebt werden sollen, darzu verwenden Hessen.

Allergnädigister Kaiser! Die Hofkammer hat diese Mängel in den behamischen Landtagen und Tractationen vor längist gesehen, dieselben auch E. Kais. Mt. jungstlich in Unterthänigkeit fürgebracht, aber keinen andern Weg finden künnen, dann dass E. Mt. Commissarien in künftiger Zusammenkunft mit den behamischen und mährerischen Commissarien derwegen nothwendig unterreden und wo müglich Sie dahin bewegen sollten, von der abgesonderten Bezahlung abzusehen, dem 79jährigen Landtagsbeschluss und der jüngsten Vergleichung nachzukummen und nämblich die Bezahlung an einem und dem andern Ort, so weit man mit dem Geld gelangen mag, uber sich zu nehmen. Dann ob man gleichwohl Fursorg trägt, es möchte etwo solche Handlung bei ihnen nit stattfinden und sie bei dem jüngsten Landtagsbeschluss verharren wollen, so kann mans doch so eigentlich nit wissen, sondern wirdet die künftige Tractation und Handlung diessfalls mehrer Gewissheit mit sich bringen.

Daneben hat man gleichwohl vor etlichen Tagen denen behamischen Officiern geschrieben und sie berichtet, was jungstlich in Marhern beschlossen worden, unangesehen, dass es mit ihrem Landtag eben gleiche Meinung, und von ihnen ein Gutachten begehrt, wie etwo die Sach auf vorigen Weg zu richten und wasgestalt diese Confusion zu verhüten. Dessen und anders, was die Handlung mit sich bringt, wirdet man also erwarten müssen und das umb soviel desto mehr, weil nämblich der jüngste behemische Landtag vermag, dass durch sondere Abgesandte aus Behem, Marhern, Schlesien und Lausnitz ein Tractation und Berathschlagung furgenommen werden soll, wie diese bergstädterische Granitz zu bestellen und zu bezahlen.

Und haben die Behamb bereit Jaroslau v. Kolebrot [Jaroslaw von Kolowrat.] und Wilhelben Misskowsky zu Commissarien benennet.

Denen aus Marhern ist auch befohlen worden, etliche taugliche ihres Mittels zu solcher Berathschlagung abzuordnen.

Was die Schlesier belangt, denen hat man in nächstem Fürstentag heimbgestellt, ob sie jemands von den ihren hierzu deputieren wollen.

Die aus Lausnitz erscheinen aus denen E. Mt. bewüssten Ursachen und dass sie nämblich ihre Bewilligung im Land behalten, ohne das nit.

Die Hofkammer trägt gleichwohl gehorsamiste Fursorg, weil es die Meinung hat, dass aus allen Landen Gesandte erscheinen sollen, es mochten etwo die ander Land ohne die Schlesier und Lausnitzer mit dieser Berathschlagung nit furgehen wollen; aber man kanns noch zur Zeit nit wissen, sondern wirdet solches die Handlung erst mit sich bringen und weiss die Hofkammer dieser Zeit der Sach keinen andern Rath, dann dass sich ermelter Herr Ungnad hinunter zu ihnen verfüge und in dem einen und andern nothdurftiglich sowohl der Ringerung als der Bezahlung halber instruiert werde. Und dieweil es dannocht ein wichtige und irrige Sach, auch wohl Aufsehens vonnöthen, dass nit mehrer Weitläufigkeit daraus erfolge, so wollt die Hofkammer gehorsamist rathen, man möchte ihme den Kielman zugeben, die kunnten sehen, wie sich die Handlung anliesse und was der Behemen und Marher Deputierten Furhaben und Meinung sei. Wurden sie sich nun mit ihnen vergleichen, so hätte es seinen Weg, wo nit, so müssen E. Mt. sie der Sachen nothdurftiglich berichten.

Was aber die Punkten belangt, darüber Herr Ungnad anjetzo Bescheid begehrt, und erstlichen, dass der jungst behamisch Landtagsbeschluss vermag, dass 12 Monat völlig bezahlt sollen werden, das kann die Hofkammer nit befinden und bringt solches der Buchstab beruhrts Landtags mit sich. So hat sie die Hofkammer sonsten soviel Berichts, dass es auch bei denen Behamen die Meinung nit gehabt hab. Da es aber je eine andere Meinung damit haben sollte und die behemb- und mahrerischen Commissari nit allein die 12 Monat völlig bezahlen, sondezn auch die Ort, so vorhin die Schlesier unbezahlt, wieder unbezahlt verbleiben lassen wollten, auf diesen Fall ist die Hofkammer dieser gehorsamisten Meinung, es sollten berührte Commissari Melier erfordert und dem Herrn Ungnad und Kielman deswegen ein Förderschreiben an sie die behamund marherische Commissari lautend mit gegeben werden, auf solchen Fall es die Nothdurft erfordert, dasselb ihnen zu überantworten; da sie sich aber dessen, wie zu besorgen, verweigern, werden der Ungnad und Kielman der Sachen berichten und die Muster- und Bezahlung mittlerweil aufhalten. Und damit sie nit etwo wider ihren Willen damit fürgingen, so möcht ihnen ein Befehlch an den Kreishauptmann mitgegeben und ihme darin befohlchen werden, keiner Musteroder Zahlung bis auf weitere E. Mt. Verordnung statt zu thuen.

Dass aber die Ort, so vorhin die Schlesier bezahlt, anjetzo aus dem Geld, so bei solcher Bezahlung vonwegen der Kremnitzischen Furlehen wieder aufzuheben, bezahlt sollen werden, das kann durchaus nit sein aus dieser Ursach, dass E. Mt. Ihrer Durchlt. solches Geld, was nämblich davon uber Bezahlung etlicher dahin beschehnen Verweisung übrig, zu einstheüs Entrichtung ihres hinterstelligen Deputats in mehrlei Schriften eingeraumbt, welches sich nun nit mehr ändern lasst, für eins; zum andern, dass etwo die Behamb und Marhern in ihrem Fürnehmen gestärkt und nimmer mehr daraus gebracht möchten werden.


[In margine: Ist fast auf die Meinung durch den Kriegsrath fürgebracht worden. Kielman ist gut, dass er neben dem Herrn Ungnad hinunter geschickt und jemands anderer an sein Statt zum windischen Landtag verordnet. 18. Mai 82.]




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