150. Úètárna nìmecká podává komoøe èeské dobré zdání o její pøíjmech a vydáních, kteréž sdìlány byly i vedle rozpoètu od komisaøùv k visitování všeho zaøízení komory èeské naøízených.

[Poznámka souèasná: Ist im Monat Septembris dem Herrn behemischen Kammerpräsidenten in Beisein Herrn Christofen Kratschmers zum Tabor fürbracht worden.]

1582, v záøí. - Opis souè. v øíšsk. fin. arch. ve Vídni.

Gnädig Herrn etc. Nachdem euer Gnaden uns hiebeiliegenden der jüngsten vom 82. Jahr Herrn Visitations-Commissarien verfassten Auszug des behemischen Kamnierwesens, was die Gefall deren zu der behemischen Kammer gehörigen Ämter sammentlich und jedes insonderheit jährlich, ein Jahr dem andern zu Hilf gerait, in allem ertragen, entgegen was auch für Ausgaben wiederumben davon zu entrichten sein und wieviel euer Gnaden bei solichem Kammerwesen noch zu Überschuss haben sollen, zugestellt, mit genädigem Befehl, dass wir uns von Posten zu Posten in der Amtleut Raitungen mit Fleiss ersehen und wie wir die Sachen allenthalben eigentlich befinden werden, euer Gnaden in Allem ausführlich berichten sollen, welichen wir also gehorsamlich nachkommen und wie nun soliches alles beschaffen, das haben euer Gnaden hernach folgend genädiglich zu vernehmen.

Erstlich, soviel den Empfang aller Gefäll und Einkommen betrifft, furnehmlich des einen erblichen Biergroschens in allen küniglichen und der Künigin Städten in der Kron Beheim, befindet sich wohl, dass derselbe jährlich, ein Jahr dem andern zu Hilf, doch auch nur, wann die Kais. Mt. mit derselben Hoflager zu Prag seind, allda um ein ziemliches mehrer des Jahrs verbräut wird, in die 10.600 Thaler erträgt, aber dagegen werden davon wiederumben deren Stadt Gebührnis, weliche sich selbst ihrer Anlehen und Hauptschulden aus solichen erblichen Biergroschen (auf welichen sie dann ordentlich verwiesen seind, so weit sich derselbe erstreckt) bezahlen, als nämlich, der Alten Stadt Prag 1566 Thaler, item der Neuen Stadt Prag 2730 Thaler, dann der Stadt Kuniggräz 1580 Thaler, gleichsfalls der Stadt Tschaslau 435 Thaler, item der Stadt Laun 265 Thaler, item der Stadt Leitmeritz 390 Thaler, weiter der Stadt Mies 236 Thaler und der Stadt Glattau 456 Thaler, so alles zusammen in 7658 Thaler thuet, herabgezogen, weil sie es zu Ablösung ihrer selbst Bürgschaft gegen Herrn Jaroslawen Schmietziansky auf den Erbgroschen allein, von Galli des 1581. Jahrs anzuraiten, die Alte Stadt Prag 2850 Thaler, die Neustadt Prag 2850 Thaler, Stadt Kuniggräz 2850 Thaler und die Stadt Tschaslau 2850 Thaler und neben dem Erbgroschen die Stadt Laun auch auf ihr Schäffelgeld und die Stadt Leitmeritz auf den Zehent- oder Bergrechtwein jede zu 2500 Thalern, item die Stadt Mies und Stadt Glattau zur Abzahlung der Vincenzischen Erben auf ihren Kammerzins, jede Stadt zu 1666 Thalern, bis dass sie sich derselben wieder vergnügen werden, allerunterthänigist dargeliehen. Und über das, so hat man auch insonderheit bei der alten Stadt Prag zu denen der Römischen Kaiserin Ihrer Mt. übernommenen 2000 Thaler noch 3000 Thaler und bei der Neuen Stadt Prag 2000 Thaler gegen der gewöhnlichen Verzinsung, von Lichtmess des 1581. Jahrs an zu raiten, auf zwei Jahr lang als ein Darlehen, so sie weiter in das Hofzahlmeisteramt ausgezahlt, dergestalt erhandlet, da ihnen soliche zu Ausgang ermelter zweier Jahr nicht bezahlt wurden, dass sie sich hernach auch selbst aus dem erblichen Biergroschen bezahlen sollen.

Dann so hat weiter die Frau Gräfin Anna Schlickin auf Falkenau gegen der Stadt Saaz Versicherung 4000 Thaler gegen dem Interesse und halben Jahrs Aufkündung dargeliehen, weliche gleichsfalls hernach aus dem erblichen Biergroschen durch berührte Stadt Saaz bezahlt werden muss, dass man auch also obbeschriebener Stadt erblichen Biergroschen, so daselbst gefallt und sich jährlich, wie oben bemelt, auf 7658 Thaler erstrecke, in etlich Jahren bei denen andern behemischen Kammergefällen wird entrathen müssen. Und da nun anjetzo soliche Summa von den angeschlagenen 10.600 Thalern herabgezogen werden, so verbleibet jährlich, bis obbeschriebene Schulden gar abgelegt werden, anjetzo nicht auf der Kammer Einkommen als 2942 Thaler.

Auf die Granitzzollgefäll in Beheimb ist vermug des Überschlags jährlich, ein Jahr dem M andern vom 1575 bis zu Ausgang des 1579. Jahrs zu Hilf gerait, auf 15.970 Thaler zum Kammerwesen K angeschlagen worden, so wir doch, der Amtleut auf der Buchhaltern über dieselben Jahr gethanen M Haftung nach das Mittel daraus gezogen, mehrers nicht, sondern jährlich nur 15.086 Thaler und also jährlich um 884 Thaler weniger befinden. Und da nun die hievor darauf verwiesenen Provisionen und K Gnadengeld, so sich anjetzo jährlich auf 1124 Thaler erstrecken, auf das behemisch Rentmeisteramt transferiert und in den neuen Kammerstaat einverleibt werden, so kann also ermelter Granitzzollgefäll jährlich allhie mehrers nicht gesetzt werden, als nur 1586 Thaler.

Die Ungeltsgefäll im Tein der Alten Stadt Prag die ertragen, ein Jahr dem andern zu Hilf gerait und das Mittel daraus genommen, benenntlichen 4044 Thaler. Da nun die zuvor darauf beschehenen Verweisungen, nämlichen des Hynek Wrabsky jährlichen 400 fl. rheinisch, des Herrn Paul von Lidlau jährliche 100 Thaler, Jakoben Granauers jährliche 60 Thaler, als inländische Interesse nun E hinfuran also richtig von den Landständen durch die Steuereinnehmer bezahlt und die Provisionen, Pensionen und Gnadengeld der jährlichen 1247 Thaler 6 kr., dann auch die 68 Thaler jährlichen Kammerzins zu den Klostern S. Agnes und S. Anna in der Alten Stadt, dann zu S. Thomas in der Kleinen Stadt Prag, so sich allenthalben auf 1315 Thaler erlaufen, ordentlich auf das behemische Rentmeisteramt transferiert und in den neuen Kammerstaat einkommen wären, so hätt es wohl seinen richtigen Weg und lassen es anjetzo bei den angeschlagenen 4044 Thalern verbleiben. Id est 4044 Thaler.

Die Ungeltsgefäll aus allen andern kuniglichen und der Kunigin Städten in Beheimb, die werden jährlich auf 2283 Thaler angeschlagen, so wir doch der Einnehmer auf der Buchhalterei uber dieselben Jahr ubergebenen Raitungen nach mehrers nit als 2125 Thaler und also um 158 Thaler weniger befinden. Derwegen allhie allein die Übermass gesetzt wirdet, id est 2125 Thaler.

Des richtigen Kammerzins von den kuniglichen Städten, doch ausserhalb deren, so noch zweifelhaftig, auch befreit und verpfändt, ist jährlich auf 3829 Thaler angeschlagen, entgegen wir aber vermug des Herrn Burian Trczka, Unterkämmerers, auf der Buchhalterei gethanen und aufgenommenen Raitungen mehrers nicht als 2484 Thaler und also um 1345 Thaler weniger befinden. Das möcht vielleicht daher kommen, dass etwo der römischen Kaiserin als behemischen Kunigin Kammerzins aus derselben sonderbaren Stadt, so jährlich vermug Ihrer Mt. Unterkammerers, Herrn Humprechten Cziernins, übergebenen Raitungen auf die 1244 Thaler gefallen, auch miteingerait möchte sein worden, so doch Ihr Mt. die Kaiserin solichen noch fort zu derselben eigenen Nothdurften gebraucht und durch Herrn Wratislawen Herrn von Pernstein, obristen Kanzler in Beheimb, und Hansen Otten, Ihrer Mt. allhie verlassenen Zahlmeister, von einer Zeit zur andern einnehmen lassen. Derwegen soliche 1244 Thaler der behemischen Kammer nit zugerait werden können, sondern der neue Kammerzins von der Stadt Pilgram,: die jährlichen 300 Thaler, die werden zu obbeschriebenen 2484 Thalem geschlagen, so zusammen 2784 Thaler bringt; aber davon müssen wiederumben die jährlichen 200 Thaler, so die Stadt Glattau item; die 200 Thaler, so die Stadt Behemisch Budweis, und die jährlichen 40 Thaler, so die Stadt Mies, und also zusammen 440 Thaler auf ihren Antheil zu geben pflegen, und sich aber daraus ihrer Schulden, weliche sie zu ihrer selbst Bürgschaft Ablösung dargeliehen, laut ihnen darüber aufgerichter Verschreibungen zahlhaft machen, so sich noch auf etliche Jahr erstrecken möcht, herabgezogen wirdet, so verbleibt noch 2344 Thaler, weliches hiemit für dasselbe Jahr Einkommen gesetzt wirdet. Id est 2344 Thaler.

Die Appellationtaxgefäll sind jährlich über das, so ordinari auf Unterhaltung der Secretari, Concipisten und der Schreiber, sowohl die Kanzleinothdurften und andern jährlich aufgehet, auf 193 Thaler Einkommens zur behemischen Kammer angeschlagen und zum Ueberfluss noch dabei vermelt worden, da solicher Tax halben ein neue Ordnung gemacht werden solle, dass zu hoffen sei, es werden alle Appellationsräth mit ihren Besoldungen, so sunst in die 4760 Thaler hoch im Kammerstaat mit ihren Besoldungen jährlich begriffen, daraus bezahlt werden kunnen. Dieweil aber soliches noch in kein vollständigs Werk gericht und man nicht weiss, ob zu solicher Steigerung der Tax die Stand der Kron Beheimb (weil allbereit der dritte Stand, als die Stand am jungst gehaltenen Landtag zu Prag gar hart darumb geredt haben [sic]) noch endlich bewilligen werden wollen oder nicht, derwegen es zu jetziger Zeit noch bei den angeschlagenen 193 Thalern jährliches Überschuss verbleibet Id est 193 Thaler.

Die Bergwerks- und Münznutzungen in diesem Kunigreich Beheimb werden bei allen Bergwerken jährlich, ein Jahr dem andern zu Hilf gerait, dieweil der Ausgaben halben hinfuran ein Ersparung anzurichten, also dass sich die Bergwerkshilfen bei etlichen Bergwerken ringern und die Bezahlung der Interesse, Gnaden und Provisionen hinfuran meistestheils aufs Kentmeisteramt transferiert werden sollen, auf 17.000 Thaler jährliches Einkommen zu der behemischen Kammer angeschlagen. Ob nun wohl entgegen soliches und sonderlich die jetzigen neuen Gebäu zur Wasserführung und ander Nothdurften zum Kuttenberg und bei den andern Bergwerken allerlei Ableinung vor der Hand sind, sowohl die Ringerung der Ausgaben und anders noch in kein wirkliche Vollziehung kommen, so lasst mans doch jetziger Zeit aus Ursachen, dieweil die Verweisungen an Provisionen, Pensionen, Gnadengeld, Stiftungen und anders in den neuen Kammerstaat einkommen, in Bedenkung, dass sich dieses Jahr gottlob die Münz- und Zehentnutzung zum behemischen Budweis um ein ziemliches gebessert, auch ungeacht, dass dem Hans Hölzel anjetzo 4000 Thaler daraus bezahlt werden müssen, also dabei verbleiben. Id est 17.000 Thaler.

Die Petschauerischen Waldnutzungen werden auch das Mittel aus fünf Jahren vom 1576. bis zu Beschluss des 1580. Jahrs auf 193 Thaler jährlichs Einkommen angeschlagen und für dasselbe ein Jahr 100 Thaler gesetzt, welches auch also dabei verbleibet. Id est 100 Thaler.

Auf den pragerischen Salzhandelsgewinn oder Überschuss wird jährlich der behemischen Kammer 5000 Thaler ordinari Einkommen angeschlagen mit diesem Anhang, wird aber hinfuran ein neuer oder mehrer Unkosten daraufgehen, dass soliches hernach wiederumben davon abgezogen werden soll; entgegen aber sich vermög der Amtleut vom ganzen 1578., 79. und 80. Jahr auf der niederösterreichischen Kammerbuchhalterei gethanen Raitungen, so zu der behemischen Kammer um Nachrichtung willen hieher geschickt worden, dass das Mittel daraus genommen und der Unkosten wie billich für voll gerait wird, jährlich mehrers nit als 2984 Thaler und also um 2016 Thaler weniger befindet Derwegen zu jetziger Zeit allhie auch nur soviel gesetzt wirdet, id est 2984 Thaler.

Der Grafschaft Glatz Gefäll und Einkommen, ausserhalb des Biergelds, wird jährlich über die unvermeidlichen Ausgaben und der Officierer Besoldungen auf 4020 Thaler zu der behemischen Kammer Einkommen angeschlagen. Dieweil die Interesse unter die hernach in der Ausgab auf Bezahlung derselben nun hinfuran aus dem Rentmeisteramt gesetzten 36.921 Thaler 54 Groschen meissnisch mit eingerait worden, nämlich Herrn Christofen von Schellendorf von 24.000 fl. rheinisch 8 per cento und Herrn Hansen von Popschitz von 9000 Thalern 7 per cento und 50 Thaler jährliches Gnadengeld, so ein Jahr 2256 Thaler 41 Groschen austragen, so hat es seinen richtigen Weg und werden hiemit obvermelte 4020 Thaler ausgeworfen. Id est 4020 Thaler.

Das Schäffelgeld aus den kuniglichen und der Kunigin Städten in Beheimb wird jährlich, ein Jahr dem andern zu Hilf gerait, auf 554 Thaler angeschlagen. Dieweil dann dasselbe allein in ein fünf oder sechs Städten, sunderlich aber nur am meisten und allein in der Stadt Laun bis in 452 Thaler und aus den andern Städten allen gar wenig und allein die übrigen 102 Thaler gefallt, und aber gedachte Stadt Laun um Galii des 1581. Jahrs zu Ablösung ihrer selbst Bürgschaft gegen Herrn Jaroslawen Smecziansky über der andern Stadt Furlehen, auch neben dem einigen erblichen Biergroschen, dessen jährlich nur in die 265 Thaler einkommt, auf dieses Schäffelgeld, dass sie sich wiederumben davon bezahlt machen sollen, laut ihnen aufgerichten Verschreibungen benenntlich 2500 Thaler aus untertthänigistem Gehorsam dargeliehen, weliches sich bis über die vier Jahr hinaus erstrecken wird: demnach so werden hiemit mittlerweil allein obbemelte noch aus den andern Städten verbleibenden 102 Thaler t gesetzt. Id est 102 Thaler.

Die Gefäll und Einkommen von denen Herrschaften, so den Fuggern nicht verschrieben, wird zu jährlichen Überschuss und der behemischen Kammer des Jahrs für ein ordinari Gefäll 4250 Thaler angeschlagen, so doch von der Herrschaft Pürglitz Einkommen Wenzln Ekern zu völliger Bezahlung der 4000 Thaler Kaufsumma für sein Gut Lischna auf jetzt gegenwärtiges neue Jahr anno 1583 noch 1333 Thaler 10 weiss Groschen, sowohl auch Georgen von Nasily, von welchem das Gut Kruschowitz erkauft, noch 5500 Thaler bezahlt werden muss. Zu dem, so stehet man um etliche derselben Herrschaft nahend zugelegene Stück Güter mit etlichen benachbarten im Kauf, so fr auch nicht allein aus denselben Herrschafts, sondern auch aus andern Einkommen bezahlt werden p sollen, also dass man, (so es seinen Fortgang erreichen wird) in vielen Jahren nichts zu verhoffen haben wird. Gleichergestalt so seind auf die Gefäll der Herrschaft Maleschau die 6000 Thaler, so jüngstlich von der Herrschafts Pardubicz Waisengeldern entlehnt und zu Ablösung der Herrschaft Lissa gebraucht worden, wiederumben alle halbe Jahr zu 1000 Thalem, von Galli jetzt künftig dies 1582. Jahrs an zu raiten, so sich gleich auf drei ganze Jahr erstrecken wird, zu bezahlen ordenlich verwiesen. Und dieweil auch von der Herrschaft Graupen jährlich über 170 Thaler nicht gefällt, sowohl von den Herrschaften Dobrzisch und Przibram von etlich Jahren nichts gefallen und vielleicht noch so bald in das Bentmeisteramt nichts einkommen möcht, und von der Herrschaft Karlsberg Gefall und Einkommen man dem Herrn Wchinsky an seiner Schuld oder ausständigen Rest auch etliche Jahr zu bezahlen haben wird: derwegen allhie der behemischen Kammer anjetzo gar nichts von solichen Herrschaftsgefallen für ein Einkommen gerait werden kann, und wird derwegen allhie gar nichts ausgeworfen.

Der Überschuss aus beiden Marggrafthumben Ober- und Niederlausitz wird jährlich ausser der ausständigen Eestanten, so auch nicht ein schlechtes austragen sollen, auf 16.196 Thaler, dieweil die Interesse von denen auf denselben Ämtern liegenden Verweisungen, desgleichen die Provisionen, Pensionen, Gnadengeld, Stiftungen und anders dergleichen aufgehoben, in das behemisch Rentmeisteramt transferiert, die Interesse unter die hernach in der Ausgab auf Bezahlung derselben nur hinfuran aus dem Rentmeisteramt gesetzten 36.921 Thalern 54 Groschen klein eingerait und die Provisionen, Pensionen, Gnadengeld und Stiftungen in den neuen Kammerstaat einverleibt werden. So hat es seinen richtigen Weg und wird auf den Fall anjetzo mittlerweil solicher jährlicher gesetzter Überschuss hiemit auch ausgeworfen, id est 16.196 Thaler.

Den Holzhandel zu Kuniggraz betreffend, da kann auf dieselbe Nutzung noch so bald kein Hoffnung sein, dann es möchte sich mit des von Bubna Rechtfertigung und anderm bis zu endlichen Austrag der Sachen noch lang verziehen. So kann man die Nutzung oder Einkommen des Weinbergrechts und Zehentweins noch dieses Jahr der Sterbläuf halberauch in kein wirkliche Vollziehung bringen. Derwegen und dieweil auch entgegen alle Jahr nach Gelegenheit der Lauf und Zeit allerle neue extraordinari Ausgaben und Bezahlungen auch fürfallen und die Kammer verrichten muss, so kann auf soliche Gefäll jetziger Zeit der beheimischen Kammer nichts zugeschrieben werden. Summa der Gefall, so sich diesen hievor beschriebenen ausgeworfenen Posten nach jährlich an allen Gefallen und Einkommen bei dem jetzigen Stand zum behemischen Kammerwesen erstreckt, thut 67.136 Thaler.

Der behemischen Kammer Ausgaben. Dass die Interesse, so die Stand von den zweien Biergroschen zahlen, der behemischen Kammer nicht zugeschrieben werden, dieweil auch derhalben hievor von solichem Biergeld nichts in Empfang kommen, so hat es seinen richtigen Weg und bleibt darbei. Also hat es auch mit denen Interessen von der Fuggerischen Verweisung, weil dieselben auf gewisse Herrschaftgefäll und Einkommen verschrieben, seinen richtigen Weg.

Betreffend die uberigen Interesse von denen Posten, so die Kammer ausser derer Stand in der Kron Beheim Hilf bezahlen muss, dass sich dieselben den ungefährlichen gemachten Überschlag nach allein auf 21.854 Thaler 22 Groschen klein erlaufen sollten und dass auch noch das dabei zu merken sei, dass unter diesen Posten die wenigsten verbürgt, sondern etlich ungewiss und zweifelhaftig sein, etliche aber auf Abraitung stehen, und dass einstheils derselben aus den gewissen Gefällen gradatim zahlt werden, also dass die verbürgten Interesse, soviel derer richtig und liquidiert sein, nicht mehr als 6.637 Thaler austragen, so wir doch dagegen allein an richtigen liquidierten Hauptsummen, davon die Stand der Kron Beheimb, weil die Gläubiger alle Ausländer sind, gar kein Interesse bezahlen wollen, vermug hiebeiliegenden mit Nr. 1 signierten Auszugs 590.863 Thaler 15 Groschen 1 Denar klein und an jährlichen Interesse, so zuvor auf den Ämtern verwiesen gewest und anjetzo auf das behemisch Rentmeisteramt transferiert worden, daraus es nun hinfuran bezahlt werden muss, auf viel ein mehrers und nämlich auf 36.921 Thaler 54 Groschen klein befinden, weliche billich hiemit der behemischen Kammer, dieweil die Gefäll solicher Ämter, darauf zuvor die Verweisungen gewest, in diesem Überschlag per Empfang für voll angeschlagen, als ein ordinari Ausgab wieder gesetzt und ausgeworfen wirdet. Id est 36.921 Thaler 54 Groschen.

Auf den neuen aufgerichten ordinari und extraordinari Kammerstaat wird gesetzt, so auf ein ganz Jahr aufgehen soll, benenntlich 30.988 Thaler 38 Groschen 4 Denare meissn. Dieweil sich aber bei denen alten von der behemischen Kammer und derselben Buchhaltern jüngsten den Herren Visitationscommissari zugestellten 48, 62 und 73jährigen Kammerstaat ein kurzer Summariauszug, so durch wohlgedachte Herren Visitationscommissari nicht allein auf enaelte drei alte, sondern auch auf den jetzt neuen 81. Jahrs verfassten Kammerstaat gemacht und neben vermelten dreien alten Kammerstaaten auf die behemisch Kammerbuchhalterei Überantwort worden, lauter befindet, dass sich gedachter neue jetzt 81. verfasste Kammerstaat, wie aus hiebeiliegender mit Nr. 2 signierter Abschrift ausführlich zu ersehen ist, allenthalben auf 57.316 Thaler 38 Groschen 6 Denare m. verlauft und erstreckt, so werden demnach dieselben hiemit gesetzt, id est 57.315 Thaler 38 Groschen 6 Denare.

Auf Botenmeisteramt wirdet jährlich 2000 Thaler gesetzt, obwohl von vielen Jahren allweg bis in 2400 Thaler und darüber des Jahrs aufgangen und man mit ein wenigem und ringern nicht gereichen noch auskommen mögen, so lasst mans doch anjetzo bei solichen angeschlagenen 2000 Thalern verbleiben, id est 2000 Thaler.

Auf Kanzleinothdurften bei der behemischen Kammer und derselben Kanzlei wirdet jährlichen ein Jahr dem andern zu Hilf 200 Thaler gestellt, weliches gleichsfalls also dabei gelassen wirdet, id est 200 Thaler. Auf Buchhalterei Nothdurften verbleibt es auch bei den angeschlagenen 100 Thalern, id est 100 Thaler.

Auf Rentmeisteramt Nothdurften, da lasst mans jährlich auch bei den angeschlagenen 60 Thalern verbleiben, id est 60 Thaler.

Auf Commissariatzehrungen wirdet gemelt, dass im 77, 78 und 79 Jahren 5254 Thaler aufgangen, darunter aber des Herrn von Rosenbergs Abraitung seiner polnischen Reis 3045 Thaler und Herrn Heinrichen Kurzpachs 500 Thaler preussische Reiskosten sein, weliches gar ein extraordinari ist und sich künftig nicht wieder zutragen werden. Derwegen allein aus der Übermass der dreier Jahr das Mittel genommen und jährlich auf Commissariatzehrungen 600 Thaler angeschlagen worden; dieweil aber hernach, wie aus den rentmeisterischen Raitungen lauter zu befinden ist, in 1580. 997 Thaler, im 81 Jahr 1.142 Thaler und in den acht Monaten vom 1. Januari bis letzten Augusti dies 82. Jahrs 1028 Thaler auf dergleichen Commissariatzehrungen bezahlt worden und noch über das mit dem jetzigen Herrn Präsidenten in diesem 82. Jahr auf seiner Gnaden ins Reich und sunst in etlichmalen gethanen Zehrungen über die 2000 Thaler abzuraiten ist, und da man allein die Hauptcommissionen, so jährlich auf die Landtag in Märhern, sowohl in beide Markgrafthumber Ober- und Niederlausitz, auch wohl je zu Zeiten in Schlesien beschehen müssen, in Acht nimmt und auf die andern bei jetzigen geringen Stand der Einkommen wegen Erhandlung Geld und anderer genöthigen angelegenen Geschäft und Verrichtungen unvermeidlichen Commissionen gedenkt, geschweigen so täglichen in strittigen Rechts- und andern Parteihandlungen fürlaufen, so wird man zum wenigisten ein Jahr dem ander zu Hilf des Jahrs haben müssen, so hiemit der behemischen Kammer für jährliche Ausgab gesetzt wird, 1500 Thaler.

Auf die Arthollerei bei dem Prager Schloss wird zu jährlichem Unkosten gesetzt 250 Thaler, dabei lasst mans verbleiben. Id est 250 Thaler.

Auf einzige Verehrungen und Gnadengaben wird jährlichen 1000 Thaler gesetzt, weliches doch gar zu wenig ist, und ob sich wohl dergleichen Ausgaben von vielen Jahren her, da das Mittel daraus genommen wird, jährlich bis in die 4000 Thaler verloren hat, so wirdet doch zum wenigsten ein Jahr dem andern zu Hilf gerait, 2000 Thaler gesetzt. Id est 2000 Thaler.

Auf die Bauschreiberamts - Nothdurften wird zu jährlichen Unkosten nur 3600 Thaler gesetzt, weliches doch zu wenig ist. Dann hievor anno 76 10.928 Thaler, anno 77 10.242 Thaler, anno 78 10.190 Thaler, anno 79 9.582 Thaler, anno 80 14.734 Thaler und anno 81 14.296 Thaler, alles vermug der rentmeisterischen Raitungen und also dem Mittel nach auf ein Jahr 11.662 Thaler aufgangen, wie -dann allein auf blosses Fuhrlohn anno 80 3771 Thaler und anno 81 3206 Thaler bezahlt worden. Dieweil dann in diesem 82. Jahr das grosse Dach auf dem Schlosssaal, sowohl auch etliche andere Bau und Besserungen verricht und auf das künftige 83. Jahr der alte Thiergarten mit den Mauern erweitert, sowohl ein neues Löwenhaus und andere Nothdurften erbaut werden sollen, zu dem dass mittlerweil auch was anders zu erbauen von der Kais. Mt. allergnädigist angeschafft werden möcht, derwegen hiemit ein Jahr dem andern zu Hilf des Jahrs gesetzt wird 10.000 Thaler.

Dann so wird letzlich der behemischen Kammer ihrer Gnaden des Herrn von Rosenbergs und obristen Herrn Hofmeisters Pension, so allein auf Ihrer Kais. Mt. Wohlgefallen gestellt sein, 2700 Thaler jährlich per Ausgab gestellt, die künftig auch also bezahlt werden müssen. Id est 2700 Thaler.

Über das so wirdet auch hiemit des pragerischen Postmeisters Besoldung der monatlichen 40 fl. rheinisch, so jähilichen 411 Thaler 12 Groschen 6 Denar weiss bringt, der behemischen Kammer per Ausgab gesetzt, weil dieselbe nie in keinen Kammerstaat gebracht, sondern noch auf Kaiser Maximilian, hochlöblichister und seligister Gedächtnis, allergnädigisten Verordnung allweg jährlich aus dem behemischen Rentmeisteramt bezahlt und dem Hofzahlmeister anstatt baares Gelds übergeben wird. Id est 411 Thaler 12 Groschen 6 Denar.

Summarum aller dieser jährlichen Unkosten und Ausgaben, so unvermeidlich beschehen müssen, thun benenntlichen 113.458 Thaler 58 Groschen 4 Denar.

Mangelt jährlich der behemischen Kammer noch benenntlichen 46.322 Thaler 58 Groschen 4 Denar klein.

 

Thomas Wolf, Buchhalter.

 

Leopold Pichler, Raitrath.






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