182. Rudolf II. billigt den Bericht der Oberstlandesbeamten von Böhmen, dass der nächste böhmische Landtag auf Sonntag Exaudi (12. Mai) ausgeschrieben werde, und verlangt von ihnen ein Gutachten, zu welcher Zeit auch die Landtage in Mähren, Schlesien und in der Lausitz gehalten und welche Personen dahin als Commissäre verordnet werden sollen.

PRESSBURG, 17. April 1583. - Concept im k. k. Reichsfinanzarchiv in Wien.

Rudolf etc. Hoch- und wohlgeborne, gestrenge, ehrenfeste, liebe Getreue! Wir haben euer gehorsamist Gutachten, so ihr uns neben andern unsern I verordneten obristen Landofficiern, auch Hofund Kammerräthen wegen Haltung eines gemeinen Landtags im Kunigreich Beheimb sowohl auch anderer. Articul uberschickt, nach längs angehört und eueren angewendten Fleiss und Mühe, so ihr in Erwägung aller dieser Sachen angewendt, und dass der gemeine Landtag im Kunigreich Beheimb durch unsere offene Mandatbrief auf den Sunntag Exaudi nägstkunftig zu halten ausgeschrieben und angestellt sei, von euch genädigist verstanden. Dieweil wir dann bei uns selbst ein sondere unvermeidliche hohe Nothdurft eracht, dass desgleichen ohne allen Verzug ein gemeiner Landtag im Markgrafthumb Marhern, Furstenthumben Schlesien und Lausnitz ausgeschrieben und gehalten werden, derohalben so befehlen wir euch gnädiglich, dass ihr soliches unter euch selbst euerem Gutachten nach erwäget, wann und zu welcher Zeit und Tag einer und der ander Landtag dieser Lande angestellt und ausgeschrieben, desgleichen auch was für Personen hierzu zu Coinmissarien furgenommen werden möchten, und uns soliches neben euerem Rath und gehorsamb Gutachten ohne allen Verzug überschicken wollet, damit wir den Commissarien zeitlich die Schreiben und Instruction fertigen lassen mugen. An dem allem beschiecht etc. Pressburg den 17. Aprilis 83.




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