194. Nejvyšší úředníci zemští království Českého ztěžují si císaři, že bez jich rady a aniž by potřebné spisy pro předlohy od nich požádány byly, sněmové v přivtělených zemích rozepsáni byli; podávají své dobré zdání o osobách, kteréž by na sněm slezský jako komisaři vyslány býti měly.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1583, 29. května. - Opis souč. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergnädigister Herr! E. Kais. Mt. Befehlen, Wien den vier undzwanzigisten praesentis datiert, haben wir den achtundzwanzigisten vor dato, soviel die Ausschreibung und Publicierung der incorporierten der Kron Beheimb Lande Landtage angehet, empfangen und daraus gehorsamist vernommen, dass E. Kais. Mt. mit derselben geheimen und Hofkammerräthen zuvor, ehe unser unterthäniges Gutbedunken E. Mt. zukommen, auf einen zugleich angesetzten Termin den sechzehenden schierist künftigen Monats Junii untereines in Mährem, Schlesien, insonderheit von wegen der Ernten- und Einfechsungzeiten hätten ausschreiben und publicieren lassen, dieweil es zuvor ebenergestalt mehrmals ohne Nachtheil E. Mt. und der Stände Landsprivilegien altem loblichem Gebrauch nach beschehen wäre, und dass die erste Publication der Landtage in Ober- und Niederlausnitz auch hätten sollen fortgeschickt werden, damit die Propositiones und Fürträge untereinest erfolget; es wollten aber E. Mt. in künftig unsere beschehene Bedenken und Erinnerung genädigist ingedenk sein.

Nun sollen wir E. Mt. zu genädigister Nachrichtung gehorsamblich nicht verhalten, wie wir dann den neunzehenden Tag gegenwärtigen Monats dies laufenden Jahrs E. Kais. Mt. unterthänigist berichtet, dass wir vonwegen der jungstverlaufenen Sterbens lauf und auf E. Mt. selber allergnädigist an uns letztes beschehenes Erfordern diese und andere E. Mt. hochangelegene Sachen zu berathschlagen nit eher dann bis auf den jungst gehaltenen Landtag und jetzo währenden Landrecht unter die Hand haben nehmen können, und also E. Mt. unser unterthäniges räthliches Gutbedunken in gehorsamb zu berichten, wie dann soliches kurzen Verzugs halben E. Mt. unsers gehorsambs Erachtens nichts soll verabsäumet sein worden. Dass aber E. Kais. Mt. der Kron Beheimb incorporierten Lande Landtage vor unserm räthlichen Gutbedunken in Mährern, Schlesien und beide Lausnitz auf einen benannten Tag untereines als den sechszehenten Junii, wie oben gemelt, publiciert, ist uns vorhalten worden und kein Anmeldung zu der Nachrichtung von E. Mt. beschehen aus denen Ursachen, dass vielleicht E. Mt. ein Bedenken gehabt auf unser räthliches folgends Gutbedunken das Ausschreiben zu verändern und die Landtage des Termins halben unterschiedlich zu verstrecken; wir hätten uns aber unterthänigist vorsehen, wie es zuvor üblichen allwegen im Brauch gewesen, das E. Mt. unser unterthäniges räthliches Gutbedunken genädigist zuvor auch gehört und erwartet, dann zuvor je und allwegen die Publication der Landtage durch unsere bevorgehende Berathschlagung nicht weniger auch wie die Vorträge, Kammerarticul und alle darzu gehörende Nothdurften gefertigt werden sollten, beschehen, anjetzo aber wissen wir noch auf diese Stund der Sachen Gelegenheit gar nicht, allein dass E. Mt. uns allergnädigist Befehlch thun, die schlesischen und lausnitzischen Gravamina, soviel deren vorhanden, zu besser E. Mt. Kesolution, damit sie vor den angehenden Landtagen gefertigt wurden, zu berathschlagen und E. Mt. gehorsamlich zuzuschicken. Indem wir uns, wie wir E. Mt. zuvor gehorsamist vermeldet, und dann was darneben E. Mt. in andern Sachen uns zu erledigen genädigist befohlen, ohne ferner Anmahnen des Gehorsambs verhalten wellen, dann wir nicht gem E. Mt., der Kron Beheimb und derselben incorporierten Landen zu Nachtheil etwas durch Unfleiss, wie bishero ohne Ruhm noch nie beschehen, verwahrlosen oder zu solichen Ursach geben wollten.

Dass aber E. Mt. auf einen untereines angesetzten Tag, wie oben gemelt, alle der incorporierten Lande Landtage ausgeschrieben, haben wir soliches allein per aeeidens erfahren, dass E. Mt. beheimbischer Kanzleiverwandter einer zu Hofe, Wenzel Tross, einem andern seinen Mitconsorten Simon Fidler in der Kanzlei allhie zugeschrieben, dass die Publication beider Landtage in Ober- und Niederlausnitz so auf den sechzehenten schieristen Monats Junii angestellt, sollten mit einem eignen reitenden Kammerboten fortgeschickt werden, derowegen wir verursacht worden, soliche Befehlch bei Händen zu halten, bis sich E. Mt. auf unser obgemeltes Schreiben den neunzehenten praesentis datiert, solicher Publication der Landtage halben unterschiedlich resolvierten. Beide Herren Landvögte aber aus Ober- und Niederlausnitz, so allhie bei dem Landrecht zur Stelle, denen wir E. Mt. letzte Befehlch alsbald gestern, wie sie durch E. Mt. Curierer neben andern uns überantwortet, auch die andern E. Mt. Befehlch an die verordneten Commissarien haben bei Tag und Nacht fortgeschickt, jetzo erwähnte Herren Landvögte aber berichten uns, dass in beiden Lausnitz die Termin auf einen Tag, als den vierundzwanzigisten Junii nächstkommend, zu publicieren von E. Mt. erstreckt, sie haben sich aber auch darneben vernehmen lassen, dass die vielgemelte Landtage zur Publication etwas kurz angesetzt und mit dem Umbschreiben und Berufung der Stände in dreien Wochen zu Anhörung E. Mt. Fürtrags und Begehr nicht wohl reichen wurden können, wie dann unsers gehorsambs Erinnerns allwegen in Schlesien und beide Lausnitz die Publication der Landtage zum kürzesten in Monatsfrist zu beschehen angestellt und befohlen sein worden.

Dass aber E. Kais. Mt. allergnädigist vermelden, dsss untereines und in einem unveränderten Termin auf einen Tag die Landtage in den incorporierten Landen zuvor ausgeschrieben, wissen wir uns soliches auch gehorsamblich zu erinnern, aber dargegen haben sich soliches E. Mt. Stände und Unterthanen deren Orten zum höchsten beschwert und darfür in Unterthänigkeit gebeten, dass man jídem alten löblichen Brauch nach, wie die vota sonst pflegen zu gehen, damit ein Theil dem andern in nichten fürgreife, die Landtage zu publicieren in künftig sollten angestellt werden, auf dass ordinaria die Bewilligung anfangs von den Ständen der Kron Beheimb, folgends von denen im Markgrafthumb Mährern und dann in beiden Schlesien und Lausnitzen beschehen möchten, wie dann derohalben die Stände aus diesen Ursachen, dass soliches nicht in Acht genommen, unverricht mehrmals von einander verreiset und die Publicationes haben von neuen wiederumb müssen umbgefertigt und anderweit Landtage mit der Stände grossen Unwillen, Beschwer, Unkosten und Zehrung ausgeschrieben werden.

Herrn Hansen von Oppersdorf aber haben wir darumben zu einem Mitcommissario in Schlesien gesetzt, dieweil er glimpflich in Handlungen und ihn die Fürsten und Stände allwegen vor andern zuvor wohl haben leiden mögen, er auch jetzunder, als wir berichtet, wiederumb wohlauf sein soll, wie er dann die hochwichtigisten Articul, die Defensionordnung, Musterung, Bereitschaft im Land, Aufbot und Zuzug betreffend, zuvor fürnehmblichen, sintemal er dieser Ding kundig, vor andern neben Herren Carln von Biberstein, so diesfalls neben ihme Referent gewest, berathschlagen helfen, und werden sonder Zweifel vor andern diese Personen zu solchen wiederumb gebraucht werden. So ist anstatt weiland Doctor Lorenz Heugels, E. Mt. in Schlesien gewesenen Kammerprocurators, so auf jungst verschienen Fürstentag neben den andern damals E. Mt. Commissarien gebraucht worden, zu Befürderung aller E. Mt. und des Landes Handlungen E. Mt. Appellationrath Friedrich von Krekwicz, so in Schreiben und Reden nicht ungeschickt, von uns wohlmeinend gesetzt und fürgeschlagen worden. Und wir thun uns E. Kais. Mt. unterthänigs gehorsambs Fleisses zu Gnaden befehlen. Geben aufm königlichen Schloss Prag den neunundzwanzigisten Mai anno im dreiundachtzigisten.

Euer Röm. Kais. Mt. unterthänigste gehorsambiste

 

Wilhelm Herr zu Rosenberg,

 

Lasla der altere von Lobkowicz,

 

Georg von Lobkowicz,

 

Michael Spanowsky von Lissau,

 

Burian Trczka z Lippy, Hans Chinsky.






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