203. Komora dvorská podává císaři své dobré zdání o projevené žádosti stavův českých při posledním usnesení sněmovním, aby důstojníci posádky vojenské v Ujvaru také jim přísahali.
1583, 21. června. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.
Allergnädigister Kaiser und Herr! Es haben die behemischen Stand auf dem jungst zu Prag gehaltnen Landtag unter anderm angebracht, weil sie zu Erbauung Uywar bishero nit ein geringe Summa Gelds contribuiert und angewendt hätten und bisher daselbst das Kriegsvolk erhalten und bezahlen helfen, so bäten sie unterthänigist, E. Mt. wollten die Sach dahin richten, damit die Obristen und Hauptleut nit allein E. Kais. Mt. als Künigen zu Hungern und Behemb, sondern auch ihnen den Ständen der Kron Beheimb und incorporierten Landen mit Eidspflichten verbunden werden möchten. Dieses, weil es ohne das ein Kriegsartikel ist, hat die Hofkammer auf den Kriegsrath zu weiterer Berathschlagung übergeben.
Darauf zeigt ermelter Kriegsrath an, die Stand haben dieses noch so stark zu begehren nit Ursachen, dann sie allein im 81. Jahr etwas Baugeld dargeben und dasselb aus ihren ordinari Gränitzhilfen hergenommen; auf das Kriegsvolk aber hätten sie insonderheit nichtes bezahlt. Sie möchten dahin beantwort werden, wann sie sich also mit der Zahlung, auch mit der Bauhilf werden erzeigen, wie durch E. Mt. und ihre eigne Commissari in nägster Granitzbereitung bedacht und geredt worden, wurden E. Mt. auch nit unterlassen, die Mittel zu suchen, auf dass ihnen, soviel mit Beliebung und Zugeben der hungrischen Stand, als die die meist Bürd zu Erhaltung der Gränitz tragen müssen, sein kunnte, willfahrt werde. Ob aber solche Antwort ihnen jetzo alsobald zu geben, das stände bei E. Mt. gnädigisten ferrer Bedenken, er der Kriegsrath halte darfür, es werde in diesen Sachen vor dem Generallandtag wenig zu richten sein.
Allergnädigister Kaiser und Herr! Dieses ist gleichwohl kein Hofkammersach, aber dannocht ein solche Sach, weil es E. Kais. Mt. Hoheit betrifft, darzu keinem derselben Dienern zu schweigen gebührt, dann einmal befindt die Hofkammer, dass es an ihme selbst ein unbillich Ding, das Kriegsvolk in Hungern einem andern, dann E. Kais. Mt. als dem Haupt geschworen sei.
Für des ander wurde es den Hungern gar frembd furkummen, dass berührt Kriegsvolk nit allein E. Kais. Mt. als ihrem Haupt, sondern auch einer frembden Nation geschworen sein solle und besorglich solches durchaus nit bei ihnen zu erhalten sein.
Denn und zum dritten so würden auch andere Land und Provinzen, welche ihre Hilfen nit weniger dann die Behamb zu Erhaltung der Granitzen leisten, ihnen zu dergleichen Begehren ein Ursach nehmen und ebensfalls haben wellen, dass das Kriegsvolk deren Orten, dahin sie ihre Hilfe reichen ihnen geschworen seie. Zu was Ungelegenheit des Wesens und zu was Schmälerung E. Mt. Authorität und Reputation solches gereichen würde, das haben E. Kais. Mt. selbst vernunftiglich abzunehmen. Daher nun E. Kais. Mt. wohl Ursach haben, dass sie sich zum heftigisten darwider legen und diesfalls mit den Behem gar nit einlassen.
Da aber E. Kais. Mt. sie auf dies Begehren je beantworten wellten, so vermeint die Hofkammer gehorsamist, es sollte blosslich mit diesen ungefährlichen Worten beschehen, dass E. Kais. Mt. hierin der Ungern halben Bedenken hätten, und sie hierüber noch zur Zeit nit bescheiden kunnten. - Placet. 21. Junii 83.