204. Komora česká podává císaři zprávu o výnosu dědičného groše posudního v městech Pražských a jakým spůsobem se vybírá.

V PRAZE. 1583, 21. června. - Orig. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergnädigister Herr! Nachdem E. Kais. Mt. vermug derselben vom 28. Mai an uns ausgangenen Befehlchs gnädigist zu wissen begehren, wie hoch sich der Empfang des erblichen Biergroschens bei den Präger Städten des Jahrs erstrecken thue und was dieser Zeit eines Einnehmers desselben, do der Stand bewilligtes Biergeld und die meiste Expedition des vorigen Einnehmers aufgehört, Verrichtung sei, haben E. Mt. erstlich hiebei ein Verzeichnus [Viz č. 197.], was das erbliche Biergeld in den nächsten dreien Jahren her ertragen, welches sich auf ein Jahr dem Mittel nach auf vier Tausend fünfundzwanzig Thaler verloffen. Und wiewohl es nun itziger Zeit diese Gelegenheit hat, dass berührter Biergroschen meistestheils den Städten bis zu Bezahlung ihrer Summen, so sie Burgschaft halben für E. Mt. dargeliehen, in Händen gelassen, so wirdet doch derselbe nichts weniger durch den Einnehmer abgefordert und mit ihnen jeder Zeit darauf abgerait, dass also die Mühe und vorige Verrichtung ein Weg als den andern verblieben. Zu dem auch, weil die Biergelder den Ständen der Kron Behem in ihre Macht gegeben, und hierzu sunderbare Einnehmer in den Städten bestellt, ist der Einnehmer des erblichen Biergelds gleich wie für ein Gegenhandler der andern Einnehmer und dardurch beiderseits Raitungen als ein Prob gegen einander zu halten. Derhalben wir nochmals der unterthänigisten Meinung wären, dass solche Verrichtung umb künftiger bessern Richtigkeit willen durch ein sundere Person versehen wurde, und darumben unseren nächsten den achtzehenden Mai gethanen gehorsamisten Bericht aus denen darinnen eingeführten Bedenken nit zu verändern wissen. Jedoch zu E. Mt. gnädigisten Erwägen und Gefallen gestellt. Geben Prag den 21. Junii anno dreiundachtzigisten. E. Röm. Kais. Mt. underthänigiste gehorsambiste

 

Lasla Poppi der junger von Lobkowitz.

 

M. Nostitz. Paul von Lidlaw.






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