205. Císař Rudolf II. žádá komoru českou za podání zprávy v příčině odvozování dědičného groše z posudného, a jakým způsobem se stalo, že výběrčí stavovští jej vybírají.
VE VÍDNI. 1583, 5. července. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.
Rudolf etc. Wir haben aus eurem uns anjetzo abermals vom 21. Juni nächsthin gethanem gel horsamben Bericht gleichwohl gnädigist verstanden, aus was Ursachen ihr zu Wiederersetzung des Ober- Biergeldeinnehmberambts in den Prager Städten, so sich durch weiland Urban Pfefferkorn Absterben verledigt, abermals unterthänigist rathen thuet.
Nun ist uns aber noch für endlichem unserm Entschluss zu wissen vonnöthen, weil furkumbt, dass noch von Alters her in allen unsern Städten in Behemben diejenigen Einnehmber, so sonst der: Stand bewilligtes Biergeld handeln, auch unter einer Besoldung den Erbgroschen mit einnehmben und auf unserer Buchhalterei absonderlich verraiten, ob es in den dreien Prager Städten gleichfalls also. gehalten oder der Erbgroschen durch den Obern erst von den Untereinnehmbem empfangen wirdet, auf welchen Fall wir dann nochmals gnädigist dafür hielten, dass die Abgebung desselben ins Rentambt durch sie die Untereinnehmber gleich so richtig beschehen könnt, oder im Fall es dieser Ort eurem gehorsamben Vermelden nach eines Gegenhandlers bedarf, ob es nit in den andern unsern Städten gleichfalls also vonnöthen sein wollt. Und befehlen euch demnach gnädiglich, ihr wollet uns hierüber, insonderheit aber, wie die Handlung unsers erblichen Biergeld, in der Stand Einnehmber Hand kumben und ob wir derwegen einicher Vernachtheiligung zu gewarten haben, euern weitern gehorsamben Bericht zukumben lassen. Daran vollbringt ihr u. s. w. Wien den 5. Juli anno 83.