214. Císař Rudolf II. oznamuje arcibiskupovi Pražskému, že v příčině nového kalendáře rozhodl, aby v říši Německé a jiných královstvích i zemích měsícem říjnem zaveden byl.
VE VÍDNI. 1583, 4. září. - Opis souč. v arch. Třeb.
Rudolf der Ander u. s. w. Ehrwürdiger Fürst, lieber andächtiger! Nachdem sich bisher im alten Calendario sowohl der Fest als auch der Jahrszeit und anders halben allerlei Mängel befinden, derwegen unlängst nit allein mit unserm Vorwissen, sonder auch nit weniger auf etlicher unserer als anderer christlichen Potentaten und Herrschaften furnehmed Mathematicorum fleissigs Nachdenken und Gutachten ein neues Calendarium verfasst und von ihnen als derselben Sachen verständigen für gut, auch die vorberührte Mängel wiederumb ab- und alles in ein beständige immerwährende Richtigkeit zu bringen für nothwendig geachtet worden, und dann hierauf weiter erfolgt, dass verschienes zweiundachtzigisten Jahrs solich neu Calendarium hin und wieder und nit allein in Italien, sondern andern mehr nit den geringsten christlichen Nationen, Künigreichen und Landen publiciert und ins Werk Berichtet worden, auch nunmehr bei denselben, ungehindert deren zum Theil unterschiedlichen Religionen, eeblich gebraucht würdet: so wären wir gleichwohl noch vor der Zeit nit ungeneigt gewest, solich neu Calendarium auch unsers Theiles sowohl im heiligen Reiche deutscher Nation als in unsera Erbkunigreichen und Landen anzustellen und zu gebrauchen, jedoch darmit furnehmblich der Ursachen bisher ingehalten, dass wir die Šach gem zuvor auf ein durchgehende allgemeine Gleichheit gerichtet gesehen hätten. Wir befinden aber je länger je mehr, nachdem berührts neues Calendarium bei den vorbemelten meistentheils an das heilig Reich nächst anrainenden Nationen, Potentaten und Herrschaften, mit denen Teutschland, sowohl auch unser Kunigreiche und Lande ihre furnehmbste Handtierung und Kaufmannsgewerb haben, obangeregtermassen in geblichen Gebrauch kommen, dass die ungleiche Haltung desselben Calendarii in viel Wege, sonderlich auch der Märkte, Wechsel und Zahlungen, Recht und Gerichtshandlungen halben fast grosse Confusion und Unrichtigkeit verursachen, also dass, wann es länger in dem Stand verbleiben und im heiligen Reiche, auch unsern Künigreichen und Landen das alte Calendarium noch ferner wie bisher gebraucht werden sollte, solche Unordnungen von Tag zu Tag beschwerlicher erzeigen wurden, und dasselb umb soviel mehr, dass allbereit etliche fumehme des Reichs Fürsten und Stände, geistliche und weltliche, das neu Calendarium in ihren Fürstenthumben, Landen, Städten und Gebieten angerichtet und zweifelsohne noch andere mehr denselben nachgehen werden. Daher dann erfolgt, dass in denen nächst aneinander gelegenen Gebieten, ja wohl etwan in einem Flecken, da es unterschiedliche Herrschaften hat, neben anderer beschwerlichen Ungleichheit nit allein die hohen Fest, sonder auch die Sonnund gemeine Feiertage unterschiedlich zu merklicher Zerrüttung des gemeinen Wesens gehalten werden.
Wann nun dem also und dann mehr berührts neu Calendarium neben dem, dass es seine rationes mathematicas hat, änderst nit dann, wie oben angeregt, für gut, nützlich und nothwendig kann geachtet werden, so haben wir uns dem allem nach dahin entschlossen solich neu Calendarium sowohl als römischer Kaiser im Reich teutscher Nation als in unsern Künigreichen und Landen zu gebrauchen und dasselb auf den October dieses jetztlaufenden Jahrs ins Werk zu richten, dergestalt, dass es nach den zehen Tagen, welche von demselben Monat allermassen, wie in den obvermeldten andern Nationen, Künigreichen und Landen verschienes zweiundachtzigisten Jahrs beschehen, zu nehmen und auszulassen seind, anfahen und von derselben Zeit furter continuiert und gebraucht werden solle.
Und hierauf neben andern des heiligen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen auch Deiner Andacht dieser unserer Resolution hiemit erindern und dann auch zu besserer Nachrichtung einen Abdruck des auf die drei letztern Monat dieses jetzt laufenden Jahrs bestellten Calendarii oder fragmenti mitschicken wollen, der gnädigen ungezweifelten Zuversicht, D. And. werde sonderlich auch zu Abschneidung und Verhütung der obangeregten Confusionen, Unordnungen, Zerrüttlichkeiten und was darbei weiter von Tag zu Tag mit höchster eines und des andern Lands Beschwerlichkeit und Nachtheil zu befahren sein wurde, nit allein sich ihres Theils solcher unser Resolution und Erinderung zu accomodieren und derselben gemäss zu halten, sondern auch dass solches von allen und jeden Deiner And. zugethanen Stiften, Praelaten und andern beschehe, daran und darob zu sein wissen. Das reicht uns von D. Andacht zu sonderai, gnädigem, angenehmen Gefallen und wir seind Deiner And. mit kaiserlichen Gnaden und allem Gutem jederzeit wohlgeneigt.