228. Váleèná rada dvorská podává arciknížeti Arnoštovi své dobré zdání, co by císaøem na pøíštím snìmu království Èeského a v pøivtìlených zemích v pøíèinì placení vojska v báòských mìstech a na hranicích Horního Uherska pøedloženo býti mìlo.
1583, 31. øíjna praes. - Orig. v c. k. øíšsk. arch. fin. ve Vídni.
Die Kais. Mt., unser allergnädigister Herr, wird mit Gnaden ingedenk sein, was die Ursachen und Bewegnussen gewesen, dass bei den Landständen der Kron Beheimb und incorporierten Landen anbracht und dahin gehandelt worden, dass sie die Gränitzzahlungen uber sich nehmen und ihr eigne Leut, Muster- und Zahlofficier, darzue halten und die mit ihren Zahlungen auf die Granitz schicken sollen.
Für eins, dass dieselbe Lande und fast männiglich in den Wahn gefallen, dass Ihr Kais. Mt. das Geld, so dieselben Land bewilligten, nit zu der Granitz, sonder zu Ihren eignen Ausgaben aufs Hofwesen und Bezahlung Ihrer Schulden gebrauchten, damit sie dann durch solche ihre eigne Leut erfuhren und sehen, dass solch Geld eigentlich auf die Granitz und nit anderstwohin gewendt, dass auch Ihr Mt. viel ein mehrers, als ihr Bewilligung austrägt, auf die Granitz reichen müssen.
Fürs ander, damit die gedachten ihre Officier und Commissari die Granitz selbst sehen, die kennen lernen, die gross Gefahr, welche dieselbe Land von dem Erbfeind, da die Granitz zum Benügen nit versichert, zu gewarten, wahrnehmen, den ihren anheimbs referieren und furbringen, Ihre Kais. Mt. dann zu künftigen Landtagen auch diese beide Mittel desto mehr und williger von den Ständen zu Unterhaltung der Granitz erlangen kunnten.
Wie aber sich fast in allen guten Rathschlägen und Furnehmen erzeigt, dass dieselben, ob sie gleich an ihnen selbst recht und grundlich wohl bedacht, dann auf ein andern Verstand gezogen und missbraucht werden, dann auch mehr Schaden als Nutz mit sich bringen, also ist es auch mit diesem Ihrer Mt. recht vorhabenden guten Mittel ergangen und dieselben Landständ etwo aus Unwissenheit, was ihnen selbst und folgend der ganzen Christenheit daran gelegen, solchen Furschlag verändert und mehrers zu ihrem Vortel gericht.
Und wie sie ihr Granitzbewilligung nach Anordnung der Kais. Mt. als Granitzherrn und die am besten weiss und verstehet, was dort oder dahin für Besatzung oder Hilf gehörig, hätten anlegen sollen, so haben sie gleich bald zum Anfang ihrer in Händen habenden Zahlung selbst ein neues Kriegsvolk bestellt, den Herrn Lasla Poppi mit 150 teutschen Pferden 50 Arhibusiern auf die Granitz geschickt, welches gegen dem, dass anderer Orten viel genöthigere Ausgaben vorhanden, gar ein unnothwendiger Unkosten gewesen. Damit ist ein guter Theil ihrer Bewilligung hinwegkummen und der ordinali Granitzen, dahin doch dieselb furnehmlich gehörig, daraus umb so viel weniger geholfen werden mögen.
Da es auch zu den Zahlungen kumben, haben gemelte Landständ den Nutz, den Ihr Kais. Mt. hievor mit der Tuchzahlung gehabt, damit aber desto weiter reichen, mehr Volk auf der Granitz halten und bezahlen kunnen, auch benummen, [In margine: Man kanns nit wissen, obs zu ihrem Nutz besehenen, weil sie noch kein Raitung than.] haben da [in] ihren Landtagschluss eingeführt, dass das Kriegsvolk mit lauter Geld bezahlt werden sollte, haben damit verursacht, dass nit allein die Tuchzahlung auf der Bergstädtgranitz, welche sie fumehmlich uber sich genummen, fast gar gefallen, sonder durch ihr unzeitig Furbrechen und dass sie sich der Zahlung ohn alle Ihrer Mt. Vorwissen und vorgehende Disposition unterfangen, das Kriegsvolk dahin verwöhnt, dass sie auf den Nachlass der zwen Monat, welcher zuvor in Oberhungern allbereit richtig und ja alle Granitzen, da sie die gewisse Bezahlung gehabt gern eingangen wären, damit ganz verwirrt und fast zunichte gemacht haben. Aus dem ist gefolgt, dass die nöthigisten Ort angemelter Bergstädtgranitzen unbezahlt verblieben und in höchster Gefahr gelassen worden, wie sie dann meisttheils noch darinnen stehen und Ihr Kais. Mt. anderstwoher ihnen zu helfen derzeit die Mittel nit haben.
Daher ist auch gefolgt, dass Ihrer Mt. und der Furstl. Durchlt. Erzherzogen Ernst Commissari, welche von Ihrer Mt. wegen zu denselbigen Zahlungen geschickt worden, wann sie auf die Granite kummen, mehr mit denen Officieren und Commissarien aus Beheimb und Märhern, bis sie sich mit denselben der Zahlung Anordnung halben verglichen, zu thuen gehabt, dann mit den Kriegsleuten, da viel genothigere Handlungen wegen des Nachlass und anderer Ersparung halber zu richten gewesen, welches dann zu Ihrer Mt. und der Granitz Schaden unterlassen müssen werden. Daher ist auch gefolgt, dass die Commissarii von beiden Theilen umb soviel länger aufzogen worden, auf der Granitz warten und zehren müssen, welcher Unkosten auf der Lande Seiten aller aus dem Zahlgeld genummen worden, dann umb so viel weniger der Granitz zu Nutz kummen. Gleichermassen hätte auch das, so auf Ihr Mt. Commissarien, Muster- und Zahlofficier nothwendig aufgangen, erspart und damit auch ein mehrers auf der Granitz gericht kunnen werden, wie dann allein das verschiene Jahr Herr David Ungnad fast ein ganz Jahr mit dem, so er hin und wieder reisen und Bescheid holen müssen, darunter die Granitzbereitung gleichwohl auch bei zwei Monaten gewährt, hat zubracht.
Ob nun wohl der Kais. Mt. diese Irrungen und Widerwärtigkeiten genugsamlich zugeschrieben, furbracht und um bessere Bestellung gebeten worden, Ihr Mt. das auch bei den Ober- Landofficieren in Beheimb, Märhern und Schlesien treues Fleiss getrieben, hat sich doch befunden, dass bei denselben nichts fruchtbare zu richten gewest, sonder die sich allezeit auf ihre Landtag referiert, dass auch ihnen gar nicht verantwortlich mit dem wenigsten daraus zu schreiten, derhalben dann solche Irrungen von einem Landtag auf den andern und sonderlich auf den nägstkummenden Generallandtag abzurichten verschoben worden. So dann die Kais. Mt. jetzo im Werk den mit gottlicher Verleihung zu halten und fortzusetzen, hat der Kriegsrath Ihr Kais. Mt. gehorsamist zu ermahnen nit unterlassen sollen, dass Sie Ihro diesen Punkt, die Granitzhilf von denselben Landen betreffend, umb so viel mehr genädigist angelegen sein lassen, den also anbringen, bei den Ständen treiben und einbilden lassen wollten, damit dieselben den Unrath, der aus ihrem ihnen zu viel zugemessnen Gewalt und eigen genummener Disposition erfolgt, recht erkennen, bedenken und sich auf ein bessern und der Granitz nutzem Weg weisen lassen, wie dann ihr erster Landtagsschluss im 79isten Jahr nichts solches in sich hat, dass der Kais. Mt. die Disposition des Zahlgelds, wie gleichwohl hernach durch sie besehenen, also gesperret hätte sollen werden. [In margine: Ist des und mehrer Ungelegenheit daraus erfolgt; obs aber itzt zu proponieren, ist nit zu rathen, es war dann Sach, dass die Stand Ihrer Mt. die Disposition nit einraumben wollten, so möchts alsdann nach Gelegenheit in der Replica furbracht werden.]
Und weil sie nunmehr genugsamblich abgenummen und von denen ihres Mittels, die bisher etlichmalen auf der Granitz gewesen, sonderlich von denen, welche in diesem Jahr die Granitz beritten, verstanden und noch vernehmen mugen, wie nahend ihnen der Erbfeind gelegen, wie leichtlich er zu ihnen durchkummen mag, wie ihnen dann ihie Commissarii sondere Mappas derwegen heimgebracht, die ihnen auch noch furzeigt kunnen werden, und obwohl das Kunigreich Beheimb etwas weiter davon entlegen, haben doch eben dieselben zu bedenken, dass sie viel leichter wehren und sich schützen kunnen, wenn das Feuer etwas weiter davon und in der dritten Gassen ist, als wann das gar an ihre Dächer sollt kummen. [In margine: Als ein Motiv in die Proposition einzubringen, soviel die Gefahr und Mappa anreicht.]
Und dieweil sie bisher mit sondern Fleiss verhütet auch in ihre Landtagsartikel einbracht, dass man ingemein so wenig, auch Ihr Kais. Mt. selbst nit wissen solle, was ihre Granitzbewilligungen austragen, so hätten demnach Ihr Kais, ein gewisse Summa Gelds zu begehren, welche sie künftig jahrlich rund möchte hiebei ein gewisse Anzahl Jahr bis zu weiterer Behandlung benennt werden) zu Unterhaltung der Granitz als ihr einiche Vormaur reichen sollen, [In margine: Erster Weg.] weil nämlich soviel bewusst, dass hievor aus der Schätzung, welche sie die Landleut uber sich selbst gemacht, ein gutes uber 200.000 Thaler allein aus der Kron Beheimb gefolgt, und zwar an ihm selbst billich, dass der reich sowohl als der arm und gemeine Mann hiebei das seinig thun, dass sie demnach dieselb Schätzung wiederumb furnehmen, da die aber bei ihnen nit zu erhalten, ihren Anschlag dahin richten und das Künigreich Beheimb ihrer Verwilliguüg ein Namen geben und 200.000 Thaler reichen wollten, desgleichen dann auch von Märhern und Schlesien ein mehrers begehrt und erhandelt werden möchte, als sie bisher gereicht haben. [In margine: Ander Weg. - Ist noch nit zu rathen, dann es zuvor mit einer wenigem Summa furkomben, aber nichts erhalten, auch noch kein Hoffnung verhanden. Drumb vergebne Begehren zu thun unnöthig, weil sie nit allein kein Nutz, sondern allein offensiones auf sich tragen.]
Hiebei aber sonderlich furzusehen sein wirdet, dass alle Disputation der Proportion halben, wie es zwischen der Kron Beheimb und dero incorporierten Landen diesfalls zu halten, geschwiegen und dardurch nit ein mehrere Verwirrung, wie sie allbereit zuvor derwegen nit im wenigen Zwiespalt stehen, verursacht werde. [In margine: Dieses ist zu verhüten ein grosse Nothdurft, wie dann auch in der allbereit berathschlagten Proposition gar kein Andeutung davon thun.]
Und haben zwar Ihr Kais. Mt. billiche Ursach, solche ihr Bewilligung zu Ihren Händen und Disposition wiederumb zu begehren; [In margine: Beschieht ohne das und ist der Principalpunkten einer.] weil aber der Kriegsrath fast besorgt und allbereit soviel Erinderung hat, dass die gedachten Landständ solche ihre Bewilligung aus ihren Händen leichtlich nit lassen werden, also hat der Kriegsrath in Gehorsam bedacht, wann Ihr Mt. vermerkten, dass Sie es auf den vorigen Weg nit mehr bringen kunnten, damit die Zeit nit vergebenlich zubracht, und sie mit dergleichen Begehren, darzu sie etwa derzeit nit zu bringen, nit unwilliger gemacht, Ihr Mt. möchten dann das Erbieten hingegen thun, dass Ihr Mt. solch ihre Bewilligung in Ihr Kammer oder Ihre Hände, gleichwohl nit zu empfahen begehrten, aber Ordnung geben wollen, wann ein halb Jahr fürüber, dass die Landofficier oder ihre hierzu insonderheit verordnete Commissari und Musterherren auf den und den Tag an diese und jene Granitz kummen, dem und diesem Kriegsvolk soviel und soviel Monat zahlen sollen, da dann Ihr Mt. Ihren Überschlag recht machen werden, das nit mehr zu bezahlen ihnen auferlegt, denn sie darzubringen schuldig und sie mit demselben gefolgen werden mugen. [In margine: Wann die gewisse Summa nit begehrt wird, so fällt dieser Furschlag auch.]
Nämlich dahin zu verstehen, dass Beheimb und Märhern die Bergstädtgranitz und die Nassadisten sambt dem Obristen zu Komorn, dabei doch Ihr Mt. die 270 Hungerischen Pferd und 200 Trabanten zu Uywar aus den Einkummen allda nachmals bezahlen zu lassen sich werden erbieten, [In margine: Ist in der gehaltenen Beratschlagung schon fürgesehen, weil sich Ihr Mt. erbieten, diese Hilfen in Böhmen und Mähren nindert anders wohin zu verwenden als auf die Granitzen diesseit der Donau.] bezahlten, Schlesien aber und Lausnitz ihr Portion, wie ein Zeit her beschehen, auf Oberhungern, doch alles nach Ihrer Mt. Disposition, darreichten. Kunnten die aus Beheimb auf die 200.000 Thaler nit bracht werden, so hätten Ihr Mt. sie doch gradatim auf ein ringers, doch zum wenigsten auf 150.000 Thaler zu behandlen und die andern beide Land auch, so hoch man sie bringen kunnte. [In margine: Dritter Weg.] Da sie aber auch kein gewisse Summa benennen wollten, hätten Ihr Mt. dann zu begehren, dass die aus Beheimb und Märhern die ganze Granitz vor den Bergstädten und darzu die Nassadisten samht dem Obristenstaat zu Komorn, doch ausser dem, wie oben gemelt, was aus den Einkummen zu Uywar bezahlt wirdet, vermug beiliegendes Staats, der sich auf 288.000 fl. thut erstrecken, uber sich nehmen und uber dasselbe noch jahrlich ein gewisse Summa Gelds auf die Gebäu Uywar und die andern kleinn Orthäuser, die auch nit verlassen kunnen werden und daran doch eben viel gelegen, dargeben wollten, dessen sie sich dann aus diesen Ursachen, die oben zum Theil erzählt, sonderlich aber aus dem, dass ihr eigne Schätzung hievor viel ein mehrers austragen, nit zu beschweren werden haben.
Der Kriegsrath besorgt wohl, das werden sie nit allein gegen dem, was sie ein Zeit her gereicht, schwer ansehen, sonder auch Ihrer Mt. Räth etlich für unmöglich halten, so viel von ihnen zu erlangen, aber eben darumb, dass so hoch und viel daran gelegen, auch änderst nit sein kann, allein Ihr Mt. wollen dieselb ganz Granitz (dann wo es an einem Ort fehlet, so sein die andern auch verloren) in Verderben lassen kummen, muss desto mehr Fleiss braucht, ihnen in ihren Beschwerungen geholfen, und so viel das Granitzwesen anlangt, die Landleut hohes und niedriges Stands publice et privatim recht unterwiesen, die Noth und Gefahr furzeigt und also einbildet werden, auf dass sie es recht vorstehen und ihren Willen zu der Hilf umb so viel geneigter dargeben.
Da hätt man sich gleichwohl versehen, die Landleut, so zunägst bei der Granitzbereitung gewesen, wurden der Sachen mehrers nachdenken, die bei den andern ihren Mitgenossen mit mehrenn Eifer darbringen, weil aber dasselb, soviel der Kriegsrath erfährt, fast kühl beschieht, so haben Ihr Kais. Mt. sich umb soviel heisser darumb anzunehmen, und darumb ist auch hievor für gut gehalten, dass einer von des Kriegsraths Mittel auch bei und vor dem Landtag alidori wäre, die, so bei der Granitzbereitung gewesen, dessen, so sie daselbst gesehen und erfahren, erinderte, auch bei den andern, wo es die Gelegenheit gäbe, rechte Unterweisung thät; dann der Kriegsrath fast besorgt, das werde niemand ander also füglich thuen kunnen, weil die Hofkammerräth, welche dergleichen Bewilligungen bisher getrieben, mit andern vielfältigen Geschäften zu thuen, andere Ihr Mt. Räth umb das Granitzwesen also nit Wissen haben. So hat man allein aus denen Handlungen, so bei den Granitzbezahlungen bisher furgeloffen, abgenummen, was von ihnen den Behem und Märhern für Quaestiones moviert worden, da ist nun hoch vonnöthen, dass einer da sei, der ihnen jederzeit genugsamblich wisse darauf zu antworten, diese Sachen zu treiben, und wirdet zwar einer die Zeit, bis ein richtiger Landtagschluss folgt, zu thuen genug haben, da er allein diesem auswart, und dieweil die Erhaltung der Granitzen, sonderlich deren vor den Bergstädten, ohne Mittel an guter Ausrichtung dieses Landtags thuet hangen, wirdet zwar solche Arbeit nit ubel angelegt sein.