229. Arcikníže Arnošt podává císaøi zprávu o návrzích dvorní rady váleèné a dvorské komory co by na snìmích království Èeského a v pøivtìlených zemích v pøíèinì placení vojska na hranicích Uherských a pomocí berních pøedneseno býti mìlo.

VE VÍDNI. 1583, 1. listopadu. - Orig. v c. k. øíšsk. arch. fin. ve Vídni.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Genädigister geliebter Herr und Bruder! Aus E. Kais. Mt mir vom dreiundzwanzigisten nächstverschienen Monats Octobris in Gnaden gethanen Schreiben hab ich gehorsam brüderlich verstanden, welchermassen E. Kais. Mt. genädigist wollen, nachdem Sie sich mit den obristen Officierern Ihrer Kron Behem dahin genädigist verglichen, alsbald nach jetzigem S. Martini in Behem und folgends auch mit eheister Gelegenheit in den incorporierten Landen Landtag auszuschreiben und zu halten, dass ich demnach durch die mir zugeordnete Hofkammer- und Kriegsräth mit dem fürderlichisten nothdurftig berathschlagen und E. Kais. Mt. neben meinem brüderlichen Gutachten zukommen lassen sollte, was E. Mt. beschwerlichen Kammer- und Kriegswesens halben nit allein in Behem, sonder auch bei denen andern incorporierten Landen zu begehren und zu befürdern sein möchte.

Darauf soll E. Kais. Mt. ich anfangs in brüderlichem Gehorsam unerindert nit lassen, dass soviel das Kriegs- und Granitzwesen belangt, ermelter E. Kais. Mt. mir zugeordneter Kriegsrath, ehe und zuvor mir berührt E. Kais. Mt. Schreiben zukommen, ein Gutbedunken verfasst und mir fürgebracht, das hab ich auf die Hofkammer auch umb ihr Gutachten zu geben befohlen. Was nun diesfalls eins und des andern Raths Meinung und was sie der Granitzhilf halben bei Behem und den incorporierten Landen anzubringen erachten, das haben E. Kais. Mt. aus beiverwahrten Einschlüssen A. und B. genädigist zu vernehmen. Solche hab ich ferrer nit E. Kais. Mt. geheimen Rath dem von Harrach Freiherrn communiciert, der hat darbei soviel vermelt, weil sich ermelte allhiesige Hofkammer und Kriegsrath in berührten ihren Gutbedunken hauptsachlich fast verglichen, dass er ihme demnach dieselben auch gefallen liesse, allein soviel die darinnen einkommenen unterschiedliche Mittel und Weg, auf welche mit den behemischen Ständen in dem bevorstehenden Landtag der Granitzhilf halben zu handlen, belangt, da ist er, der von Harrach, der Meinung, wann es je bei ihnen auf den ersten Weg und auf die Schätzung, wie die vor dem siebenundsechzigisten Jahr gewest, nit zu bringen, dass alsdann, wie der Kriegsrath gleichsfalls darfür hält, auf ein gewisse Summa und auf ein solche, welche demjenigen, so zuvor aus berührter Schätzung zu bringen gewest, gemäss sei, gegangen werden möchte, und dies darumben, dass erstlich E. Kais. Mt. solcher Gestalt wüssten, wess Sie sich endlich zu versehen und solcher Bewilligung halben ein Gewissheit hätten, dann und für das ander, dass solche benannte Summa, da sie änderst so weit zu bringen, als ungefährlich die Schätzung gebracht, umb ein gutes mehrers als jetziger Zeit die Haussteuer austragen würde. Welchen Weg gleichwohl die allhiesig Hofkammer in berührtem ihrem Gutbedunken für den dritten gesetzet und vermeint, es sollten die Stand in Behem, wann je solche Schätzung bei ihnen nit zu erhalten, alsbald und für das ander dahin behandelt werden, dass sie E. Kais. Mt. die Haussteuer wieder zu ihren Händen erfolgen lassen, doch auf Mass und Weg, wie vor dem neunundsiebenzigisten Jahr gebräuchig gewest, und wie in ihren Relationen ausgeführt.

Was aber den vierten Weg betrifft, auf welchen der Kriegsrath in seiner Schrift zu gehen vermeint, da je der ersten drei keiner zu erhalten, dass sich nämlich E. Kais. Mt. auch der Disposition der Gränitzgefäll begeben soll, wann allein die Sach dahin zu bringen, dass E. Kais. Mt. die Stand in der Tuchbezahlung und Erhandlung des Nachlass keinen Eintrag thun, da ist ermelter E. Mt. geheimer Rath, der von Harrach, inmassen die allhieig Hofkammer der Meinung, es sollte dieses Wegs nit allein gegen den Ständen im wenigisten nit gedacht oder darauf gehandelt werden, sondern, da es die Stand wieder dahin richten wurden wollen, sich E. Kais. Mt. mit Ernst darwider legen und in allweg dahin bedacht sein, damit die Sach auf der ersten drei einen gerichtet werde, aus denen Ursachen, wie die in berührter der allhieigen Hofkammer Relation ausgeführt.

Gleich so wenig kann er, der von Harrach, für thunlich oder rathsam befinden, dass man sich des Neusolerischen Kupferhandels halben, davon des Kriegsraths Schrift Meldung thut, mit den Ständen in einiche Tractation einlassen solle, aus denen, wie die in der Hofkammer Schrift kürzlich angezogen, und andern mehr Bedenken.

Wann ich mir dann ermelte zwei der Kriegsraths und der Hofkammer Gutbedunken im übrigen auch gefallen lasse, so wirdet es dieses Punkten halben, welches Mittel unter dem andern und dritten, wann das erst nit zu erhalten, fürzusetzen, allein bei E. Mt. gnädigistem Willen und Gefallen stehen und darauf meines gehorsamen brüderlichen Erachtens die Nothdurft erfordern, dass E. Mt. Ihr eins und das ander Gutbedunken fürtragen lassen und sich derselben Gelegenheit nach uber die darinnen einkommenen Artikel, wie und wasgestalt sie auch dieselben den Ständen eins und andern Lands fürtragen lassen wollen, genädigist entschliessen.

Was aber die ferrer Berathschlagung des Kammerwesens, absonderlich und soviel es mit den Kriegssachen vermischt, belangt, da hätte ich wohl darfür gehalten, es sollte solches am besten durch die bei E. Mt. Hof anwesende Hofkammer, als die nit allein alle behemische Schriften, sonder auch die derwegen hievor ergangne Berathschlagung bei Händen, beschehen mügen, nichts desto weniger hab ich der allhieigen Hofkammer Befehlich geben, solche Berathschlagung fürzunehmen. Was sie mir nun hierauf für ein ausführliche Relation und Gutbedunken fürgebracht, das haben E. Mt. inliegend sub C. zu vernehmen und werden sich E. Mt. daraus genädigist zu erindern haben, was hievor E. Mt. ganzen Regiments halben, in welcher dann diese Punkten, derenthalben E. Kais. Mt. anjetzo meines Gutbedunkens begehren, auch begriffen, berathschlagt und was für ein ausfuhrlich Gutbedunken E. Mt. noch vom sechsundzwanzigisten Junii des achtzigisten Jahrs derwegen uberschickt worden.

Weil dann die Sachen E. Mt. Einkommens, Schuldenlasts, der Granitz Nothdurft und der Hilfsmitteln halber, so neben andern bei Behem und den incorporierten Landen zu suchen, fast noch in denen terminis, wie sie damalen gewest, beruhen und die Veränderung, so etwo in den Einkommen und in den Schulden sich seithero zugetragen, in der Hauptsach kein sonders Bedenken bringen, so ist es anjetzo allein an dem, dass E. Mt. Ihr berührte Hauptberathschlagungen, soviel Behem und die incorporierten Land belangt, fürbringen lassen und sich darauf, wie sie ferrer im Rath befinden werden, und ihr genädiger Willen ist, was sie den Ständen eins und des andern Lands anjetzo und auf künftigen Landtagen proponieren und was Sie mit ihnen handlen und schliessen wollen, resolvieren und die Sach demselben nach für die Hand nehmen und in das Werk richten, wie ich dann meines Theils in solcher Berathschlagung auf diesmal auch andere Bedenken nit habe, dann was in obberührter der allhieigen Hofkammer jetzigen Relation der zehen Groschen und der sechs Thaler halben vom Tausend einkommen ist.

Allein hab ich, so viel die Gränitzhilf belangt, nochmaln dies dabei vermelden sollen, da man derselben halb auf die Schätzung oder ein benannte Summa, die deren gleich, nit schliessen wurde mügen, dass alsdann die Nothdurft in allweg erfordert, dass E. Kais. Mt. genädigist dahin bedacht seien, wie die Bewilligung, so etwa E. Kais. Mt. bei einem und dem andern Land erlangen wird, wieder in E. Mt. Hand gebracht und derselben allerdings vertraut werde, welches und damit Sie es erlangen, Ihr E. Kais. Mt. als ein Sach, an deren Ihr und der Gränitz viel gelegen, zum höchsten an- und obgelegen sein lassen werden, wie dann vorige und jetzige Beratschlagungen einhelliglich darauf gehen; sonderlich aber wirdet auch vonnöthen sein, dass der Modus, dessen man sich angefangen zu gebrauchen, dass nämlich die Bewilligung zum Land beschehe, ausbleibe und in die Landtagsbeschlüss nit einkomme.

Item dass wo müglich das Mittel mit Beschreibung und Ausmessung der Huben, wie die vorher bewilligt, ins Werk gericht und dann die Execution wohl angeordnet und darob gehalten, die Sachen auch dahin gericht werden, dass der Unkosten der behemischen Zahlofficier, damit man auf die Granitzen umb soviel desto besser gefolgen könne, vermieden bleibe. Da es aber uber allen angewendten Fleiss bei einem oder dem andern nit zu erhalten, so soll und kann es doch E. Kais. Mt. und der Granitz Nothdurft halb auch von wegen E. Mt. Autorität und küniglichen Reputation änderst nit sein dann dass E, Mt. die Disposition des Kriegswesens allerdings, wie es vor dem neunundsiebenzigiaten Jahr gewesen und sich nit änderst gebührt, freibleib, und da die Land ihre Officier je dabei haben wollen, dass sie doch E. Mt. solcher Disposition und Austheilung halben des Gelds die wenigste Hinderung nit, sonder allein E. Mt. Verordnung nach die Auszählung thuen, wie dann E. Mt. hieoben verstanden, dass nit rathsam, auf das vierte Mittel, so in des Kriegsraths Gutbedunken begriffen, zugehen, sondern dass solches gar und allerdings ausgeschlossen werde.

Ich befinde daneben in dieser Sach diese Difficultät, dass E. Kais. Mt. vonwegen der vergangenen Sterbsläuf in Behem und gegenwärtigen Theurung halben in Schlesien in dieser Tractation ein gar unbequeme Zeit antreffen. Weil aber E. Kais. Mt. Angelegenheit und die vorstehende Noth noch grösser, so wird man gleichwohl meines Erachtens die Sach darumben nit einstellen können, aber desto mehr bedacht sein müssen, dass die Gemüther deren, allda es wirken mag, durch alle glimpfliche, thueliche und erspriessliche Mittel wohl unterbauet und ihnen das, was sie sonst schwer ankombt, desto leichter gemacht werde.

Darauf dann E. Kais. Mt. als ein Sach, an deren fast alles gelegen sein will, Ihnen und der selben getreuen Land und Leuten zum besten genädigist bedacht zu sein werden wissen. Und thue E. Kais. Mt. mich gehorsam und bruderlich befehlchen. Geben Wien den ersten Tag Novembris anno im dreiundachtzigisten. Euer Röm. Kais. Mt. gehorsamister Bruder

 

Ernst.






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