230. Rady komory dvorské ve Vídni připomínají presidentu a radám komory dvorské v Praze, jaké učinil vyjádření císař na žádost stavův českých, aby důstojníci v pevnosti Nových zámcích také stavům českým přísahali.

VE VÍDNI. 1583, 2. listopadu. - Orig. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Wohlgeborne, gestreng, besonders gunstig liebe Herren und Freund. Den Herren seind unser freundlich willig Dienst jederzeit bereit. Aus der Fürstl. Durchlt. Erzherzog Ernsten zu Oesterreich, unseres genädigisten Herrns, der Kais. Mt " unserm allergnädigisten Herrn, vom ersten dies uberschicktem Schreiben und denen darbei liegenden Schriften werden die Herren vernehmen, was hochermelte Ihre Fürstl. Durchlt. unlängst desjenigen halber, was bei den vorstehenden Landtagen in Beheimb und den incorporierten Landen, sowohl des Gränitzund Kriegsals des beschwerten Kammerwesens halben anzubringen und zu handlen für unterschiedliche Berathschlagung gehalten, und werden die Herren darauf die Nothdurft in einem und anderm zu bedenken und Ihrer Kais. Mt. zu derselben genädigisten Resolution fürzubringen haben. [In margine: Dem Herrn Trautsamb zu wissen anzuzeigen. Und ist daher abermals nöthig, dass Ihre Mt. [Ver]handlungen [und] der Stand Antwort und Bewilligung umb derer dabei furfallenden verfänglichen Conditionen willen mit den Kammern vor endlichem Beschluss communicieret und berathschlagt werd.]

Nachdem sich aber die Herren zu erindern, welchermassen die Stand in Behem in dem jüngst gehaltnen Landtag unter andern angebracht, weil sie zu Erbauung Uywar bishero nit ein geringe Summa Gelds contribuiert und angewendt und bisher das Kriegsvolk daselbst unterhalten und bezahlen helfen, dass demnach die Sachen dahin gericht werden wollten, damit die Obristen und Hauptleut daselbst nit allein Ihrer Mt. als Künigen zu Hungern und Behem, sondern auch ihnen den Ständen der gřon Behem und incorporierten Landen mit Eidspflicht verwandt und geschworen seien; und aber dieses ein Sach, die Ihrer Kais. Mt. Hoheit betrifft und einmal an ihme selbst ein unbillich Ding, dass das Kriegsvolk einem andern dann Ihrer Kais. Mt. als dem Haupt geschworen sei, welches dann bei den Hungern ein seltsams Ansehen haben und durchaus nit zu erhalten sein, neben dem auch zu besorgen, da solches bei Behemb seinen Fortgang erreichen sollte, dass es bei andern Landen und Provinzen, die nit weniger als die Behemb ihre Hilfen auf die Gränitzen leisten, einen beschwerlichen Eingang machen wurde, inmassen dann solches alles Ihrer Kais. Mt. vor diesem ausfuhrlichen an und fürgebracht worden, welche sich damaln darüber dahin genädigist entschlossen, man sollte sich diesfells mit ihnen den Behemen in einich Disputai nit einlassen, sondern da sie wieder damit fürkummen wurden, sie darauf ungefährlich dahin bescheiden, dass Ihr Kais. Mt. hierinnen der Ungarn halben Bedenken hätten und sie hierüber noch zur Zeit nit bescheiden kunnten: so haben wir demnach die Herren dessen als ein Sach, darinen gutes Aufsehens vonnöthen, hiemit zu erindern für ein Nothdurft gehalten, die werden darauf Ihrer Kais. Mt. hocherheischender Nothdurft nach Achtung zu geben haben, damit dieselb ihren Fürgang nit erreiche.

Also werden auch die Herren darob zu sein wissen, da die Stand mit dem Neusohlerischen Kupferhandel fürkummen wurden, wie in desl Kriegsraths Schrift angedeut wird, dass man sich in demselben in einiche Disputation gleich so wenig einlasse, aus denen Bedenken, die zum Theil in unserer Relation vermeldt und deren andere mehr fürgebracht werden möchten. Haben wir, wie gemeldt, die Herren benebends zu erindern für ein Nothdurft gehalten und thun jederzeit, was ihnen von uns freund- und dienstlich, lieb, Gottes Gnaden uns alle befehlchend. Datum Wien den andern Tag Novembris anno im drei und achtzigisten.

N. der Röm. Kais. Mt. verordnete hinterlassne Hofkammerräthe.




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