232. Dvorská rada válečná zasílá komoře dvorské rozvrh nákladu na vydržování posádek vojenských na hranicích báňských měst v Uhřích.

1583, 4. listopadu (nov. kal.) - Orig. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Hiemit haben die Herren den Überschlag, was auf die ganz bergstädterisch Gränitz, die Nassadisten und den Obristen zu Komora aufgeht. Der verlauft sich gleichwohl etwas weniger als im Gutachten vermeldt worden. Man hat aber dann auf die Gebäu was mehrers zu begehren umb soviel bessere Ursach.

Dem Joseph Styzl, Mustermeister, wird hierunter geschrieben, weil an bemelter Gränitz sich dennoch immerdar Veränderungen zutragen, dass er mit eheistem einen lautern Auszug derselben ganzen Gränitzunkosten sambt dem, was auf die Nassadisten und den Obristenstaat zu Komorn gehet, machen und den heraufschicken solle, auf den man sich eigentlich verlassen und den Ständen in Behemb und incorporierten Landen dann auch fürzeigen müge.

Bei denen Motiven, so in berührtem des Kriegsraths Gutachten auf den behemischen Landtag erzählt, wirdet das auch füglich angemeldt werden mügen, dass sich dieselben Stände umb soviel mehrers auch wollten mit ihrer Bewilligung angreifen, weil die Vesten Uywar derselben Landen fürnehmbste Vorwehr ist, derhalben auch mit dem Gebäu soviel darauf gewendt worden und noch mehr darauf verwendt wirdet, die auch unumbgänglich mit einer mehrern Anzahl Kriegsvolks muss besetzt werden, wie dann allbereit mit dem Herrn Grafen von Hardegg, den sie selbst zum Obristen dahin fürgeschlagen, darauf geschlossen und allein erwart wirdet, dass man der Bezahlung halber auf dasselb Kriegsvolk ein Gewissheit, er dann eingesetzt werden müge.

Bei dem Punkt, da sie ermahnt werden, ihr Bewilligung wieder auf die Schätzung zu schlagen und dass der Reich sowohl als der Arm hiebei das seinig thuen solle, ist auch bedacht worden, müge angemelt werden, dass Ihr Mt. soviel in Erfahrung, dass zu jetziger ihrer Gränitzhilf die vom Hermund Ritterstand nichts, sonder allein die gemeinen Unterthanen und die Bürgerschaften ihr Gebührnus darreichen, so doch das zuvor nit gewest und zu einer solchen Ausgab der Reich ganz billich den Armen übertragen, oder doch neben ihme das seinig leisten solle.

Dann wirdet auch bedacht, wäre neben andern Artikeln, auf den Fall die Kais. Mt. die freie Disposition ihres Zahlgelds nit wiederumb in Ihre Hand kunnten bekummen, nit unbillich zu begehren, weil die Stände alldorten auf ihre Commissari und Musterofficier einen so grossen Unkosten aufwenden, der Kais. Mt. Commissari aber und Musterofficier eben dieser Ursach halben wie die ihrigen auf dieselb Gränitz ziehen, damit nämblich nichts übersehen, die nit gedient, nit bezahlt und sonst alle Vervortheilungen verhütt werden, dass die gedachten Landstände auch den Unkosten, der auf Ihrer Mt. gedachte Commissari und Officier gehet, pro rata der Zeit sie mit ihnen auf der Gränitz umbreisen, auch aus ihrem Zahlgeld richtig machten. Die Herren haben hierüber auch sowohl als im vorigen ihre Bedenken zu melden. Ex consilio bellico 4. Novembris 83. neuen Kalenders oder 25. October.

 

Reisach.






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