262. Císař Rudolf nařizuje komoře české, aby účtárny podřízených jí úřadů, počtem nového kalendáře se řídily.

V PRAZE. 1584, 1. února. - Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir versehen uns gnädigist, ihr werdet unserm euch noch vom 11. Decembris verflossenes 83. Jahrs gethanem gnädigisten Befehlich nach die Ordnung wegen des neuen Kalenders allbereit ins Werk gerichtet haben, und wollen euch unserer dabei angehängten Vertröstung nach ferrer in Gnaden nit bergen, dass so viel die Abraitungen der Interesse, Besoldungen, Provisionen und dergleichen Bezahlungen anreicht, unsere Meinung dahin gerichtet, inmassen wir es dann bei andern unsern Kammern und Ambtern gleichsfalls also verordnet, dass gleichwohl die Abraitungen dem neuen Kalender nach gemacht, aber jederzeit die zehen Tag aufgehebt und in solchen Abraitungen folgende Wort gesetzt werden sollen: dass nämblich mit N. von K Tag des alten bis auf K Tag des neuen Kalenders abgerait, nachdem es aber mit solchem neuen Kalender diese Gelegenheit hätte, dass zehen Tag daraus hinweg kumben und solche zehen Tag soviel brachten, so wurde solche Summa von dieser Abraitung wieder aufgehebt und brachte der Rest soviel. Dorauf ist nun unser genädiger Befehlich, ihr wollet bei euren untergebenen Zahlund Raitungsambtern Verordnung thuen, dass sie sich nach diesem unserm gnädigisten Entschluss also richten und was in denen Tagen, umb welche euch diese unsere Verordnung später zukumben, in denselben Ambteru gehandelt worden sein mocht, die Empfang und Ausgaben also darauf corrigieren und sich hinfuro also demselben gemäss verhalten, daran etc. Geben Prag den 1. Februarii anno 84.




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