285. Císař Rudolf II. oznamuje komoře české, Ze město Rokycany do stavu třetího vyzdviženo bylo.

V PRAZE. 1584, 12. května. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir wollen euch gnädiger Meinung nit bergen, dass wir unsere Stadt Rokezan auf des Raths und Gemeind daselbst unterthänigistes Anhalten von Gnaden und besonderer Ursachen wegen in den dritten Stand der Kron Beheimben zu erheben und den andern unsern kuniglichen Städten gleich zu halten, mit denen von euch selbst furgebrachten und gerathenen gewissen Conditionen, jedoch dergestalt gnädigist bewilligt, dass sie in Abschlag der Summa Gelds, so sie uns euers gehorsamben Wissens gegen solcher Gnad zu erlegen bewilligt, 4000 Thaler in unser Hofzahlmeisterambt auszählen sollen. Dorauf ist nun unser gnädiger Befehlich an euch, ihr wollet die endliche Fursehung und Verordnung thun, damit erstlich die 4000 Thaler, als die wir zu sondern unseren angelegnen Nothdurften deputiert, forderlich in unser Hofzahlmeisterambt ausgezählt, das übrig zu euer der Kammer Nothdurften gebraucht und gedachten von Rokezan uber solche unsere gnädigiste conditionierte Bewilligung die Nothdurft verfertigt und zugestellt werde. Doran etc. Prag den 12. Maii anno 84.




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