289. Rudolf II. úřadníkům komory české, že komora česká nemůže žádných nároků činiti na 4000 tolarů, kteréž město Rokycany za povýšení do stavu měst královských bylo zaplatilo, i nařizuje, aby takové peníze úřadu dvorní pokladny odvedeny byly.
V PRAZE. 1584, 24. května. - Opis souč. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.
Wir haben aus eueren vom achtzehenden dits gethanen gehorsamben Bericht gleichwohl gnädiglich angehört und verstanden, wess ihr euch wegen der vier Tausend Thaler, so wir uns an dem Rokenzanerischen Verehrungsgeld in unser Hofzahlmeisterambt inmediate vorbehalten, zu entschuldigen vermeint. Dieweil wir dann derselben euren Entschuldigung gar nit stattgeben können, angesehen, dass diess ein Extraordinariund kein Kammergefäll ist, so euch jemals eingeraumbt worden war, daher ihr auch weder des Furtenbachs noch anderer Bezahlungen halben, so ihr von denen euch hievor angewiesenen ordinari Kammereinkunften zu verrichten schuldig, kein Raitung darauf zu machen gehabt. Und weil euch dann auch aus dieser Rockenzanerischen Verehrung ohne das Tausend fünf Hundert Thaler verfallenes Steuergeld, desgleichen auch die zwei Tausend Thaler, davon ihr bei euch gehabtes Anlehen abzogen werden soll, zum besten in Händen verbleibt und die Kammerschulden umb so viel geringert werden, damit ihr dann nach Gelegenheit billich zufrieden sein sollet: so befehlen wir euch hiemit nochmals gnädiglich und wollen, dass ihr die vier Tausend Thaler voriger unserer gnädigisten Verordnung nach ohne ferrer Weigerang und Verzug in unser Hofzahlmeisterambt endlich und gewisslich richtig machet, wie wir dann dieselben zu unsern eignen angelegnen Nothdurften deputiert haben... Geben Prag den 24. Mai anno im 84.