353. Císař Rudolf nařizuje presidentovi komory české Ladislavovi z Lobkovic, aby požádal nejvyššího hofmistra Jiřího z Lobkovic za doporučení jeho žádosti při nejvyšších úřednících zemských království Českého v příčině půjčky 40.000 tolarů ze sebraných peněz berních, kteréž na přestěhování za příčinou v Praze panujícího moru do jiného zdravého místa potřebuje. Dále poroučí císař jmenovanému presidentovi, aby s nejvyšším hofmistrem také se uradil, jak by dostatečná suma na zaplacení pohraničného vojska v Uhřích buď ze zadržalých berní zálohou, nebo z jiných došlých peněz zaopatřena býti mohla.

V PRAZE. 1585, 22. září. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir wollen dir genädiger Meinung nit bergen, wie dir dann dasselb ohne das bewusst sein wirdet, dass weil aus Verhängnus des Allmächtigen die Infection bei den Prager Städten allhier nun bei einer guten Zeit her eingerissen, dieselb auch von Tag zu Tag weiter umb sich greift, also dass dergestalt wir und unser Hofgesind ohne sondere grosse Gefahr länger alldo nit verbleiben, sondern unser Hoflager Noth halben an andere sichere Ort, wie wir uns dessen unserer Gelegenheit und Nothdurft nach entschliessen werden, transferieren müssen, des aber ausser einer starken Bezahlung, dadurch unserm bedrängten Hofgesind, sowohl zu Ablegung ihrer die Zeit her unsers itzigen Allhierseins gemachten Schulden als zu ihrer Fortfertigung etzlichermassen ein Hilf than, nit besehenen werd mögen. Dieweil aber bei unsern Kammern dieser Zeit kein Gelegenheit darzu verhanden und des umb soviel mehr, dass die uns von den Ständen der Kron Beheimben und der incorporierten Land zu unserm Hofwesen aus unterthänigister Gutherzigkeit bewilligten Biergefäll umb der allerseits grassierenden Infection willen nit allein in grossen Abfall gerathen, sondern auch langsamb und gar nit völlig einbracht werden, so werden wir sonderlich bei gegenwärtigen gefahrlichen Zustand, do zu Verhütung unser und vieler Menschen Gefahr summum periculum in mora ist, nothdringlich geursacht, unsere getreue ßäth und der Kron Beheimben verordente obristen Officierer gnädiglich zu ersuchen, dass sie uns zu Befurderung erwähnter unvermeidlichen Nothdurft von dem hievor einkumbenden und bei gemeinem Land liegenden Geld (jedoch ausser der Steuer, so zu der Gränitzbezahlung gehörig) zum wenigsten mit ein 40.000 Thaler zu Hilf kumben und zu Verhaltung weiters Unrats berührte Transferierung unsers kaiserlichen Hoflagers etzlichermassen befurdern helfen wollten. Entgegen seind wir des gnädigisten Erbietens, wann wir es bei künftigen Landtag auf vorgehendes Ersuchen bei den gemeinen Ständen unserer Kron Beheimben anderergestalt nit erhalten oder richtig machen werden können, dass wir alsdann die Wiederbezahlung derselben Summa zum Land hinwiederumben gnädiglich verordnen, dessen auch itzo alsbald notwendigen Schein und Versicherung fertigen lassen wollen. Und weil uns dann diesfalls an des (Titel) Georg Popel, als der furnehmbsten Officierer einen, Befurderung nit wenig gelegen, so haben wir ihne derwegen durch dein Person gnädigist zu ersuchen geschlossen und befehlen dir demnach gnädigist, du wollest dich alsbald nach Empfahung dits unsers Schreibens erheben, zu ihme von Lobkowic an die Ort, wo er anzutreffen, personlich verfügen, ihme nach Uberantwortung beiliegendes unsers an ihne gestellten Schreibens und Vermeidung unser kaiser- und königlichen Gnad obvermelte bevorsehene Noth und Ungelegenheit nothdurftig zu Gemüt führen und ihne nach fleissiger Behandlung dahin bewegen, dass er diesem unserm gnädigisten Begehren nit allein für sich selbst geneigt, sondern auch bei den andern unsern Räthen und obristen Officierern, seinen Mitverwandten, befurderlich sein wollt, damit demselben statt gethan, vorbenannte Summa mit dem furderlichsten erlangt und zu Händen unsers Hofzahlmeisterambts ausgezählt, die Sach auch umb soviel ehender zum Werk gerichtet werd, domit durch Verleihung des Allmächtigen nit allein unser Hofgesind aus der gegenwärtigen Gefahr errettet, sondern auch, wann dieselb durch längern Verzug erweitert, die Infection nit etwo durch sie hernach an andere Ort dieser Kron Beheimben, die wir etwo zu unserm und ihrem Aufenthalt brauchen wurden, propagiert werden möcht.

Vors ander hast du hiebei auch etzliche von dem (Titel) Erzherzog Ernesto zu Osterreich ausgegangne Schreiben unter Litera A. zu empfahen und doraus gehorsamblich zu vernehmben, dass gleichsfalls die unvermeidliche Nothdurft erfordert, dem Kriegsvolk für den ungrischen Bergstädten mit dem furderlichsten ein Bezahlung zu thuen, darzu nun wann auf eindlif Monat abgerait und die zehen bezahlt werden sollen, bis in 181.778 Thaler gehören, dass auch uber den nagst verflossen Termin Bartholomaei, wann schon auf Behmen nur 50 und auf Mähren 28.000 gerait, dannoch bis in die 113.000 Th. abgehen wirdet. Dieweil aber vermog der Verzeichnus mit B. an ermeltem Termin Bartholomaei in Behmen bis auf dato mehrers nicht als 6116 Th. einkumben, dass also, wann dasjenig, was zu der nagst gethanen Bezahlung von dir anticipiert worden, daran abzogen, nit mehrers als noch 4738 Th. verbleiben wirdet, des dann, wann gleich die Mahrerischen 28.000 Th., wie zu hoffen, allerdings richtig, doch dannoch zu einer solchen Bezahlung bei weitem nit erklecklich sein können. Derwegen so wollest du mit gedachtem Popel gleichsfalls berathschlagen, wie erstlich der Ausstand des allbereit verflossenen Termins Bartholomaei förderlich einbracht werd, und dann fürs ander alles Fleiss mit ihme handeln und für dein Person auch selbst alle gute Beförderung darbei thun, damit auf den künftigen Termin Nicolai ein erspriessüche Summa anticipiert und die Sach so zeitlich befördert werd, domit eins und das ander auf nägstkunftig Galli wo muglich zu obberuhrter bergstädterischen Bezahlung gebraucht werden mog, wie dann nit zu zweiflen, weil bei der Landtafel allerlei eingelegt Geld verhanden, auch auf itzo Galli dergleichen mehr einkumben wird, so ohne das vergebens alldo still liegt, es werd dasselb fuglich wohl erhebt und hernach aus dem Termin Nicolai wieder erstattet werden mögen.

Und im Fall gedachter unser Obristlandhofmeister die Nothdurft erachten wirdet, dass die andern Officierer beider Stand oder zum wenigsten diejenigen, so ihm am nägsten angesessen, auch derwegen ersucht werden, so sollst du mit ihme auf Mittel und Weg trachten, wie dieselben andern Officierer gar oder einstheils zu ihme beschrieben und die Sach umb soviel mit mehrerm Nutz und Frucht in gesambtem Rath tractiert und beschlossen werden mog.

Und was du nun in diesen uns angelegenen Sachen, darinnen du deiner Discretion und unserm zu dir habenden gnädigisten Vertrauen nach an deinem getreuen Fleiss, Beförderung und Zuthun nichts wollest erwinden lassen, handlen und verrichten wirdest, das sollst du uns zu Händen unser Hofkammer mit dem förderlichsten in Gehorsamb berichten und dir solches alles treulich angelegen sein lassen. An dem allem vollbringst du unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung, hinwider in Gnaden zu erkennen und zu bedenken. Geben Prag den 22. Septembris anno 85.




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