354. Císařský tajný rada Jan Trautson oznamuje císaři, že nemohl vyzvěděti, kam se podělo na stavbu hradu Pražského svolených 50.000 tolarů, a že komora česká zpěčuje se z peníz na stavbu hradu sešlých (jichž jen 18.073 tolarů) vydati potřebné peníze císaři na cestu do Mělníka anebo kamkoli jinam.

V PRAZE. 1585, 3. října. - Koncept v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergnädigister Herr! E. Kais. Mt. fug ich in Unterthänigkeit zu wissen, weil sich E. Mt. dahin gnädigist resolviert, dass man bei dem jetz erscheinenden Mangel an Geld die Nothdurft zu dem vorstehenden Aufbruch von dem bewussten beheimbischen Baugeld nehmben solle, dass ich darauf in Abwesen des Herrn behembischen Kammerpräsidenten E. Kais. Mt. beheimbischen Kammerrath Pauln von Lidlaw für mich erfordert und ihne befragt, was allenthalben verhanden und zwar in specie, wohin diejenigen 40.000 Thaler komben seien, die E. Kais. Mt. die Landständ zu Erbauung des Prager Schloss Anfangs bewilligt und erlegt, dann auch die andern 10.000 Thaler, so E. Kais. Mt. gleichsfalls vor kurzer Zeit von ihnen den Ständen zu solchem Gebäu abermals verehrt worden, und was beschliesslich an denen auch hierzu bewilligten fünf Groschen von denen allbereit verfallnen dreien Terminen einkomben, damit man also einen Überschlag machen und E. Kais. Mt. zu dero fernerer gnädigisten Resolution zuschicken möchte. Darauf hat sich er der von Lidlaw der Sachen an gebührenden Ort erkundigt und mich bericht, dass, soviel die gedachte 40.000 wie auch zugleich die andern 10.000 Thaler anlang, da wiss er für sein Person nicht, kann es auch bei andern nicht erfragen, wohin dieselben komben seien; was aber betrifft die uberigen 5 Groschen Baugeld, hab er darüber bei dem Bern den beiliegenden Auszug, mit A. signiert, der gleichwohl etwas unlauter, machen lassen, daraus E. Kais. Mt. gnädigist zu vernehmben, dass an demselben dieser Zeit mehrers nicht als 18.073 Thaler verhanden seien, welches von dreien Terminen ehrlich wenig ist. Und weil sich dann E. Kais. Mt. vermög dero gnädigisten Resolution dahin erklären, dass sie ihrem Hofgesind ein Bezahlung thuen lassen, darneben auch die nothwendige Präparation zum Fortzug auf Melnik und andere Ort haben wollen, und man aber mit dieser geringen Summa Gelds in solcher Eil nicht wird erklecken können, so hab ich für ein Nothdurft gehalten, E. Kais. Mt. dessen hiemit gehorsambist zu erindern. Und nachdem weder mir noch E. Kais. Mt. Hofkammer, so ich destwegen befragt, bewusst, wo die obbemelte 50.000 Thaler Baugeld liegen, oder wo sie hinkomben, sie die Hofkammer auch anders und mehrers von diesem Geld nicht genomben als die 2.200 Thaler, darvon in gedachten Auszug Meldung geschieht, und man aber auf die Anordnung solcher E. Kais. Mt. jüngsten Resolution nach nicht gefolgen noch sonst in andern Weg aufkumben kann, so werden E. Kais. Mt. unbeschwert sein, mich gnädigist bescheiden zu lassen, wo solches Geld zu finden sei, damit man sich alsdann darnach richten möge, sintemal die Handlung mit den Herren Landofficierern von wegen Darleihung Gelds zu Vollziehung dieser E. Kais. Mt. allergnädigisten Verordnung viel zu lang sein wurde. Dann so hat die Hofkammer auf mein Gutheissen E. Kais. Mt. Hofzahlmeistern zu der behembischen Kammer geschickt und derselben E. Kais. Mt. allergnädigisten Entschluss, dass sie zu der jetzigen Noth aus bemeltem Baugeld zu anticipieren und solches hernach in andern Weg wiederumb erstatten zu lassen Fürhabens seien, anzeigen lassen und darauf begehrt, bei dem Bern zu verordnen, dass, wann ich dahin schicken würde, man daselbst gegen ordentlicher Quittung sein des Hofzahlmeisters, so er in das hiesige Rentambt und dargegen der Rentmeister sein Quittung in den Bern geben wurde, die Nothdurft Gelds zu dem jetzigen Nothfall auszahlen sollte. Es haben sich aber sie die beheimbische Kammerrath mit dem Beschluss des Landtags entschuldigt, mit dem Anzeigen, dass die Stand darinnen lauter vermelden, dass ernennts Baugeld zu ihro der Kammer Händen erlegt werden sollte, denen sie die Stand als ihren Befreundten und gebornen Beheimben darumb vertrauten, sich auch zu ihnen versehen wollten, dass es an kein ander Ort als zu dem Gebau verwendt sollt werden: dahero sie nun Bedenken hätten, dasselb darüber heraus zu geben; doch hätten sie dem Herrn beheimbischen Kammerpräsidenten zugeschrieben und ihme die nebenverwahrte Assecurationsabschrift sub B. eingeschlossen und erwarteten seiner Antwort, ob er vermeinet, dass sich die Herausnehmbung des Gelds auf ein solche "Weis thuen möcht lassen.

Steht darauf bei E. Kais. Mt. allergnädigistem Wohlgefallen, was sie dies Orts weiter verordnen wollen. Meines gehorsamben Erachtens möchten E. Kais. Mt. gedachter behemischen Kammer auferlegen, dass sie sich angeregten Landtagsbeschluss nichts irren lassen, sonder E. Kais. Mt. vorigem Befehlch gewisslich nachsetzen und was E. Kais. Mt. bemelts Baugelds halben etwo durch mich weiter mit ihnen schaffen würden, sich darinnen unweigerlich erzeigen sollten. Der begehrten Assecuration halben hätten E. Kais. Mt. Bedenken, hielten auch für gar unnoth, ihnen dieselb fertigen zu lassen und wurde sie die behem. Kammer wider E. Kais. Mt. allergnädigiste Verordnung nichts zu difficultieren, sonder demselben auch ausser der Assecuration und Versicherung nur nachzukomben haben. E. Kais. Mt. mich zu dero Kaiserl. Gnaden unterthänigist empfehlend. Prag den 3. October anno 85.




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