363. Rudolf II. komoře české, aby nejvyšším úřadníkům zemským království Českého na svolenou další lhůtu v příčině zaplacení 15.000 kop gr. č., vypůjčených z peněz berních, přiměřené pojištění odvedla.

V PRAZE. 1585, 11. prosince. - Konc. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni.

Rudolf etc. Nachdem uns unsere Räth und obristen Landofficier unsers Königreichs Beheimb zu etzlichen furgefallnen genöthigen Ausgaben 15 000 Schock Groschen beh. von dem Vorrathgeld, so die gemeine Stand in dem Bern beisamben haben, erstlich dergestalt gehorsambist bewilligt, dass wir ihnen dieselben auf den Termin Bartholomaei des schierist künftigen 86. Jahrs aus denen daselbst einkombenden Steuer- und Biergeldsgefällen in bemelten Bern zu Händen der Steuer- oder Berneinnehmber wiederumb erstatten sollten; und aber hernach ernennte obriste Officier auf unser beschehnes weiters Begehren und die darneben vermeldete Ursachen zu Kuttenberg bei ihrer unlängst daselbst gehaltenen Zusammenkunft zugelassen, dass die Bezahlung angeregter 15.000 Schock Groschen auf mehrere und weitere Fristen gericht und nämblich auf den Termin Nicolai bemelts 86. Jahrs 7500 Schock Gr. und dann der uberige halbe Theil auf Nicolai des 87. bezahlt werde, solches auch alsdann aus den Steuersgefällen beschehen solle, inhalt Abschrift ihres Geschaftels an gedachte Einnehmber, so ihr hieneben in behembischer und teutscher Sprach sub A und B zu empfahen: als haben wir solche ihre gehorsambe Willfahrung nicht allein mit Gnaden angenomben, sonder auch die Assecuration auf Mass und Weis, wie beiliegendes Concepì mit C vermag, zu fertigen bewilligt. Befehlen Euch demnach gnädigist, dass ihr die Nothdurft darauf alsbald verfasset und uns zum Unterzeichnen zukomben lasset, folgends dieselb zu Händen unserer anwesenden Hofkammer gefertigter einstellet und solches alles dermassen beförderet, wie es unsere Nothdurf erforderet und ihr zu thuen wissen werdet. Daran beschiecht unser gnädigister Will und Meinung. Geben Prag den 11. Tag Decembris anno 85.




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