240. Vyslaní Bedøicha vévody Wirtenberského, Sebastian Welling a dr. Kristián Tholde, podávají pánu svému zprávu o jednání svém pøi dvoøe císaøském v Praze, v pøíèinì udìlení jemu èeských lén, kteréžto vìc na pøíštím snìmu pøedložena bude stavùm èeským, aby o ní projevili své dobré zdání.

V PRAZE. 1596, 3. záøí. — Souè. opis v státním archivu Stutgartském

Durehleuchtiger etc. E. Fürstl. Gnd. an uns sub dato den 10. [20.] Augusti abgangener gnädiger Befehlch sambt versecretierten zweien guldinen Kettinen ist uns nächst verwichenen Sonntags den 22. eiusdem [1. Sept.] umb Mittagszeit wohl eingehändiget worden und solle (weil es eher mit Gelegenheit nit geschehen mögen) die anbefohlene Gebühr zuversichtlich noch heutigs Tags vollzogen weiden, wie wir dann auch in keinen Zweifel setzen, dies Mittel werde zu desto schleuniger unser Abfertigung nit wenig verfänglich sein. Sonsten E. Fürstl. Gnd. für diesmal in Unterthänigkeit summarie zu referieren, in was terminis die Sachen noch derzeit bewenden, haben wir unserReis also befördert, dass wir uf Sonntag den 15. [25.] dies wider Abends mit Gottes Hilf allhie glücklich einkommen und gleich folgenden Montags Vormittag beim Herrn obristen Kammerer und Hofmeister, dem Herrn Rümpfen, Audienz gehabt, der sich zu aller müglichen Befürderung nit allein die allergnädigste Audienz bei der Kais. Mt., sondern auch die beheimische, tyrolische und des Herzogthuins Würtemberg Lehenschaften und Belehnungen belangend, ganz gutwillig anerboten.

Nach solchem haben wir beim Herrn beheimischen Vicekanzlern umb nachmittägliche Audienz ansuchen lassen, selbiger ist aber umb den Mittag verreist und erst verschienen Freitags den 20. [30.] huius wieder angelangt. Inmittelst haben wir nit unterlassen, mit dem beheimischen Secretario Johann Millern nach Nothdurft aus den Sachen zu conversieren, E. Fürstl. Gnd. billichmässiges Begehren ihme mit guten Umbständen wohl einzubilden, was er hingegen conversationsweis moviert und excipiert, mit Bescheidenheit abzuleinen und summatim alles dahin zu dirigieren, weil E. Fürstl. Gnd. begehren, beedes die Änderung des Lehenbriefs und Juraments betreffend der ersten Investitur durchaus geinäss, auch der Kron Beheim daraus einigs Praejudicium nicht zu befahren, dass derselbigen hierinnen von Ihr Kais. Mt. und den Ständen des Königreichs allergnädigist und gutwillig willgefahret werden möchte. Und als ihne Secretarium für rathsam und nothwendig angesehen, dass wir in Anwalts Namen solch E. Fürstl. Gnd. Begehren in formám schriftlich verfassen sollten, haben wir ihme gefolgt und die per copias beiverwahrte Schrift sambt den darinnen angezogenen Beilagen, selbige im behemischen Rath einzubringen, besonderst aber Ihrer Mt. gebührlich zu präsentieren haben, ihme eingehändigt. Darauf er sich anerboten, an seinem besten Zuthuen nichzit erwinden zu lassen.

Als nun gedachter beheimischer Vicekanzler wieder angekommen, hat er uns Sambstags jüngsthin Vormittag angehört und weil er sich aus ersterwähntem unseren schriftlichen Ansuchen und dessen Beilagen allezeit informiert hat, er daraus gleich wie Secretari Müller nach längs mit uns discurieret und gleichwohl vermeint, uns gütlich abzufahen. Als er aber vermerket, dass wir nit bedacht, also schlechtlich von unser Instruction auszusetzen, hat er uns ferner zu erkennen geben, Ihr Mt. werden dies unser Begehren nit allein uf sich nehmen, sondern den beheimischen Landständen coimmunicieren und mit dero Gutachten sich hierüber allergnädigst resolvieren. Und dieweil ohne das ein allgemeiner Landtag des Königreichs Böhmen ausgeschrieben, also dass die Stände uf nächsten Sonntag den 29. huius [8. Sept.] gegen Abend allhier einkommen und derowegen Ihre Mt. ohne allen Zweifel, wann gleich alsobar sonsten alles richtig, jedoch um desto mehrer Sollennität willen und weil die fürnehmbste beheimische Officier darbei sein müssen, die Belehnung bis uf solche Zusammenkunft verschieben werden, so könne alsdann in communi consilio mehr berührt E. Fürst. Gnd. Begehren zeitlicher erwogen und darauf gebührliche Resolution ertheilt, auch die Sachen sein Herrn Vicekauz-lers Verhoffens dahin dirigiert und befürdert werden, damit von morgen oder übermorgen über acht Tag den 1. oder 2. [11. oder 12.] Septembris ungefährlich die Belehnung in solenni consessu Ihr Mt. und der ordinum regni erfolgen möchte.

Wiewohl wir nun aus beregten beiden mit Herrn Vicekanzlern und Secretari Müllern gehaltenen Conversationibus zu guter Massen verspürt, dass es vielleicht mit beiden Punkten, der Investitur und Juraments, etwas hart halten wurdet, jedoch und dieweil uns nit gebühren wollen, unertheilter kais. Resolution aus E. Fürstl. Gnd. uns mitgegebner Instruction eigens Willens zu schreiten, auch ohne das der actus investiturae ein Weg als den andern bis uf ermelte Zeit prorogiert wurde und dann E. Fürstl. Gnd. an diesen Dingen nit wenig gelegen: als haben wir es bei angeregter Andeutung Herrn Vicekanzlers (der sich sonsten zu aller Befürderung ganz bereitwillig erzeigt) also bewenden lassen; wollen aber nichts destoweniger mit Gelegenheit sollicitieren und Anmahmung thueu.

Selbigen Tags hat uns der Herr Reichs-Vicekanzler (der vorgehender Tagen mit vielen Verrichtungen beladen gewesen) zum Morgenimbiss berufen und Audienz geben, sich auch sonderlich der tyrolischen und des Herzogthumbs Würtenberg Lehenschaften wegen dahin erboten, dass er hierunter mit bestem Fleiss und bereitem Willen sich bearbeiten wolle, damit E. Fürstl. Gnd. sein ganz wohlmeinende Gutwilligkeit inküuftig im Werk zu verspüren. Nachmittags haben wir neben Überreichung des Credenz beim Herrn Referendario Doctor Eisengrein Audienz gehabt und von demsel-bigen ebenmässige willfährige Vertröstung empfangen. Als wir nun jüngsten Sonntags beim Herrn Rümpfen durch dessen Secretarium wieder sollicitieren und anmahnen lassen, haben wir gesteriges Nachmittags zwischen drei und vieren bei Ihr Mt. allergnädigste Audienz erlangt und derselbigen unser anbefohlene Werbung mit gebührender Eeverenz fürund angebracht. Darauf ihre Mt. durch dero Reichs-Vicekanzlern (so bei dero einzig im Zimmer) uns hinwiederumb gnädigst beantworten lassen, sie hätten Euer Fürstl. Gnd. Zuentbieten, wie auch den überigen Inhalt unsere Anbringens mit kaiserlichen Gnaden vernommen, thäten sich solches Zuentbietens gnädigst bedanken, wollten die übrigen Punkten in fernere Berathschlagung ziehen und sich alsdann darauf also resolvieren und erklären, dass E. Fürstl. Gnd. daraus zu verspüren, Ihre Mt. derselbigen mit kais. Gnaden und Freundschaft sonders wohl geneigt und gewogen sein, wie dann auch Ihre Mt. uns E. Fürstl. Gnd. Abgeordnete in kaiserlichen Gnaden anbefohlen zu haben gemeint.

Das ist, gnädiger Fürst und Herr, ungefahrlich der summarisch Inhalt unsers bisherigen Verrichtens. Daraus E. Fürstl. Gnd. soviel gnädig abzumerken, dass sich unser Wiederabreisen, da wir gleich ohne mehrfältiges embsiges Sollicitieren aller Punkten halben richtige Resolutiones empfangen sollten, doch über vierzehen Tag verweilen möchte, angesehen die Präparation uf schieristen Landtag, wie auch solcher Conventus Selbsten, insonderheit aber die von dem hungerischen Kriegswesen tägliehs haufenweis einfallende Hindernussen allerhand Yerschub und Protektion hierunter verursachen werden.

Sonsten hat man allhie noch uf den heutigen Tag kein eigentliche Wissenschaft, ob der türkisch Kaiser persönlich im Feld oder nit, also still und geheim wird es von den Türken gehalten. Aber Hatvan belangend verhofft man stundlich gute Botschaft, dass Erzherzog Maximilian selbiges erobern solle, dann sie einander so nahe kommen, dass sie mit Steinen zusammen werfen können, seien auch die Belagerten dermassen umbringet und eigeschlossen, dass sie sich keines Succurs zu getrösten. Welches E. Fürstl. Gnd. wir in Unterthänigkeit referieren sollen, dero zu fürstlichen milden Gnaden uns hiemit unterthänig anbefehlend. Datum Prag den 24. Augusti [3. Sept ] anno 96.

Euer Fürstl. Gnd. unterthänige gehorsame Diener Sebastian Welling. Christian Tholde Dr.

[Pøi této zprávì nachází se jako pøíloha slib lenní, který složil Krištof vévoda Wirtmberský léta 1566].

Beheimische Lehenpflicht. Ich Christoph, Herzog zu Würtemberg und Teck, Grafe zu Mumpelgart etc glob und schwöre euch dem allerdurchleuchtigsten, grossmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn Maximilian dem Andern dies Namens, römischen Kaiser, auch zu Hungarn und Böheim etc König, Erzherzogen zu Österreich, Markgrafen zu Mähren, Herzogen zu Lützelburg und in Schlesien, Markgrafen zu Laussnitz, meinem allergnädigsten Herrn als König zu Beheim und der Krön zu Be-heim, getrew, gehorsam und gewärtig zu sein, E. Mt. und der Krön Frommen zu werben und Schaden zu wenden und alles das zu thuen, das ein getrewer Lehenmann von Lehens wegen seinem Lehenherrn schuldig und pflichtig ist zu thuen, getrewlich und ohn alles Gefährd. Als mir Gott helf und das heilige Evangelium.




Pøihlásit/registrovat se do ISP