257. Vyslaní vévody Bedøicha Wirtmberského, Sebastian Welling s Fehingen a dr. Kristián Tholde, podávají zprávu jmenovanému vévodovi o svém jednání pøi dvoøe císaøském v Praze v pøíèinì udìlení jemu èeských lén Neuenburhu, Beilsteinu, Lichtenberku a Bottwaru, kteréž zdrželo se pro nìkteré pochybnosti nejvyšších úøedníkù a stavù království Èeského, jimž vìc ta na snìmu pøedložena byla, a líèí slavnostní výhon udìlení lén.

V STUTGARTÌ. 1596, li. øíjna. — Orig. v státním archivu Stutgartském.

Durchleuchtiger, hochgeborener Fürst, E. Fürstl. Gnd. seien unser unterthänige ganz gerlissne Dienst in schuldigem Gehorsame zuvor. Gnädiger Fürst und Herr! Uf welchen Tag wir zu Prag wohlfahrig ankommen, sowohl auch was in den ersten acht Tagen ungefährlich verhandelt worden, das haben E. Fürstl. Gnd. aus unserm sub dato den 24. Augusti [3. Sept.] jüngsthin in Schriften abgangeneii unterthänigen Bericht verhoffentlich mit Gnaden wohl vernommen, welcher Bericht folgenden Inhalts gewesen: [Folgt der Wortlaut des Berichtes der Abgeordneten Sebastian Welling und Dr. Christian Tholde über ihre Verrichtung am kais. Hofe zu Prag, dd. Prag, den 24. Aug. (3. Sept. n. S.) 1596.]

Als wir nun den 26. Augusti [5. Sept.] Gelegenheit bekommen, haben wir dem beheimischen Vicekanzlern und Secretano Müllern jedwederm insonderheit E. Fürstl. Gnd. Verehrung präsentiert, welche (soviel wir zwar aus dero äusserlichen Geberden vernehmen mögen) dieselbige zu dienstlichem unterthänigen Dank angenommen und sich hinwiederumb zu gebührender Dankbarkeit und müglicher Beförderung bereitwillig anerboten. Es hat uns auch dermalen ermelter Herr Vicekanzler (wie er solches mit hohen Worten betheuerte) in sonderbarem Geheim entdeckt, er hätte mit dem Herrn von Neuenhaus als obristen Burggrafen der Kron Beheim und anderen Herren mehr E. Fürstl. Gnd. beider obangeregter Begehren halben praeparatorie und nach längs conversiert, und trügen selbige die Beisorg, es wurden weder Ihre Mt. noch die Landofficier und noch weniger die geineine Landstände darein bewilligen. Dann einmal seie gewiss, dass solches Ihre Mt. allein nicht auf sich nehmen werden; da auch gleich dies Werk den beheimischen Landofficieren zu deliberieren ufgetragen, wurden sich doch dieselbigen dessen gleichergestalt ohne der andern Stände Vorwissen und Consens nit mächtigen wollen; über das so stünden Ihr Mt. allgereit in Beratschlagung, den Landtag uf ein Wochen zwo oder drei zu prorogieren. Sollte nun das geschehen und wir uf unserm Ansuchen einmal beharren, so wurden wir uns selbsten noch wohl einen ganzen Monat mit Verdruss und schweren Unkosten ufhalten und doch hernacher beim Landtag besorglich ein Weg als den andern ein abschlägliche Resolution darvon bringen, in Ansehung, diese E. Fürstl. Gnd. neuerliche Petitiones bei den Ständen, welche vielleicht zu rechtmässiger Ponderation dieser Dingen nit alhsambt qualificiert und genugsam, gewisslich ein starkes Nachdenken, als ob E. Fürstl. Gnd. dieselbe nicht vergebenlich, sondern zu ihrem Vortheil und der Kron Beheim zum Praejudicio durchzubringen gemeint, erwecken wurden. Derowegen dann sein, Herrn Vicekanzlers, getreuer Rath, wir hätten uns entweder vermittelst eilender Post fernem Bescheids bei E. Fürstl. Gnd. erholt, oder aber, da wir vermög unser Instruction dessen in eventum gemächtiget, diese Begehren gutwillig sinken nnd fallen lassen. Darauf wir uns erboten, der Sachen ferner nachzudenken und uns folgenden Freitags eines Endlichen gegen Secretano Müller vernehmen zu lassen.

Wiewohl nun E. Fürstl. Gnd. in dero Instruction uns umb soviel gevollmächtiget, zum Fall je des Juraments und auch des Lehenbriefs halben über allen müglichen Fleiss nichtzit zu erhalten, dass wir uns alsdann uf die hievorige Formen und den gewohnlichen Stylùm einlassen möchten, so haben wir doch in unser Einfalt nit für rathsam noch auch E. Fürstl. Gnd. Reputation gemäss erachten mögen, dass wir uns allein mit blossen scheinbaren Worten gutwillig abthädingen lassen sollten, sondern als uns der Landtagsgeschäften wegen mehrgedachter Secretari Müller nit eher zu Willen werden können, haben wir ihme Sambstag den 28. eiusdem [7. Sept.] Nachmittag uf Herrn Vicekanzlers vorangedeute ferner vertrauliche Erinnerung zu erkennen geben: von unser Instrnction uns mit guten Worten abführen zu lassen wäre uns weder thunnoch verantwortlich, ein eilende Post zu E. Fürstl. Gnd. abzujagen hätten wir nit weniger Bedenkens, dann zu dem sich solches ufs wenigst ein Tag acht verweilte, so trügen wir auch die Beisorg, E. Fürstl. Gnd. würden bei ihren wohlbefügten, auch niemanden zu Nachtheil gemeinten Petitionibus beständig verbleiben und ohne ein ausdruckenliche Resolution Ihrer Mt. und der Stände sich darvon nit abweisen lassen; derowegen wir nns dahin endlich entschlossen, Ihrer Mt. und der Krön Beheim Landofficier, oder wer sich dessen sonsten ferner zu beladen, schriftlichen lautern Bescheids hierüber evwärtig zu sein und alsdann nach befundenen Dingen hinwiederum!) auch unsere unverweisliche nothwendige Gegenerklärung schriftlich einzugeben.

Uf solches hat sich er Secretarius verlauten lassen, es hätten Ihre Mt. unser in Schriften übergeben unterthänigstes Begehren allbereit etlichen dero fürnehmbsten Räthen zu deliberieren zustellen lassen, derselbigen Bedenken sollte uf nachfolgenden Montag oder Zinstag mehrbesagten beheimischen Landofficieren umb ihr Gutachten ebenmässig eingehändigt und, was allda communicato consilio geschlossen, uns durch ein lautern schriftlichen Bescheid unter Ihr Mt. Insiegel unverläagert comtnuniciert und überschfckt werden. Neben dem er uns nach längs und mit vielen Umbständen eröffnet, wie dass E. Fürstl. Gnd. vor unserer Abordnung an Ihr Mt. abgangen jüngstes Schreiben ihme Secretano erst blössig ein Tag oder vier ungefährlich, ehe und dann wir aliine angelangt, aus der Reichshofkanzlei zugestellt worden. Als er nun dasselbige im Rath für und angebracht, haben die Herren obrister Burggraf, Vicekanzler und andere beheimische Räthe daraus mit höchstem Befremden vernommen, dass E. Fürstl. Gnd. sich darinnen etlichermassen beschweren, nit allein, dass hiebevor in Zweifel gezogen worden, ob selbige der beheimischen Lehen fähig, sondern es auch allbereit dahin geratheu sein sollte, dass man solche Lehen für fällig halten und einziehen, oder aber E. Fürstl. Gnd. ein nambhafte Refusion in etlich Hundert Tausend Thaler darfür abfordern wollen.

In Erwägung, ihnen den Herren Räthen von Begehrung einiger Refusion das wenigste Wort niemalen fürkommen, wie dann auch E. Fürstl. Gnd. Herkommens, Linien und Succession halben bei Herrn Vicekanzlern ihme Secretano und andern mehr kein Zweifel jemalen gewesen, sondern als auf die vorlängst beschehene Sollicitationes diese Lehenssacli an gebührenden Orten angebracht und in nothwendige Beratschlagung gezogen worden, seie nit ohne, dass ohngeachtet beschehenen Berichts jedoch bei etlichen der Landofficier und Stände (zweifelsohne aus Unwissenheit historischer Geschichten) dies Dubium fürgefallen und darfür gehalten werden wollen, ob sollten der Würtembergisch und Mümpelgartisch zwen gesonderte fürstliche Stammen und einander der Lehensfolg halben nit dergestalt verwandt sein, dass E. Fürstl. Gnd in Kraft solcher Verwandtnus in den beheimischen Mann-lehenschaften zu succedieren befügt; derowegen dann auch E. Fürstl. Gnd. Rath und Obervogt. Burkharten von Berlichingen, anbefohlen worden, zu gewisser Nachrichtung ein beglaubten Arborem einzugeben.

Als nun solches beschehen und der Herr Reichsvicekanzler aus andern Actis gleichergestalt soviel Berichts gethan, dai durch erstgemelter Arbor nit allein bestärkt, sondern auch umb etwas besser erläutert worden, und die Stände daraus endlich diese Information entpfangen, dass die Grafschaft Mumpelgart durch Heirat an Würtemberg kommen und also kein gesonderten Stammen uf ihr trüge, haben selbige darauf allen Zweifel sinken und schwinden lassen, auch dahin einhelliglich geschlossen, dass E. Fürstl. Gnd. billich diese Lehenstuck, wie von Alters herkommen, ohne ferners Scrupulieren oder Difficultieren geliefert werden sollten.

Und hat er Secretarius (der nit ein ungelehrter Mann, der papistischen Religion mit nichten zugetlian, auch bei den Landständen sonsten wohl angesehen) mit etlichmal erhol ter höchster Betheuerung, dass ihne Gott an Leib und Seel strafen auch nit in sein Reich kommen lassen wollte, bestätigt, die Sachen erzähltermassen ergangen sein und dass er von einiger Refusion, so der ein oder ander beheimisch Stand zufälliger oder auch fürsetzlicher Weis uf die Bahn gebracht oder E. Fürstl. Gnd. um das Lehen fürsetzlich zu sprengen begehrt haben sollte, das wenigste Wort noch Werk jemalen vermerkt; es werde auch (da änderst zur selbigen Zeit ichtwas dergleichen ventiliert und in Reden verwechslet worden) ermelter von Berlichingen diese E. Fürstl. Gnd. referierte Nachrichtung anderstwoher und vielleicht etwan aus dem Reichshofrath oder sonsten von andern als den beheimischen Ständen entpfangen haben. Derowegen er Secretarius uns gebeten und erinnert haben wollte, solches zu Entnehmung alles missverträulichen Nachgedenkens E. Fürstl. Gnd. unterthänig zu referieren, als wie er dann auch uns, den Abgeordneten, solches umb des willen vertraulich hätte entdecken wollen, damit wir umb so viel weniger Bedenkens, wafer je (wie zu besorgen) von Ihr Mt. ein abschlägliche Resolution erfolgen sollte, soviel den Lehenbrief und Revers, desgleichen das Jurament belangte, uns dem gewohnlichen Stylo und hievorigem Herkommen unverwidert zu attemperieren, bevorab weil E. Fürstl. Gnd. (wie er dasselbig sehr hoch genommen und bei seiner Seelen Heil und Seeligkeit betheuert) sich Ihrer geliebten Posterität halben diesfalls des wenigsten Nachtheils nit zu befahren, sintemal die erste Investitur (die, wie ihme Secretario gleich anfangs originaliter fürgezeigt und dieselbige uf erheischenden Fall jederzeit fürzuweisen uns anerboten) in allen künftigen Streitigkeiten zu ewigen Zeiten den Entscheid geben und an ihren Kräften nimmermehr geschwächt noch umbgestossen werden möge.

Soviel nun den beheimischen mehrangedeuten Landtag belangen thuet, hat sich der Stände Zusammenkunft so lang verweilt, dass erst uf Mittwochen den ersten [11.] Septembris die Proposition uud zwar nit in publico oder pleno consilio, sonder allein in Ihrer Mt. Kammer und gegen dem Ausschuss beschehen, dannenhero es sich mit obangeregten Ihr Mt. gegen uns schriftlichen Bescheid auch desto länger verzogen, also dass derselbig uns erst uf Freitag den 3. [13. Sept.] eiusdem eingehändigt, darinnen, soviel das Datum belangt, verstossen und für decima tertia decima quinta Septembris neuen Kalenders gesetzt worden, inmassen E. Fürstl. Gnd. den Inhalt beregter kaiserlichen Resolution sowohl aus dem beigelegten Original als hienach gesetzten Transsumpt mit Gnaden zu vernehmen von Wort zu Wort also lautend: [Folgt als Beilage die kaiserliche Resolution dd. Prag 15. September 1596.]

Als wir nun aus Ablesung dieses kaiserlichen Bescheids lauter und categorice vernommen, dass all unser angewandter möglichster Fleiss ohne Verfang entstanden und wir uns dabei erinnert, nit allein (davon oben auch Anregung beschehen), warauf von E. Fürstl. Gnd. wir in omnem eventum gnädig instruiert und gemächtiget, sondern auch, dass alles der von weilund Herzog Ludwigen zu Wür-temberg etc., hochlöblicher Gedächtnus, zu jüngter Belehnung anno etc. 80 allhero abgeordneten Gesandten und Gewalthaber Fechten und Bestreiten, so dieselbige des Leheneids halben mit sonderbarer Beharrlichkeit eingewendet, vergebenlich abgangen, und wir uns die Gedanken leichtlich machen mögen, dass unser ferner Widersetzen und Sträuben alles umbsonst sein und anders nichtzit weder uns selbsten vergebenlichen Verschub, bevorderst aber bei Ihrer Mt. und denen Ständen der Kron ungleiches Nachgedenken erwecken würde, so haben wir demnach unser unterthänigte endliche Gegenerklärung noch selbigen Nachmittags ufs Papier gebracht und oftbesagten Secretario Müllern zugeschickt, welche folgenden Inhalts gewesen: [Folgt die Gegenerklärung der Würtembergischen Abgesandten auf die kaiserliche Resolution dd. Prag 3./13. September 1596.]

Weil wir dann aus diesem Verloff die Hoffnung geschöpft, es werde sich die beheimische Belehnung nunmehr nit lang verweilen, so haben wir inmittelst auch nit unterlassen, beim Herrn Rumpfen der andern zweier Punkten, nämlich der Tyrolischen und des Herzogthums Würtemberg Lebenschaften wegen einbsige Anmabnung zu thun, und als selbiger uns avisiert, berührte Sollicitation in Schriften zu verfassen und in geheimen Rath einzugeben, solchem also nachzukommen und erwähnten schriftlichen Begriff dem Herrn Reichsvicekanzlern neben embsigem mündlichen Ersuchen Selbsten zu behäudigen. Welche Sollicitationschrift unserm bei Ihrer Mt. gethanen mündlichen Fürbringen fast durchaus gemäss und folgenden Inhalts gewesen: [Folgt die Sollicitationsschrift der Würtembergischen Abgesandten an den Kaiser dd. Prag den 3./13. September 1596.]

Als wir auch den 6. [16.] eiusdem in Erfahrung gebracht, dass Herr Hans Christoph von Hornstein von der Reis aus Polen (dahin von Ihr Mt. der Bischof von Breslaw, Herr Adam Gali Popel und er, der von Hornstein, des hungerischen Kriegswesens halber vor zweien Monaten abgesandt worden) wieder glücklich angelangt, haben wir den 7. [17.] eiusdem Vormittag Audienz bei ihme gehabt, ihine E. Fürstl. Gpd. Credenz neben Vermeidung dero gnädigen Grusses präsentiert, unsere in seiner Abwesenheit Verrichtungen summarie referiert und ihne insonderheit obgedachter beeder Punkten, benanntlicb der tyrolischen Belehnung und des Herzogthums Würtemberg Lehenschaften wegen, umb Befürderung bestes Fleiss ersucht und gebeten. Der hat sich darauf E. Fürstl. Gnd. guädigen Zuentbietens unterthänig bedankt und mit Umständen sich zu allermüglicher Promotion und Willfahrung also erbietig gemacht, dass wir änderst nit verspüren mögen, dann gegen E. Fürstl. Gnd. und in dero anliegenden Sachen ihne ganz wohl gemeint nnd gewilligt sein.

Wiewohl wir nun des gänzlichen Verhoffens gewesen, es sollte (inmassen der Herr beheimisch Vicekanzler uns zeitlich die Vertröstung gethan) unter währendem Landtage und den L, 2., 3. oder 4. [11., 12., 13. oder 14.] Sept. ungefährlich die Belehnung ihren Fortgang gewonnen, wie wir dann auch nit unterlassen haben fast täglich zu sollicitieren und anzumahnen, so hat doch wegen vielfältiger Geschäft und Hindernussen der alle Tag continuierten Deliberationen vor geendetem Landtag nichtzit erhalten werden mögen. Als aber uf Mittwochen den 8. [18.] eiusdem derselbig sein Endschaft erreicht, dessen Abschied Nachmittag publiciert worden, und uns uf folgende beede Tag den 9. und 10. [19. und 20.] dieses gleichwohl auch Vertröstnng beschehen, aber doch nichtzit erfolgt, auch den 11. [21.] dieses wegen einfallenden papistischen Feiertags nichtzit zu verhoffen gewesen, haben wir bei mehrgedachtem Herrn Vicekanzlern mit etwas Beschwernus ganz emsig angehalten, welcher, neben dem er diesen Vorschub etlicher der Herren Landofficier eilendem Abreisen, so in wenig Tagen wieder angelangen wurden, zugemessen, uns auch, dieweil sonderlich der Actus der Belehnung in der kaiserlichen Kammer vollnzogen werden sollte, zum Herrn Rümpfen, Trautson wie auch dem Herrn N. Poppen, Ihr Mt. Kammerherrn, und andern abgewiesen, selbige umb Befürderung ebenmässig zu ersuchen, haben wir unser Bestes allerseits angewendet und hat unter andern der Herr Rumpf sich gegen uns verlauten lassen, wann es ein andern anträfe, wollt er sich dieser als einer beheimischen, ihne nicht angehenden Handlung in nichten beladen, aber E. Fürstl. G.id. zu dienstlichem Gefallen seie er unverwidert, bei Ihrer Mt. fleissige Anmahnung zu thun. Wie dann auch von ihme und nit weniger von gedachtem Herrn Poppen beschehen, gegen welchem zwar, als wir glaubwürdig berichtet, Ihr Mt. sich gnädigst erkläret, Sie seien Ihres Theils an dieser Verlängerung nit, sondern die beheimische Landofficier schuldig, Ihr Mt. hätten uns sonsten vor etlich Tagen allergnädigste Willfahrung erwiesen. Darauf endlich und nach unserm vielfältigen ohnnachlässlichen Antreiben die Belehnung uf Mittwochen den 12. [22] Septembris jüngsthin umb neun Uhren Vormittag angestellt und folgendermassen vollnzogen worden.

Als wir berührten Tags zu Hof in der Ritterstuben zwischen acht und neun Uhren ufgewartet, hat zuvorderst der Herr Vicekanzler uns der Solennitäten und Ceremonien, so bei dergleichen Leheumpfängnussen herkommen, auch in beeden jüngsten anno etc. 70 und 80 fürgangnen Belehnungen fast durchaus gleichmässig gehalten worden, berichtet. Und als ungefährlich um halben zehene nit allein die fürnehmbste der Kron Beheim Landofficier und andere mehr beheimische Stände, sondern auch fast alle Ihrer Mt. geheime und Reichshofräth, desgleichen andere kaiserliche hohe Officier in stattlicher nambhafter Anzahl im kaiserlichen Zimmer beisammen, seind wir durch das Gemach, darinnen die Botschaften ufzuwarten pflegen, in solch kaiserlich Zimmer erfordert. Haben zuvordersten unsere Wehr heraussen abgelegt und gleich an der Thür, sobald wir dero Kais. Mt. in ihrer Session ansichtig worden, auch ein Schritt zween hineinkommen, uns uf beede Knie niedergelassen, folgeuds ein Schritt oder vier fürgethan und ungefährlich in der Mitten des Gemachs uns wieder also uf beede Knie gelenkt, darauf fürs dritt an den Teppich, so vor Ihrer Mt. Füssen weit ausgebreitet, knieende die Lehenserforderung mit folgenden Worten gethan: "Allerdurchleuchtigster, grossmächtigster römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheim König etc. Allergnädigster Herr. An E. Kais. Mt. als regierenden König in Beheim ist unser allerunterthänigiste Bitt, die geruhen im Namen und anstatt des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Friedrichen Herzogen zu Würtemberg und Teck, Grafens zu Mumpelgart etc., unsers gnädigen Fürsten und Herrns, uns als Seiner Fürstl. Gnd. hierzu insonderheit gevollmächtigten Anwälten diejenige Lehenstuck, so von E. Kais. Mt. als regierendem König zu Beheim und der löblichen Krön Beheim Seine Fürstl. Gnd. zu Lehen tragen, nämblich Newenburg, Burg und Stadt, Beilstein, Burg und Stadt, Lichtenberg, die Burg, und Bottwar, die Stadt, inmassen dieselbige Sr. Fürstl. Gnd. an dem Herzogthumb zu Würtemberg gottseeligen Vorvordern hiebevor mehrfältig geliehen worden, allergnädigst wiederumb zu leihen; entgegen seind wir erbietig, alles und jedes, so sich solcher Belehnung halben zu thun eignet und gebührt, auch derentwegen von Alters üblich herkommen, allerunterthänigster Gehorsame zu erstatten."

Auf solches hat der Herr Vicekanzler, nachdem bei Ihr Mt. er sich Bescheids erholet, uns zur Antwort gegeben: Dieweil es angeregter Lehenstuck halben richtig, sodann an unserer hiebevor eingebnen Vollmächtigung nichtzit mangelhaftiges befunden, darneben auch Ihre Mt. E. Fürstl. Gnd. dero personlichen Niterscheinens halben gnädigst für entschuldigt hielten, derselbigen auch sonsten mit kaiserl. Gnaden wohlgewogen wären, als wollten Sie uns, den Gewalthabern, nach erstatter gewöhnlicher Gebühr allergnädigst leihen; und wären Ihre Mt. auch gegen uns, den Gesandten, mit kaiserlichen Gnaden wohl gemeint.

Darauf wir ufgestanden und stracks vor Ihr Kais. Mt. Füssen wiederumb niederkniet, jeder zweu Finger in das Evangelibuch, so Ihr Mt. selbst uf der Schoss und der beheimisch obrist Kammermeister Herr Christoph Popel gehalten, gelegt und den Eid (inmassen obgesetzte kaiserliche Resolution, auch die uns darauf zugestellte mit den vorgehenden zustimmende Formul mit sich gebracht) von Wort zu Wort vielermeltem Herrn Vicekanzler nachgesprochen, wie folgt: "Wir die nachbenannte, ich Sebastian Welling von Fehingen und ich Christianus Tholde Doctor, des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten, Herrn Friedrichs Herzog zu Würtemberg und Teck, Grafens zu Mumpelgart oc vollmächtige Gewalthaber, Anwalt und Lehenträger, geloben und schwören Gott dem Allmächtigen und euch dem allerdurchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Rudolfo dem Andern, römischen Kaiser, auch zu Hungarn und Beheim König, Erzherzogen zu Österreich, Herzogen zu Burgundi, Markgrafen zu Mährern, Herzogen zu Lützenburg und in Schlesien, Markgrafen zu Lausnitz etc., unserm allergnädigsten Herrn als regierendem König zu Beheim, in die Seel und Gewissen hochgedachts Herzogs Friederichs zu Würtemberg, Euer Mt. Erben und nachfolgenden Königen und der Krön Beheim von wegen der Neuenburg, Burg und Stadt, Beilstein, Burg und Stadt, Liechtenberg, der Burg, und Bottwar, der Stadt, halben mit allen und jeden ihren Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, Nutzungen, Zuund Eingehörungen, so von E. Mt. als regierendem König zu Beheim und der Krön Beheim zu Lehen rühren, getreu, gehorsam und gewärtig zu sein, Schaden zu warnen, Frommen, Nutz und Bestes zu fürdern, die verschwiegen Lehen zu offenbaren und alles das zu thun, so ein getreuer Lehensfürst und Mann Euer Mt. als einem König zu Beheim zu thun schuldig und pflichtig ist; auch da solche Lehen gar oder zum Theil ansprüchig wurden, nindert anderstwo, dann vor E. Mt. als regierendem König zu Beheim, dahin sie dann vor Alters ordentlich gehören, zu verrechten, zu verthädigen und zu versprechen getreulich und ungefährlich, als demselben unserm Principal, dem Herzog Friedrichen zu Würtemberg Gott helf und das heilig Evangelium".

Nach erstattetem Eid haben Ihr Mt. (welches doch nit bei allen vorigen Belehnungen gegen Abgesandten also observiert worden) unser jedem den Knopf des Schwerts, so Herr Wenzel Berka, der Kron Beheim Marschalk, bei währendem Actu aufrecht und bloss in Händen gehalten, zu küssen dargeboten. Darauf wir uns wieder in das vorig Ort zu End besagts Teppichs begeben und abermalen kniend Ihr Mt. unterthänigsten Dank gesagt folgenden Inhalts: "Allergnädigster Kaiser! Dass E. Kais. Mt. als regierender Konig zu Beheim aus sondern kaiserlichen Gnaden uns, hochermeltes unsers gnädigen Fürsten und Herrn Gevollmächtigten, im Namen und anstatt S. Fürstl. Gnd. angeregte, von E. Kais. Mt. und der loblichen Kron Beheim herrührende Lehenstuck allergnädigst geliehen, dessen thuen von wegen S. Fürstl. Gnd. wir uns allerunterthänigist bedanken und werden gegen E. Kais. Mt. S. Fürstl. Gnd. die Tag dero Lebens sich, wie einem getreuen Vasallo und Lehenmann zu thun gebührt, allerunterthänigister schuldigster Gehorsame erzeigen und verhalten, derselbigen zu kaiserlichen Gnaden sich beineben unterthänigst empfehlend".

Solchem nach wir ufgestanden, in der Mitte des Zimmers wie auch bei der Thüren niederkniet, also nach erzeigter uns angelernter Reverenz wiederumb hinausgangen. Und als wir ein Weil in dem Vorgemach beneben andern Herren kaiserlichen Räthen und Officieren ufgewartet, hat uns oftbesagter Herr obrister beheimischer Burggraf, der Herr von Neuenhaus, durch den Herrn Vicekanzlern zum Mittagimbiss berufen lassen, darbei der Herr Erzbischof zu Prag, der alt Herr von Rosenberg und andere fürnehme beheimische Laudherren mehr erschienen, E. Fürstl. Gnd. in Gebühr und allem Besten, auch dero wohlfährigen Gesundheit gewohnlichem Gebrauch nach gedacht und uns alle Gnad und Ehr bewiesen worden.

Wiewohl wir nun wegen Verfertigung des Lehenbriefes bei vielgedachten Herren Vicekanzlern und Secretano Müllern theils Selbsten sollicitiert, zum Theil durch unsern mitgegebnen Scribenten anmahnen lassen, so hat es sich doch mit der kaiserlichen Subsciiption, insonderheit aber der Besieglung halben (weil der Herr obrist Burggraf, welcher als hievor gewesener beheimischer Kanzler das kaiserliche Insiegel noch in seiner Macht und Gewahrsanie, inmittelst verreist und erst uf Sonntag Abends den 19. [29.] Septembris wieder angelangt) bis uf den 20. [30.] eiusdem verweilt. Allda Nachmittags Secretarius Müller sammt dem beheimischen Taxatorn sich bei uns in der Herberge eingestellt und uns aus Bereich Herrn Vicekanzlers zu erkennen geben, der Lehenbrief wäre allerdings verfertigt, und da wir uns der Tax wegen gebührlich erzeigen würden, sollte uns selbiger gegen den Revers eingehändiget werden. Darauf wir ihnen zur Antwort geben: es hätte E. Fürstl. Gnd. der von Berlichingen in jüngster seiner unterthänigen Relation ausdruckenlich memoriert, wie er hiebevor sich der Tax halben gegen den Herren diesfalls Interessenten also accomodiert, dass ihrne bewilligt worden, es auch für diesmal bei hievoriger alter Taxation verbleiben zu lassen. Wann dann E. Fürstl. Gnd. in dero Instruction derselbigen Anzeig gestracks nachgangen und uns weitere Vollmacht nit ertheilt, als wollte uns nit gebühren noch verantwortlich sein, ichtwas weiters uf uns zu nehmen. Uf welches er Secretarius repliciert: Wir sollten ihrne und gedachten Taxatorn bei Biedermanns und teutschen Glauben zutrauen, dass ihnen von solcher Berlichingischen Vergleichung nichtzit überall wissend oder kundbar, da aber ichtwas solches tractiert, müsste das gegen Herrn Vicekanzlern oder andern vielleicht etwan nur generaliter und praeparatorie geahndet worden sein. Weilen und aber es der schweren Lauf, auch der Personen halben heutigs Tags nit wenig anders gestaltet, als anno etc. 70 und 80, auch diesfalls kein gewisse Summa niemaleu bestimmt gewesen, so wurden wir uns für uns Selbsten beregter Tax halben eines mehrern gebührlich zu bescheiden wissen; neben dem sie uns unverhalten lassen sollten, dass dem Herrn Vicekanzlern vor diesem uf ein stattlichs Präsent einer Kettin von 500 Kronen Werth gewisse und in specie ausgedruckte Zusag und Vertröstung be-schehen. Wie dann nit weniger gegen ihme Secretano ebenmässig einer ansehnlichen Kemuneration gedacht worden, die er doch nit nambhaft machen, viel weniger begehrt haben wollte, derentwegen iukunftig etwas anzubringen, angesehen er mit ihme eingehändigtem gnädigem Präsent wohl und un-terthänig benügt, auch weiters zu suchen nit begehrte.

Als wir aber ihnen hierauf zu erkennen geben, dass uns berührte Vertröstungen (wie es auch die Wahrheit) allerdings verborgen und wir aus unserer Itistruction zu schreiten mit nichteu befugt noch gemächtiget, haben sie sich erboten, angeregte unsere Resolution Herrn Vicekanzlern zu referieren und uns dessen Erklärung noch selbigen Abend wiederumb zu notificieren, inmasseu dann besehenen und solche Resolution dahin gangen: es wollen er, Herr Vicekanzler, und andere Interessenten sich dienstlich unterthänig getrösten, E. Fürstl. Gnd. werden gegen ihnen und ihren lieben Angehörigen in zutragenden künftigen Fällen sich hinwiederumb jederzeit mit Gnaden erweisen und es demnach bei der hievorigen Tax also gutwillig verbleiben lassen.

Über das hat auch der Herr von Zettiitz, Ihr Mt. Leibsgwardi Vicekapitän, durch ernennte beede Personen an uns begehren lassen, weil aus Befelch Ihr Mt. er als ein Untermarschalk dem Actui beiwohnen und ufwarten müssen, so wolle er sich zu uns versehen, im Namen und von wegen E. Fürstl. Gnd. werden wir uns gegen ihme (ininassen dasselbig in gleichen Fällen von anderer Churund Fürsten der Reichsabgesandten gegen ihme hiebevor auch gutwillig beschehen) der Gebühr zu verhalten wissen, wie er dann solches mit nichten eines so geringen Gelds oder Werts, sondern bei seinen Ehren allein deshalben begehren thäte, damit etwan nach seinem tödtlichen Ableiben von den Seinigen ein solch Gnadenzeichen mit Lob und Ruhm fürgewiesen werden möchte.

Darauf wir ihme Secretano und Taxatorn mit Umbständen referiert, was sich bei der Belehnung anno 70 des beheimischen Marschalken und Kammermeisters halben für Stritt und Missver-ständ ereig[ne]t, dass auch denselbigen ihre neuerliche Anforderungen damalen nit passiert, nichtzit gegeben, auch hernacher anno 80 derentwegen das Wenigste nit mehr geändert worden. Derhalben wir für diesmal unib so viel weniger uns hierunter etwas zu mächtigen, weil er, der Herr von Zettiitz, nit beheimischer, sondern anstatt des Herrn von Bappenheim Reichsuntermarschalk; wir wollten aber nit unterlassen, bei E. Fürstl. Gnd. solches referendo unterthänig anzubringen. Darbei es dann auch gedachter Herr von Zettiitz nachgehends also gutwillig bewenden und uns allein wiederumben erinnern lassen, gegen E. Fürstl. Gnd., als die ihme zu Regensburg sonderbare Gnad erwiesen, ihme auch zu dero Abschied mit einem guten Trunk gnädig verehrt, seiner deswegen im Besten unterthänig eingedenk zu sein.

Als nun er Secretarius und Taxator inmittelst eingefallener Hindernussen wegen den 21. eiusdem [1. Oct] erst Nachmittag sich wiederumb zu uns in die Herberge verfügt und wir zur Collationierung des Lehensbriefs und Revers geschritten, hat sich befunden, dass, soviel den kaiserlichen Titul belangen thuet, der jüngste von weiland Herzog Ludwigen gottseeligen Augedenkens gegebne Originalrevers mit dem anjetzo verfertigten nit allerdings übereingestimmet, welches dannenhero entstanden, weil das rechte Concept, nach welchem solcher hievoriger Revers von Wort zu Wort ausgefertigt und dessen Copie sub lit. F. hie beigelegt, nit bei selbigen Actis, sondern ein anders mit abgekürztem Titul unvollkommens befunden worden. Weil dann obangeregte kaiserliche Resolution dahin gangen, dass der Revers dem jüngst hievorigen allerdings gemäss vergriffen werden sollte, haben sie sich geweigert, denselbigen also ohne alle "Widerred für just und perfect anzunehmen. Damit und aber uns deswegen der Lehenbrief nit ufgehalten, haben wir ihnen Verspruch gethan, den für diesmal ad tempus hinterlassenen Revers inner zweien Monaten ungefährlich mit einem andern besagts Tituls halben ohnmangelhaft auszuwechseln, auch deshalben ein schriftliche Urkund mit lit. G. bezeichneten beigefügten Inhalts von uns geben müssen, hingegen aber, weil sie gegen uns so genahe gesucht und wir in dem nächsten und jetzigen Lehenbrief auch diese Discrepanz befunden, dass den anno etc. 80 Abgesandten, nämlich Balthasarn von Karpfen und Assuero Allingae, beiden seeligen, der Titul "den Edlen und Ehrsamen", uns aber in dem jetzigen "den Ehrenfesten und Gelehrten" geben worden, und aber sie beede hoch betheuert, dass hierunter hiebevor bei der beheimischen Kanzlei ein greiflicher Irrthumb begangen, in Ansehung, Ihr Mt. als Konig in Beheim weder Grafen und Herren, noch denen vom Adel ein solchen Titul zu geben pflegen, als haben wir dessen hin-wiederumb auch und damit bei E. Fürstl. Gnd. wir aller unachtsamen Fahrlässigkeit unterthänig entschuldigt seien, ein schriftlichen Schein begehrt, der uns mit lit. H. notiert ertheilt worden.

Darauf wir den sonsten durchaus gleichlautenden Lehenbrief mit fünfhundert fünfzig fünf Guldin und vierzig Kreuzern der alten Tax gemäss redimiert, und hat oftermelter Secretarius Müller gegen Einnehmung solcher Summa uns quittiert, wie beiliegend lit. I zu sehen.

Inmittelst ersterzähltes Verloffs haben wir nit unterlassen der andern zweier anbefohlener Sollicitaturen halben bei den Herren geheimen Räthen, soviel uns immer Gelegenheit werden mögen, bestes Fleisses anzumahnen, dero Vertröstungen zwar immer dahin gangen, über und ausserthalb der beheimischen Expedition sollten wir mit überiger unser Verrichtung nit ufgehalten werden. Und als wir endlich nächsten Zinstags vor unserem Abreisen beim Herrn Reichsvicekanzlern besagter Punkten halben umb schriftliche Resolution embsig angesucht, hat er uns in Antwort widerfahren lassen, ihme wäre ein Bereich auferlegt, den allbereit in gehaltener Deliberation für diesmal erfolgten Bescheid uns mündlich zu eröffnen. Und hätten Ihre Mt. seithero ertheilter jüngster ihrer Rosolution nit darauf gedacht oder vermeint, dass E. Fürstl. Gnd. der würtembergischen und tyrolischen Belehnungen halben in dieser Bälde und bei Erforderung der beheimischen Lehen abermalen sollicitieren lassen wurden, wie dann auch Ihre Mt, soviel das tyrolisch Werk belangte, die hievor angedeute Information allerhand eingefallener hochwichtiger Hindernussen, insonderheit aber deswegen noch derzeit nit eingezogen, weil man mit der Huldigung der österreichischen Vorländer und allerseits Haltung der Landtag, auch andern unumbgänglichen Praeparatoriis bishero soviel zu thun und in gebührende Richtigkeit zu bringen gehabt, dass Ihre Mt. verschiener Weilen nur etlich wenig sonsten anderer unverzüglichster tyrolischer Acten erheben und zur Expedition haben einbringen lasseu, welche doch auch noch heutigs Tags unerledigt beisammen liegen. Weilen und aber mit Gottes Hilf erwähnte Praeparationes nunmehr ihres mehrern Theils zur Endschaft gelangt, so wollten sie E. Fürstl. Gnd. Ansuchens mit erster Gelegenheit gnädigst eingedenk sein, besagter tyrolischer Lehenschaften wegen alle Nothdurft zur Hand bringen, und weil dies Werk nit Ihr Mt. allein, sondern den hochlöblichen österreichischen Stammen insgemein berühren thäte, solches in nothwendige zeitige Deliberation zieheni auch darauf alsdann, so baldist es müglich, gnädigsten Bescheid erfolgen lassen. Die Würtembergisch Belehnung betreffend wäre solches ein hochwichtiges das Haus Osterreich ebenmässig gemeinlich concernierend Werk, zu dessen Berathschlagung Ihre Mt. so vielfältiger bis daher sich täglich häufender Hinderungen halben noch der Zeit nit haben kommen mögen, es wäre aber allbereit soviel Anordnung beschehen, dass verhoffentlich die Hand mit ehister Muss und Müglicheit daran auch gelegt werden sollte, inmassen E. Fürstl. Gnd. aus beiliegender mit K vermerkter und zwar nit ohne Mühe herausgebrachter schriftlicher Resolution etwas umbständlicher zu vernehmen.

Dann obwohl er Vicekanzler, ungeachtet wir mit erholtem Ansuchen erst beregte Resolution in Schriften begehrt, was lang und beständig uf der ihme anbefohlnen mundlichen Erklärung beharret und es darneben uf guten teutschen Trauen und Glauben genommen, die Sachen in Wahrheit allermassen bewandt sein, wie er uns also bar mundlich eröffnet, auch dabei inkünftig sein Bestes mit allen Treuun zu thun und anzuwenden; jedoch und nachdem wir mit bester Bescheidenheit, bevorab zu unser gegen E. Fürstl. Gud. unterthäniger Entschuldigung, unser Begehren continuiert, hat er sich endlich erklärt, er trüge desjenigen, so er uns aus Befelch mündlich angezeigt, gar kein Scheuens, wollte uns demnach dessen Inhalt sub sigillo imperatorio in Schriften erfolgen lassen, wie uns dann auch gleich folgenden Vormittags, den 22. Septembris [2. October], als wir uns nach dem Morgenessen uf die Wiederreis begeben, ermelte schriftliche Rosolution zugestellt. Gleichwohl darinnen (zwar, wie wir es gänzlich darfür achten, mit nichten aus Fürsorg oder Gefährde, sondern wegen vielfältigen ihme Herrn Vicekanzlern eben damalen obliegender Geschäften und aus Übersehen des Concipisten) der tyrolischen Lehenschaften sonderbare Anmeldung übergangen worden. Welches wir, damit wir uns nit etwa gar wüst machten und ihne Herrn Kanzlern mit Einbildung einiges Missvertrauens aus der Wiegen würfen, uns auch selbsten noch länger ufhielten, also ungeahndet hingehen und uns an vorangezeigter, mit runden teutschen Worten beschehener Anzeig begnügen lassen müssen.

Sonsten eines ehrbaren Raths der Stadt Memmingen mit der Landvogtei Schwaben habende Stritt und E. Fürstl. Gnd. derenthalben ertheilte Intercessionschrift betreffend, haben dero gnädigen Befelch gemäss wir bei den Herren Geheimen (weil es sonsten keiner andern Assistenz bedörft) dies Werk im Namen E. Fürstl. Gnd. intercedendo bestes Fleiss unterbauet. Darauf dann allerseits, bevorab beim Herrn Reichsvicekanzlern gute Vertröstungen erfolget.

Als wir nun ohnelängst vor unserm Abreisen von mehrbesagten Herren geheimen Räthen unsern gebührenden Abschied genommen (welche sambt und sonders uns anbefohlen, E. Fürstl. Gnd. ihre jederzeit wohlmeinende gehorsame Bereitund Dienstwilligkeit zu vermelden), hat der Herr Trautson, obrister Hofmarschalk, uns ersucht, bei E. Fürstl. Gnd. sein Begehren dahin unterthänig anzubringen und zu befördern, weil er (inmassen wir unter gehaltener Mahlzeit solches selbsten gesehen) vieler inund ausländischer hoher und von etlich hundert Jahren her bis uf unsere Zeiten berühmter Potentaten, Fürsten und Herren ganz wohl und eigentlich contrafactierte Brustbildnussen in guter Anzahl zusammengebracht und dabei E. Fürstl. Gnd. geliebten Herrn Vetters und Gevatters weiland Herzog Ludwigen zu Würtemberg oc, hochloblicher Gedächtnus, wie nit weniger E. Fürstl. Gnd. selbsten Contrafacten in gleicher Form ganz gern haben wollte, dass ihme hierunter günstige Willfahrung erwiesen und solche Bildnusse communiciert werden möchten. Das umb E. Fürstl. Gnd. anderwärts und mit dienstlicher Dankbarkeit zu beschulden, wollte er jederzeit eingedenk sein.

Schliesslich haben wir gleichwohl nach Anleitung unserer Instruction, wo wir nur muthgemasset ichtwas zu erkundigen sein, nachgeforschet, ob und was etwa E. Fürstl. Gnd. Würtembergischen Lehenschaften halben in ein oder andern Weg fürgeloffen und ob nit etwa Vergleichungsmittel im Vorschlag, sowohl auch wem oder welchen diese Sach untergeben sein möchte; wir haben aber doch (zweifelsohne, weil man je seithero jüngster Reichsversamblung von wegen des hungarischen Kriegswesens und deme anhangender alltäglicher Belästigungen dies nnd andere gleichmässige wichtige Werk bis auf mehrere Müssigkeit beiseits gesetzt oder doch nit in besonders tiefe Deliberation gezogen haben würdet) weiters nichtzit und zwar nur in vermuthliche Erfahrung bringen mögen, dann dass darfür gehalten, ermelte Handlung mehr gedachtem Herrn Reichsvicekanzlern ad referendum anvertraut worden seie, bei deme wir in Worten und Werken auch allen äusserlichen Erzeigungen anderst nit abnehmen noch verspüren mögen, dann dass gegen E. Fürst!. Gnad. er ganz wohl gemeint und affectioniert.

Welches alles E. Fürstl. Gnd. wir befundenen und verloffenen Dingen nach, insonderheit aber der beheimischen Lehenssachen halber, darinnen befahrender Neuerungen wegen jederzeit die Augen wohl aufzuthun und inkünftig gute Nachrichtung nit ohnnöthig sein wurdet, etwas umständlicher unterthäniges Gehorsambs getreulich referieren, auch zu begründter Entschuldigung des wider unser anfängliches Verhoffen langwierigen Verzugs endlich anmelden sollen, dass an solcher Verweilung nit allein der beheimisch Landtag (wie oberzählt), sondern auch dies nit die wenigste Ursach, dass ein spanischer Fürst als Gesandter etlich wenig Tag vor uns am kais. Hof zu Prag einkommen und von dannen hinwiederumb seinen Abschied auch nit über fünf oder sechs Tag vor unserin Wiederkehr genommen, mit welchem (wie uns vielermelter Herr Reichsvicekanzler und andere Herren zu erkennen gegeben) fast alle Expeditiones viel belästigt und dadurch viel Sachen gesteckt und verschoben worden, des türkischen Kriegswesens anjetzo zu geschweigen, deswegen fast über den andern oder dritten Tag Posten ankommen und allerhand Impedimenta eingestreuet werden. Und möchte vielleicht unsers einfältigen Erachtens auch nit gar ohne sein, soviel die beheimische Expedition anbelangt, dass die obangedeute und dem von Berlichingen zugemessene stattliche Vertröstungen anjetzo etwas widrigen Effect generiert und zu desto mehrer Unschleunigkeit Anlass gegeben, wie wir dasselbig an etlichen Gemerken, zu gutermassen verspürt und Pflichten halben nit allerdings unangeregt übergehen können. Werden demnach E. Fürstl. Gnd. uns erwähnter Verlängerungen halben verhoffentlich gnädig für entschuldigt haben. Deren zu Gnaden wir uns hiemit unterthänig anbefehlen. Datum Stuttgart, den 4. [14.] Octobris 1596.

E. Fürstl. Gnd. unterthänige gehorsame Diener

Sebastian Welling. Christian Tholde, Dr.





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