270. Poslové èeských mìst horních Kutné Hory, Jáchymova, Slavkova, Senfeldu, Litrbachu, Pøíseènice, Blatná, Hrobù, Hor Kašperských, Reichenšteinu Dolního, Rudolfova, Knínu, Pøíbrami a Bleistadtu v Praze shromáždìní prosí císaøe, aby jmenovaná mìsta horní osvobozena byla od placení pomoci váleèné proti Turku posledním snìmem svolené, a sice z pøíèin: že již od èasu Ferdinanda I. jsou sproštìna bernì; že mnohá mìsta horní nacházejí se v krajinách pro polní hospodáøství nepøíznivých; v rodinách horníkù, jichž živitelé k úrazu pøišli, že panuje chudoba; dále že potraviny s velkou drahotou musí se kupovati z míst okolních; odchodem èetných dìlníkù horních k vojsku že poèet obyvatelstva se ztenèil, èímž hornictví nemalou újmu trpí, a koneènì, že tøeba šetøiti kverkùv a nákladníkùv, kteøí jediné hory vydržují.

1596, 10. listopadu. — Souèasný opis v archivu mìsta Slavkova.

Allerdurchleuchtigster, grossniächtigster und unüberwindlichster römischer Kaiser, auch zu Hungern und Behemb Kunig, allergnädigster Herr! Demnach E. Kais, und Kunigl. Mt. Bergstädten in diesem löblichen Kunigreich Behemb wegen Contribution und Türkenhülfe etliche Personen anhero ufs Prager Schloss abzufertigen und bei der beheinibischen Hofkanzlei sich angeben zu lassen allergnädigst aufgeladen und mandiert, deswillen dann auch von den unten benannten Bergstädten in allergehorsambister Unterthänigkeit wir gegenwärtige Personen abgeordnet, am nähern Freitage von gemelter Hofkanzlei an den wohlgebornen Herrn Herrn Hertwig Seidlitz von Schönfeld Freiherrn auf Schwollin [sie, Zwolenowes] und Chotzen, E. Kais, und Kunigl. Mt. Hofkaminerrath, gewiesen und daselb-sten Nachmittags von seiner Gnad in Beiwesen des gestrengen, edlen und ehrenfesten Christofen Wra-tislaw von Mitrowicz undLochowicz uf Libomyschl, auch E.Kais, und Kunigl. Mt. Kath, und sunst verordneten Einnehmbern der Landtsteuern, im Namen E. Kais, und Kunigl. Mt. neben erzählter furständiger Noth und gefährlicher Zeit, dass alle gemelte Bergstädte und wir gleich den beheimbischen Städten nach Ausweisung des jüngsten publicierten und in öffentlichen Druck ergangenen Landtagsbeschlusses contribuieren sollten, imponiert und geboten; darwider wir das grosse äusserste Unveimugen und armseligen Zustand dieser Bergstädte, sambt auch E. Kais, und Kunigl. Mt. dagegen erfolgenden grosswichtigen Schaden und Nachtheiligkeiten nicht allein mündlich, sondern zum Theil auch in unserer Principalen verfassten allerunterthänigisten Supplicationschriften demutigist und gehorsamist excusiert und E. Kais, und Kunigl. Mt " doch allergnädigst diese armen Bergstädte derselben zu verschonen, furbittlichen furzubringen gebeten und angehalten, welchs gleichwohl, sofern nur von ein jedem Hause zwen Gulden (halb verschienen Galli vertagt und den andern Theil uf kommend Ostern verfallende) zu geben bewilligt wurde, erboten, und darumben auch sobald wieder anheimb zu reisen, solches unsern Principalen zu referieren und derselben Resolution furderlichst anhero zu Händen wohlgedachtes Herrn Seydlitz zu uberschaffen beabschiedet worden.

Hierauf und weilen dann E. Kais, und Knn. Mt. diesfalls nach Besage des jüngsten Landtagsbeschluss zu contribuieren dieser Bergstädte Inwohner sich willigist als schuldigist erkennen, aber es doch ganz und gar unmuglich:

vor eins, weiln diese Bergstädte alle Zeiten von E. Kais, und Kim. Mt. geliebsten Ahnherrn und Vätern, weilanden Kaisern und Kunigen Ferdinando und Maximiliano, hochlöblichster, christlichster und gottseligster Gedenkens, sowohl von E. Kais, und Kun. Mt. selbsten kraft allergnädigst ertheilter Privilegien, auch Bergwerks-Reformationen, dann auch mit den dreien Ständen aufgerkhten Berg Werks vergleich ungen und sonderlichen auch voriger öfterer Landtagsbeschlüssen und gehaltenen Gewerkentagen aller Steuern und Contributionen, so sunst in Friedensoder Kriegslasten von den Ständen bewilligt und gereicht, gänzlich befreiet und verschont, dessentwegen auch mancher Mann sich in diese Bergstädte begeben, ihre vaterliche und mutterliche Erbtheile sambt der Weiber Zubringen, und was sie allenthalben vermocht, allda in die Bergwerke gewagt und verbauet, die sunst bald wieder von dannen eilen wurden;

zum andern, weil in denen Bergstädten allermeist nur gar geringe Häuser und baufällige Hüttlein sind, darinnen arme Bergleute mit ihren elenden, dürftigen Weibern und viel kleinen Kindern in denen winterischen, kalten, fröstigen Gebirgen, sintmal am allermeisten denen Orten keine andere Gswerbde, dann allein Bergwergsnahrunge vorhanden und sunst auch bei etlichen keiner, oder doch weniger und gar geringer Getreidigbau, do auch in etlichen Jahren kaumb einmahl etwas reifet oder gerathen thut, sich kummerlich behelfen;

zum dritten, weiln auch in diesen Bergstädten gar viel arme Wittwen und Waisen, deren Männer und Väter in einstheils Bergwerksgefährlichkeiten erdruckt, erstickt, umkomben und verdorben, zu befinden, dieselben auch nur von Betteln und Almosen ihr Leben hinbringen und in manchem Jahre nicht einen Kreuzer zu Erhaltung Kirchen, Schulen, Spitalen und andern gemeinen Nothdurften geben können;

zum vierten, weil in denen meisten Bergstädten sonst die Kirchen, Schulen und ander gemeine Nothdurften mit höchster Bekummernus, Sorgen, Borgen, Angst und Noth auch kaumb erhalten werden können;

zum funften, weilen auch fliese meisten Bergstädte alle Victualia ausm Land, da auch schon Contributiones drauf geschlagen, erholen, auch umb zwei ja dreifach Geld erkaufen müssen, und dennoch oft mannichmal die Nothduriten nicht bekommen können, also fast durchaus schwere Aufsätze, Theuerungen, Angst und Noth erleiden müssen und darzu von den Benachbarten, do man von etlichen in Getreidigen, Viehe, Käsen, Buttern und anderen nichts zukomben lässt, dann was sie selbt nicht haben wollen, darüber auch das Meiste von ihren Furkaufern erlangen müssen;

zum sechsten, weilen sich auch vorhin ein wirkliche Anzahl Volks aus denen Bergstädten zu Kais, und Kun. Mt. hungarischen Kriegswesen begeben und sich daselbst gebrauchen lassen, mit ihren Leiben und Leben schon contribuieren, und dagegen ihre Weiber und unerzogene viel kleine Kinder in Angst und Hungernöthen allda anheimbs hinterlassen, derhalben auch an etlichen Orten merklicher Mangel an Arbeitern entstanden und beklagt wird; sollte nun noch mehr Volks aus denen Bergstädten begehrt werden, müsste man das Bergwesen meister Orten einstellen, welchs in kurzer Zeit dermassen verbrechen würde, dass es hernach schwerlich wieder zu gewältigen und alsdann E. Kais, und Kun. Mt. Regalien, Zehenden und Kammergute neben der Bergstädte äussersten Abgange und Verderben, desgleichen auch zu grossem Abbruche und Schmälerung anderer Landesnut-zungen gedeihen würde;

zum siebenten, so bauen auch die Inwohner in etlichen denen Bergstädten sonderlich Gemeinstollen, welche zu Vermehrung und Erweiterung der Bergwerk und E. Kais, und Kun. Mt. Regalien, Zehenden und Kammerguts in höffliche Gebirge getrieben werden, und allein uf diejenigen, so Häuser haben, die Kukusse nach derselben Vermugen zu Ganzen, Halben, Vierteln und Achteln zu erlegen ausgetheilt, also allesambt bauende Gewerkeu und Bergleute sind, wofern man nun contribn-ieren müsste, wurden dieselben Stollen auch wieder auflässig uud liegend verlassen, davon doch E. Kais, und Kun. Mt. in künftig ohne alle Zweifel auch grosse Zehendsnutzungen zu erwarten;

zum achten, ob auch schon in dem jüngsten Landtagsbeschluss die Bergarbeiter, Schmelzer, Haspler und Steiger ausgeschlossen, so hätten doch auch die Gewerken und alle, welche die Bergwerk bauen und verlegen, in Acht genomben weiden mugen, da sunst ohne dieselben gar kein Arbeiter, Schmelzer noch Steiger oder Haspler sein können, dahero auch, wenn die in den Bergstädten Wohnende nicht bauen und die Bergwerke erhalten thäten, E. Kais, und Kun. Mt. der Zehend, Münzschlag, Schlägeschatz und Silberkauf hinterbleiben würde. Dagegen aber ist es doch in denen Bergstädten also geschaffen, wenn schon mancher Bürger, Einwohner und Gewerk all sein Vermugen ins Bergwerk verbauet und sambt Weibern und Kindern zu dem Bettelstab gereicht, so haben doch E. Kais, und Kun. Mt. allwegen fort täglich die Zehend und andere Gefälle von denen Bergwerken einzunehmben.

Derhalben und weil dann solcher erzählten Gestalt das Unvermugen und armseliger Zustand bei fast allen diesen Bergstädten viel grösser, dann die Herren Landstände wissen oder bericht sein mögen, sunst auch durch die Bergstädte viel Gelder in dies löbliche Kunigreich Behemb gebracht, dordurch auch alle Landesgewerbde neben E. Kais, und Kun. Mt. Regalen, Zehenden, Münz, Schlägeschatz, Silberkauf und Valvation je länger je mehr, weil bauende Gewerken seind, gebessert unb gefurdert werden, derermassen E. Kais, un I Kun. Mt. viel mehrers Einkommen von den Bergstädten, dann von den Landstädten haben und geniessen, welches aber durch solche und ander Contributiones und Auflagen geringert und vielmehr ein eiidüchs Verderben, Untergang und Verwüstungea aus denen Bergstädten und Bergwerken sammt Abgang der Mannschaften an denen Granitzen und sunst denen Orten erregen und verursachen würde, in Summa entgegen E. Kais, und Kun. Mt. viel tausendmal mehr solche Regalia, Zehends, Münzschlags, Schlägeschatzes und allerlei audeie Nutzungen für und für, wann diese Bergstädte erhalten und verschont werden, austragen, inmassen dann sonderlich auch die Silberbergwerke E. Kais, und Kun. Mt. die erbauende zehente Mark Silbers frei und von andern Silbern, so keine Ausbeute erreichen, die fünfte Mark geben, dazu dann E. Kais, und Kun. Mt., wie vorerwähnt, der Münzschlag, Schlägeschatz, Valvation und Siberkauf auch zustehet und hierüber E. Kais, und Kun. Mt. derselben verordnete hochund ehelobliche Präsideuten und Kammerräthe, dann auch derselben obrister Münzmeister Graf und Herr, Herr Friedrich Schlick, dies Kunigreichs Beheinib, dass diese Bergstädte alle übrige Zeiten befreit gewesen und in höchsten Unvermugen stecken, darumb auch nichts contribuieren können, wohl zu berichten wissen: so gelanget an E.Kais und Kun. Mt. dieser Bergstädte und unser Abgesandten allerunterthänigist, demuthigist und hochfleissigstes Bitten, weilen E. Kais, und Kun. Mt. solche erhaltne Beschwernusse und daraus in künftig erfolgende Nachtheiligkeiten und verderbliche Schäden (zu denen wohl noch mehrers furzubringen wäre) zu hinterhalten und verschweigen ihnen und uns als gehorsamisten und getreuisteu Unterthanen nicht gebühren will, dass doch E. Kais, und Kun. Mt. solches alles allergnädigst erwägen, beherzigen und aus kaiserlicher und kuniglicher Müdigkeit mit deren Contributionen und Türkensteuern allergnädigst verschonen und dieser Bergstädte allergnädigster Kaiser, Kunig und Herr sein und bleiben wollen.

Das wird der ewige Gott E. Kais, und Kun. Mt. mit langwieriger Gesundheit, glückseliger Regierung und sieghafter Überwindung dessen Tiirkens und Erbfeinds Gottes heiligen Namens und ganzer Christenheit, sowohl auch mit grosser Vermehrung angezogener Regalien, Zehenden und Kam-raerguts reichlich erstatten und vergelten und wollens auch deren Bergstädte, Communen, Burger, Inwohner, Bergleute und wir in allergehorsamister Unterthänigkeit ganz getreulichst zu verdienen, jeder Zeit beflissen und bereitwilligst erfunden werden. Darauf allergnädigsten Bescheid demuthigist gewartende. Actum den 10. Novembris anno 1596.

E. Kais, und Kun. Mt. allerunterthänigste und gehorsambste jetzt anwesende Gesandte von den nachbenannten Bergstädten:

Guttenberg, Jochimsthal, Schlackenivald, Schönfeld, Lauterbach, Press-nits, Platten, Gottesgab, Bergreichenstein, Unter-Reichenstein, Kaiser Rudolfsstadt, Knin, Pøibram, Bleistadt.


Ihrer Kais. Mt. eodem die übergeben, do Ihre Mt. aus der Kirchen gangen, durch die Abgesandten allesammt und Herr Romanus Schmied ausm Joachimsthal den Furtrag gethan, sonsten aber Georg Stechherr dieses concipiert.




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