284. Rudolf II. nařizuje komoře české, aby uvážila, jak by v Čechách a v zemích přivtělených dala se napraviti mince a své dobrozdání o té věci aby podala ještě před zahájením sněmu.

V PRAZE. 1597 4. ledna. — C. k. spol. finan. archiv ve Vídni. Böhmen 1597 Jänner.

Rudolf etc. Nachdem wir uns bei der ein gute Zeit hero mit der Münz sowohl im heiligen Reich als auch unsern Kunigreichen und Erblanden eingerissenen Unrichtigkeit, Betrug und unziemlichen HaDtierung auf eine Generalreformation des Münzwesens unlängst entschlossen und destwegen nit allein im Reich und desselben Kreisen vor diesem offene gedruckte Münz-Mandate, (davon ihr zu eurer Nachrichtung ein Exemplar hiebei zu empfahen) neben Verordnung gewisser Commissarien zu Exequierung derselben ausgehen und publicieren, sondern auch die Kreis und Stadt daneben vertrösten haben lassen, dass wir eine gleiche Reformation in unserer Krön Beheimb und dero incorporierten wie auch in andern unsern Tirolischen und Österreichischen Erblanden furzunehmen und es also auf eine durchgehunde Gleichheit so viel muglich zu richten im Werk, ininassen es dann die Nothdurft aller Orten und sunderlich auch in bemelter Krön Beheimb bei der mit Häufen hereingeschobenen und anitzo im Schwung gehenden bösen, geringen und dagegen aus dem Land kommen den guten güldenen und silbernen Münz, auch unmässigen Steigerung derselben höchlich erfordert und nit weniger auf hievorigen gehaltenen Landtagen eures Wissens darauf geschlossen worden, allein dass es bishero an gebührender Execution und Vollziehung solches Münzwerks erwunden. Damit nun solchem hochschädlichen Übel und daraus entstehundem Verderb des Lands weiter nit zugesehen, sondern mit ehistem gesteuert und gewehrt werde, als befehlen wir euch hieruit gnädiglich, ihr wollet die Sach alsbald in nothwendige Beratschlagung ziehen und wie, auch auf was Weg solche Reformation des Münzwesens in diesem Land anzustellen und ins Werk zu richten, auch künftig zu erhalten, uns eure rathliche Bedenken ehist übergeben, solches auch noch vor nächst angehunderu Landlag befurdern, wie ihr zu thun wisst. Daran beschicht unser gnädiger Will und wir seind euch

benebens mit Gnaden wohl gewogen. Prag den 4. Januari anno 97.




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