355. Komora dvorská podává zprávu tajným radám císařským o poradách s nejvyšším kancléřem a s nejvyššími úředníky zemskými v příčině vyhledání původních listin na Karlštejně chovaných, aby na základě jich výhodnější zástavou korunních statku větší summa peněz získána býti mohla.

1597, "24. srpra. - Konc. v státním archivu sub "Böhmen II."

Gnädige Herren! Auf der Kais. Mt. beschehene Resolution und den Furhalt, so E. Gn. dein Herrn obristen Kanzler im Beisein der Hofkainmer gethan, betreffend die von der Kron Beheimb vor viel Jahren versetzten Güter, ist durch die Hofkammer dem Herrn obristen Kanzler, wie auch denen damaln dabei gewesten Räthen und Landofficierern notwendiger Bericht und Relation beschehen, benebens etliche sondere Posten in specie benennt worden, welche uinb geringes Geld von der Kron Beheimb versetzt und durch die Inwohner anjetzo gar wohl genossen werden, welche Stück aber zu Ihrer Kais. Mt. und der Kron mehrern Nutz, sonderlich aber jetzigem Kriegswesen zu Gutem, viel umb ein höhers und mehrers Geld versetzt, dardurch auch gute Richtigkeit gemacht werden kann, welches sonst, da es länger anstehen sollte, letzlichen der Kron Beheimb gar zu Verlust käme und besorgentlich ohne grosse Mühe, Arbeit und sondere Hastigkeit hart wieder zurecht hernach gebracht werden möchte.

Darauf nun bei der beheimbischen Hofkanzleiregistratur denen Sachen nachgesucht worden und befanden sich laut eines Extracts, so von gemelter beheimbischen Hofkanzlei zur Hofkammer geben worden, allerlei Stück, aus welcher etlichen, wann diese Güter zu neuer Verhandlung und Versatz kommen, verhoffentlich man ein hohes und etlichmal Hunderttausend Gulden gehaben würde mugen.

Weil aber bei gemelter Registratur allein blosse Abschrift verbanden, man aber, es würden dann die Originalia zu Händen gebracht, gegen den interessierten Fürsten und Ständen im Reich nichts furnehmen kann, demnach so erfordert die Nothdurft, do man anders bald zur Sachen kommen will, dass die Originalia, so zu Karlstein in gemeiner Verwahrung liegen, vor der Hand sein, dabei auch ohne Zweifel mehrere Nachrichtung uber ein und die andere Post von andern Schriften zu finden sein würde.

In solchem halten die allhie anwesende Räth und Officierer, so bei jetziger Beratschlagung gewesen, dass zu Anfang dieser Handlung das Nächst und Erspriesslichste, dass Ihre Mt. die obristen Landofficierer und Räthe aufs ehiste hieher erfordern und ihnen diese Sachen umb ihren Rath, und wie zu diesen Schriften zum förderlichsten zu gelangen, auch die Originalia zu Händen zu bringen, zukommen lässt.

Da nun das beschieht und man die Schriften hätte, könnte alsbald die Beratschlagung, wie die interessierten Fürsten und Stände ersucht und man zu Geld kommen möchte, furgenommen werden.

Es hat aber die Hofkaramer solches E. Gnd. zuvor referiren sollen und stehet bei dero Gefallen, wie Sie etwa wollen, dass diese Sach Ihrer Mt. aufs Ehiste und Baldigste furbracht werden möchte. Den Herren Geheimen furbracht und publiciert 24. August 97.




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