358. Odpověď katolických obyvatelů města Kadaně na obranný spis rady pod obojí téhož města ze dne 3. září 1697, v kteréžto odpovědi dokazuje se pravdivost výtek podobojím Kodaňským činěných, že totiž jsou jenom dle jména podobojí, že několik pokoutních škol zřídili a kněžstvo své katolické na důchodech zkracují a utiskují.

Bez data. [Po 3. září 1597]. - Současný opis arcibisk. archivu v Praze. Registrata f. III. 1597-1613.

Wahrhafter Gegenbericht auf der Kadaner Verantwortung den 3. Septembris anno 97 datiert, darunter sich ein ehrbar Rath zu Kaden, zwei katholische Personen ausgenommen, nämblich Herr Doctor Valentinus Neudeck und Sebastian Glener, unterschrieben.

1. Probatur, dass sie die Kadner durchaus sambt ihrem Prädicanten consistorialisch nit sein; dann, nachdem in diesem jetzlaufenden Jahr von Ihr Rom. Kais. Mt. ein Mandat an einen E. Rath zu Kadan kommen, sie sollten alle der Procession in festo Corporis Christi beiwohnen, haben sie nit allein wider den Brauch der rechten Hussiten oder Consistorianten dieses unterlassen, sondern unsere katholische im Umbgang verlachet, etliche auf dem Ring nit abgezogen, und den gedachten Befehlich nur auf die sub una gedeutet.

2. Dass sie nit hussitisch, sondern einer ardern Religion zugethan, prosequitur inde, dass sie durchs ganze Jahr alle Sonnabend und Freitag, Quatember und anderen gebotenen Fasttagen Fleisch essen öffentlich, nit beichten, auch das Sacrum nit hussitico more verrichten.

3. Item, dass ihrer viel sub utraque ihren eignen Pfaffen verachten, vor einen Kalvinisten halten, einen Schelmen schelten und nit bei ihnen, sondern auf den umbliegenden lutherischen Dörfern sich bei den selbwachsenden Prädicanten sich speisen lassen.

4. Mehr ist zu beweisen und am Tag, dass kein einiger Mensch in Kadan hussitisch ist; dann bei dem Winkelschulmeister, Burgern und Burgerskindern, ja bei den Prädicanten selbst nit hussitische, sondern lutherische, kalvinische, Bunzlerische oder Pikardische und Mathoschische Bücher man findet. In summa täglich in den Bierhäusern defendieren sie Lutheruin und alle andere cujus cuuque nominis sub utraque.

5. Schicken ihre Kinder in Meissen nit zu den Hussiten und ist fast kein Burger, der nit Lutheri oder ander Rottenmeister Bildnus eher in seiner Stuben oder Gemach als Christi oder seiner Heiligen vor einen Altar hat.

6. Weiter ist öffentlich am Tag, wann einer in Kaden vor einem E. Rath das Bürgerrecht hegehret, dass man nach altem Gebrauch fragen thut, wes Religion er sei; wann nun der, so das Bürgerrecht begehrt, saget, er sei lutherisch oder der augsburgischen Confession gewest, oder er sei sub utraque, welches alle Sekten in sich schliesst, wird er vor einen guten evangelischen Christen erkennt und in die Burgerschaft angenommen, ist also gut hussitisch und consistorianisch, welcher wider unanimem consensum der Landsordnung stracks sich wendet.

7. Mehr ist auch dieses am Tag, dass die Cadanenses sine consensu sui regis Kirchen und Schulen aufgebauet, die nit mit Consistorianern, sondern mit Kalvinisten bestellet gewesen, derowegen sie auch von Ihr Rom. Kais. Mt. im weissen Thurm zu Prag condemniert, ihre Prädicanten abge schafft, durch Commissarien, unter welchen der vornehmbste Herr Hans Wenzel N. die Schlüssel und Gewalt ihrer vermeinten Kirchen genommen, dieselbigen Schlüssel dem kaiserlichen Richter überantwortet, alle Winkelschulen abgeschafft, welche Schulen sie absque licentia aufrichten und aufgerichtet haben, auch die Kirchen per literas subreptitias, denen sich Ihr Mt. nicht unterschrieben, als der Reichs tag zu Regensburg gehalten, wieder eingenommen, und einen ärgeren Prädicanten introduciert, dann vor etlich Jahren gewesen. Dann obwohl er ein katholischer Mönch gewesen, nachmals abgefallen und in Siebenburgen bei den Trinitariern sich aufgehalten, letzlichen zu den Hussiten sich (wie leichtlich abzunehmen) ex disperatione begeben. Folget daraus nit, dass er hussitisch und nit kalvinisch oder trinitarisch oder anderer Sektarien einer sei; dann keinem Hussiten vergünstiget wird, ein Weib zu nehmen, wie er dann allbereit zu Kaden sponsalia contrahiert und allein der Hochzeit erwartet.

8. Obwohl auch die Kadner sich mit diesem decken wollen, dass sie ihren Prädicanten von dem Consistorio zu Prag haben und ihnen solches von Ihr Mt. erlaubt und zugelassen, so können doch die Kadner nit beweisen, dass ihnen zugelassen sei, einen Kaplan darneben zu halten und leichtfertiger Weis, er komme her, wo er wolle, aufzunehmen, wann er sich nur sub utraque nennet, wie dann jetz mit diesem ihrem Kaplan, so sie halten, dergleichen geschehen, welcher mit Namen Simon Jangius genannt, in dem Stift Grissa [Grüssau], 3 Meil Weges von Braunfau], uber die 12 Jahr Přofess gewesen, nunmehr vor Kurzen die Kutten abgeworfen, apostasiert, darvon gesprungen, deme dann der Abt noch heutiges Tages nachstellen thut und ihn tanquam inobedientem zu strafen begehrt. Hierauf dann die Consistorianteu gar wohl zu fragen, ob sie befugt sein, solches verlaufenes Gesind alsbald aufzunehmen und zu promovieren, auch die Kadner.

9. Im andern Artikel sagen die Kadner, dass sie keine neuere Schul aufgerichtet, auch keinen Schulofficierer aufgeworfen, und bald hernach in eadem periodo bekennen sie, dass sie einen weltlichen Kirchendiener haben, der die Jugend instituiert, den lutherischen Katechismům expliciert, welches sie Abecedisten nennen; so sind auch mehr dann uber zehen Winkelschulen in der Stadt vorhanden. Warumb sie auch privates paedagogos halten, geben sie dem die Ursach, dass ihre kal- vinische coadjutores vor wenig Jahren aus der katholischen Schul gestossen worden, und wofern sie wieder hinein gelassen würden, wollen sie die Schul stärken und erhalten, wo nit (wie aus ihren Pechworten abzunehmen), wollen sie solches wohl lassen, gleich als wären sie die Kirchen und Schul aus derselben Einkommen [zu erhalten] nit schuldig.

10. Weiter negieren sie auch, dass ihr Pfarrer nit mit genügsamer Besoldung versorget sei und dass jährlich soviel wie vor Alters auf die Pfarr gewandt werde: welches nit also, dann sie eine lange Zeit einem Kaplan alle seine Deputat und Besoldung entzogen, wie dann solches dem Ehrw. Herrn Decano Martino gar wohl wissentlich.

11. Ferner entschuldigen sie sich wegen grosses Unvermögens und Armut der Gemein, dass sie unserem Pfarrer sein Einkommen nit vormehren können, da doch die Gemein uber 600 Thaler jährlichen von Mühlen, Teichen, Meierhöfen, Dörfern und von den geistlichen Gütern, die sie nun mehr nit justo titulo weiters inhalten, Einkommens haben, von welchem gemeinem Gelde sie ihrem Prädicanten 100 Thaler jährlichen, auch ihrem Kaplan ein sonderliches genanntes Geld thun geben, welches sie nit befugt, dann die Katholischen sowohl zu der Gemein gehören und nit darein consentiert.

12. Mehr haben sie (1000 Thaler geistliche Gelder unter den Burgern auf Zins, welcher Zins sich auf 360 Thaler erstreckt. Diese Zins haben sie der Gemeine noch niemals verrechnet, weiss also niemand, wohin solche geistliche Zinse hingewendet weiden: derowegen dann Ihr Fürstl. Gnaden wohl Ursache hätten, solcher Gelder (weil sie von katholischen zu Kirchen und Schulen gestiftet) Rechenschaft von den Kadnern einzunehmen.

13. So haben die vermeinten Consistorianten zu Kaden auch in die 6 oder 7000 Thaler, welche die Abgestorbne sub utraque zu Erbauung Kirchen und Schulen und Glocken zu giessen legiert, wie dann in ihren Testamenten zu sehen. Solche vertestierte Gelder haben die sub utraque hinter sich und können die Katholischen im Eath nit wissen, was sie mit diesen Geldern machen, ob sie es unter einander theilen oder auf Zinse leihen, oder ob sie es in ihrem verborgenen Aerario halten, mittlerzeit ihnen lutherische Kirchen und Schulen zu bauen und Glocken zu giessen, welches ihnen von Ihr Kais. Mt. nit erlaubet, und also dem Fisco dieses Geld heimgefallen.

14. Letzlich haben die sub utraque noch Gelder, die sie an Feiertagen vor der Kirchen ein- sammlen, sind also in gemeinen Einkommen nit arm.

15. Weiter nehmen sie jährlich uber 1800 Thaler Schätzung und geben Ihr Mt. nur 90), das ander haben sie der Gemein niemalen verrechnet. Ist derowegeu nit zu glauben, dass sie aus ihren eigenem Beutel ihre Prädicanten aushalten, sondern von unbillichen Schätzung und Türken steuer, welcher die Katholischen am meisten drucket, können sie wohl öfters einen guten Muth haben, auch darneben ihre Prädicanten besolden, wie sie dann selbst bekennen, dass sie etwas wenig von der Gemeine ihrem Präd canten geben.

16. Ferner nehmen sie auch von den umbliegenden Äckern decimas, welche auch zu Unter haltung unser Pfarr gehören, und ist ein schönes Einkommen.

17. Der Zoll vom Holze auf der Eger sambt dem Zins von Lagerstätten ist auch nit geringe, welcher auch der Pfarr gehörig.

18. So hat auch der Kaiser Ferdinand, hochlöblicher Gedächtnus, den Kadnern ein Dorf mit Namen Tschachwitz zu Erhaltung der katholischen Kirch, Schul und Spital geschenket und in der Landtafel eo fine vorschreiben lassen. In diesem Dorf haben die Burger fast alle Bauern ausgekauft, ihnen die Güter erblich gemacht, dass also durch ihre lutherische Schaffer das Kirchenspiel geschwächt und nunmehr der Kirchen kein Gut heimfallen kann, welches gar oft geschehen wäre, wann bis Dato die Bauern nit wären ausgekauft. Sind also aus selbigen Gütern libera bona worden, welches von Ihr Fürstl. Gnaden nit zu dulden.

19. So haben die Kadner in diesem das Einkommen geschmälert, indeme sie alle accidentia dem Pfarrer oder Decano entzogen, also dass unmöglich jezund einen Kaplan sich dazu unterhalten.

20. So seind auch-viel altaria, so beneficiert, in der Kirchen, welche sie alles verhalten, vorhanden, welche dann zu besserer Unterhaltung des Pfarrers und Kaplans von den gottseeligen alten Katholischen gestiftet worden.

Hieraus dann Ihre Fürstl. Gnd. gnädigist colligieren werden, wie ungereimbt die Kadner sich in diesen drei Punkten entschuldigen, dass sie nit consistorianisch, sondern anderer Religion zugethan, nit eine, sondern viel Winkelschulen halten und das Einkommen der Pfarr ziemlich verkleinert.




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