379. Komora dvorská činí návrh císaři, aby nedoplatky berní v Čechách zvyupomínány byly pro zaplacení lidu válečného na hranicích při městech báňských v království Uherském.

VE VÍDNI. 1597, v prosinci. - Koncept v c. a k. říšsk. financ, archivu ve Vídni sub "Böhmen 1598 März."

Allergnädigster Kaiser und Herr! Nachdem E. Kais. Mt. unlängst die gnädigiste Verordnung und Befehlch gethan, auf Mittel und Weg zu gedenken, wie nach den jetzt kommenden Weihnachten ein Bezahlung auf die bergstädterische Giänitzen besehenen, allda gemustert, abgereitet und fürs Künftige solche Ordnung und Kichtigkeit gemacht werden möchte, damit die bishero gebrauchte und vermerkte Vervortheilungen verhütet und abgestellt würden, so hat die Hofkammer solcher Sachen alles gehorsamen Fleisses nachgedacht und dieselb in Berathschlagung gezogen. Befindet, dass zu solcher Bezahlung in Beheimb allein der Termin Nicolai, so ungefährlich auf 50.000 Thaler angeschlagen, und in Märhern der verschiene Termin Bartholomäi und auch der künftige Nicolai und zusammen 56.000 Thal er verhanden, und also von beider Orten Bewilligung mehrers nit, dann 106.0U0 Thaler zu gewarten sein wird. Hergegen lauft auf den Kriegsstaat gemelter Gränitzen monatlich des Mustermeisters der Baranitschen Bericht nach bei 27.169 fl. rh. und gehe man so genau wie man immer wolle, so würdet man dieser Raitung nach mehr dann fünfthalb Monat nit geben künnen, dann die 106.000 Thaler bringen 123.666 fr. rh. 40 kr., hergegen gehen auf fünfthalb Monat 121.260 fl. 30 kr., dass also vom Geld ein geringer Uberschuss, darunter doch die Deutschen und Wallonen zu Gran nit einkumben, auf welche Deutschen alidori monatlich 8300 fl. und auf die Wallonen auch monatlich 1559 Ů. läuft. Derowegen dann die Hofkammer, wie etwo ein mehrers Geld zu diesen Nothdurften zur Hand zu bringen, auch berathschlagt und erindert sich, dass E. Kais. Mt. die Stände der Kron Beheimb alle und jede Restanten von ihren Bewilligungen aussei dessen, was die obristen Herrn Landofficierer zum Kriegswesen antieipiert und sich eingeschuldet, eingeraumet und in dero Gewalt gegeben, welche Kestanten von vielen Jahren und unterschiedlichen Einnehmbern herrühren, wie dann die darzu gehörigen Schriften theils bei der beheimischen Kammer, auch theils bei den Einnehmbern so noch unverraitet, verhanden und zu finden. Do es nun E. Mt. gnädigist gefällig und Sie es der Hofkammer befehlen, will sie solchen ßestanten mehrers und gründlichere nachsehen und in der Zeit Fleiss anund fürwenden, ob man was doran einbringen und mit einem Mehrerm zu obgedachtes Kriegsvolks Befriedigung gelangen künnte. Also kunnte auch ein Anzahl Tuch erhandlet, die Termin desto geraumber und weiter gesetzt und dieselben hernach aus dem eingebrachten und richtig gemachten Restanten bezahlt werden. Darüber E. Mt. sich ihres gnädigisten Willens zu entschliessen. Relatum imperatori; et placet, dass neben der Bezahlung hernach auch ein Reformation furgenommen werde. 19. December 97.




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